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   BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87   

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https://dejure.org/1987,819
BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87 (https://dejure.org/1987,819)
BVerfG, Entscheidung vom 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87 (https://dejure.org/1987,819)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Oktober 1987 - 1 BvR 1048/87 (https://dejure.org/1987,819)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Modifizierte Aufrechterhaltung der einstweiligen Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses Cappenberg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 77, 130
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87
    Im Hinblick auf die Unsicherheit, die einer lediglich summarischen Beurteilung regelmäßig anhaftet und die mit den Auswirkungen verfassungsgerichtlicher Entscheidungen schwer vereinbar ist (vgl. auch BVerfGE 33, 247 (264 f.)), muß ein solches Vorgehen jedoch auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben, in denen anders eine befriedigende Regelung nicht zu erzielen wäre.
  • BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85

    Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 64, 67 (69 f.); 71, 350 (351 f.) m. w. N.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60

    Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Änderung der Parteienfinanzierung

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87
    Auf der anderen Seite wird, wenn die einstweilige Anordnung ergeht, die Verfassungsbeschwerde sich jedoch später als unbegründet erweist, in Belange Dritte eingegriffen, die bei der Abwägung ebenfalls zu berücksichtigen sind (BVerfGE 12, 276 (280)).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87
    Die enteignungsrechtlichen Vorschriften über die Grundabtretung entsprächen nach den im Boxberg-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 264 ) aufgestellten Maßstäben nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen.
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87
    Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings in besonders liegenden Fällen die Prüfung nicht auf die Folgenabwägung beschränkt, sondern darauf abgestellt, wie die Entscheidung in der Hauptsache ausfallen würde (vgl. insbesondere BVerfGE 46, 160 (164)).
  • BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 209/83

    Einstweilige Aussetzung des Vollzugs des Volkszählungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 64, 67 (69 f.); 71, 350 (351 f.) m. w. N.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Im Rahmen dieser Abwägung ist nicht nur zu prüfen, ob das öffentliche Interesse an der Gewinnung gerade des bestimmten Bodenschatzes zur Versorgung des Marktes mit Rohstoffen und damit im Ergebnis gleichlaufend das durch eine Bergbauberechtigung gesicherte Interesse des Bergbautreibenden an dessen Gewinnung und Verwertung (vgl. dazu BVerfGE 77, 130 ) so gewichtig sind, dass es den Zugriff auf privates Eigentum erfordert.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auch in diesen Fällen fordert das Bundesverfassungsgericht nicht regelmäßig eine Prüfung der Erfolgsaussicht des Hauptsacheverfahrens (vgl. BVerfGE 77, 130 ).
  • BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17

    Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender

    (2) Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit die bergbaurechtliche Bewilligung (§ 8 Bundesberggesetz vom 13. August 1980 <BGBl I S. 1310>) als Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 GG angesehen (vgl. BVerfGE 77, 130 ; ebenso BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2007 - 1 BvR 284/05 -, Rn. 4).
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