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   BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85   

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https://dejure.org/1987,6
BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85 (https://dejure.org/1987,6)
BVerfG, Entscheidung vom 03.06.1987 - 1 BvR 313/85 (https://dejure.org/1987,6)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juni 1987 - 1 BvR 313/85 (https://dejure.org/1987,6)
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Kopulierendes Schwein

Art. 5 Abs. 3 Satz 1, Art. 1 GG, Meinungsfreiheit und Ehrenschutz, Grenzen der Kunstfreiheit

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Telemedicus

    Strauß-Karikatur

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Konkret-Karrikatur / Konkret Karrikatur

    Art. 1 Abs. 1, 5 Abs. 3, 103 Abs. 1 GG

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Verhältnis von Kunstfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 3 S. 1; StGB § 185
    Kunstfreiheit und persönlicher Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Karikatur - Kunstfreiheit - Persönlichkeitsrecht

Besprechungen u.ä.

  • uni-marburg.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Freiräume und Grenzen politischer Karikatur und Satire (Prof. Dr. Georgios Gounalakis)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • zeit.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 19.02.1988)

    Satire-Prozeß Strauß contra Hachfeld: Schweine im Rechtsraum

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 75, 369
  • NJW 1987, 2661
  • MDR 1987, 992
  • NVwZ 1987, 969 (Ls.)
  • NStZ 1988, 21
  • DVBl 1987, 1063
  • ZUM 1988, 190
  • afp 1987, 677
 
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Wird zitiert von ... (185)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Dieser für die Kunstfreiheit ausgesprochene Grundsatz (vgl. BVerfGE 75, 369 ) beansprucht auch für die Meinungsfreiheit Geltung, denn die Menschenwürde als Wurzel aller Grundrechte ist mit keinem Einzelgrundrecht abwägungsfähig.
  • LG Hamburg, 17.05.2016 - 324 O 255/16

    Einstweilige Verfügung gegen Jan Böhmermann wegen teilweise

    Nach ständiger Rechtsprechung ist für die rechtliche Beurteilung zwischen dem Aussagegehalt und dem vom Verfasser gewählten satirischen Gewand, der Einkleidung, zu trennen; hierbei gilt für die Einkleidung regelmäßig ein weniger strenger Maßstab (vgl. BVerfG, NJW 1987, 2661).
  • OLG Hamburg, 15.05.2018 - 7 U 34/17

    Erdogan gegen Böhmermann - Verbreitung von Teilen des Schmähgedichts bleiben

    Die Verwendung herabsetzender Äußerungen aus dem Intimbereich dient hier erkennbar nur dazu, durch - nur vordergründig komische - beleidigende Äußerungen einen Angriff auf die personale Würde des Klägers zu führen (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 3.6. 1987, Az. 1 BvR 313/85, NJW 1987, S. 2661 f., 2662).

    Damit liegt dieser Fall gleichsam "schlimmer" als der, der dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1987 zugrunde lag (Az. 1 BvR 313/85, NJW 1987, S. 2661 f.): Dort war ein Politiker als ein sich sexuell betätigendes Tier karikiert worden, die entsprechende Zeichnung stellte aber durch weitere Bildbeigaben einen Bezug zu einem konkreten Geschehen dar, für das der abgebildete Politiker kritisiert werden sollte.

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