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   BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79   

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https://dejure.org/1987,18988
BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79 (https://dejure.org/1987,18988)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.1987 - 1 BvR 362/79 (https://dejure.org/1987,18988)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 1987 - 1 BvR 362/79 (https://dejure.org/1987,18988)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verfassungswidrige Rüge wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Rechtsanwälte durch Weitergabe einer Selbstanzeige an die Presse

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur verfassungsrechtlichen Beurteilung des in den Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts vorgesehenen Werbeverbots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts - Berufspflichten - Anwendbarkeit - Generalklausel - Auslegung

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-bielefeld.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Verfassungswidrigkeit des anwaltlichen Werbeverbots (RA Dr. Friedrich Graf von Westphalen; ZIP 1988, 1)

  • anwaltverein.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kleine-Cosacks Sturm auf die Bastille

Papierfundstellen

  • BVerfGE 76, 196
  • NJW 1988, 194
  • ZIP 1987, 1606
  • MDR 1988, 111
  • NStZ 1988, 76
  • AnwBl 1987, 603
 
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Wird zitiert von ... (168)

  • BGH, 26.10.2015 - AnwSt (R) 4/15

    Berufspflichten des Rechtsanwalts: Mitwirkung an Zustellungen von Anwalt zu

    Sie wäre aber vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum anwaltlichen Standesrecht aus dem Jahr 1987 (BVerfGE 76, 171; 76, 196) und angesichts dessen, dass § 59b Abs. 2 Nr. 6 Buchst. b BRAO eine solche Regelung für gerichtliche und behördliche Zustellungen trifft, zwingend zu erwarten gewesen (vgl. auch BVerfGE 101, 312, 329).
  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Integrität und Zuverlässigkeit des einzelnen Berufsangehörigen (vgl. BVerfGE 63, 266 ; 87, 287 ; 93, 213 ) sowie das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit (vgl. BVerfGE 76, 171 ; 76, 196 ) sind die Grundbedingungen dafür, dass dieses Vertrauen entstehen kann.
  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    c) Die rückwirkende Aufhebung der Honorarbescheide und die Pflicht zu vollständiger Erstattung der zu Unrecht erhaltenen Honorare ist für die betroffenen Ärzte auch (im engeren Sinne) verhältnismäßig, da bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (vgl BVerfGE 76, 196, 207; BVerfGE 85, 248, 259 mwN; BVerfGE 94, 372, 390).
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