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   BVerfG, 20.01.1988 - 2 BvL 23/82   

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https://dejure.org/1988,950
BVerfG, 20.01.1988 - 2 BvL 23/82 (https://dejure.org/1988,950)
BVerfG, Entscheidung vom 20.01.1988 - 2 BvL 23/82 (https://dejure.org/1988,950)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Januar 1988 - 2 BvL 23/82 (https://dejure.org/1988,950)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 14; SchwbG § 42
    Verfassungsmäßigkeit des § 42 SchwbG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit von SchwbG nF § 42 - tatbestandliche Rückanknüpfung von Gesetzen - Schutzbereich von GG Art 14

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kürzung - Übergangsgeld - Kündigung - Beendigung - Arbeitsverhältnis

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 77, 370
  • DB 1988, 914
  • DÖV 1988, 111
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerfG, 20.01.1988 - 2 BvL 23/82
    Eine den sachlichen Anwendungsbereich einer Gesetzesvorschrift betreffende tatbestandliche Rückanknüpfung liegt vor, wenn die Norm den Eintritt ihrer Rechtsfolgen von Gegebenheiten vor ihrer Verkündung abhängig macht (BVerfGE 72, 200 >242<).

    Prüfungsmaßstab sind dabei diejenigen Grundrechte, die mit der in die Zeit vor Verkündung der Norm fallenden Tatbestandsverwirklichung, also mit der Kündigung des Arbeitsvertrages, "ins Werk gesetzt" (vgl. BVerfGE 72, 200 (242)) worden sind; das sind hier die durch Art. 12 GG geschützte Freiheit des Berufs und die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip.

  • BAG, 10.05.1978 - 4 AZR 740/76

    Anrechnung von Renten - Schwerbehinderter - Behinderung - Arbeitsentgelt -

    Auszug aus BVerfG, 20.01.1988 - 2 BvL 23/82
    Da das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung das Übergangsgeld als eine mit Rücksicht auf das frühere Arbeitsverhältnis gewährte Leistung zur Abgeltung der erbrachten Dienste und damit als Arbeitsentgelt im Sinne von § 42 SchwbG a.F. ansah, und da es ferner - ebenfalls in ständiger Rechtsprechung - davon ausging, daß das vorgezogene Altersruhegeld für Schwerbehinderte "wegen der Behinderung" im Sinne der in Rede stehenden Bestimmung bezogen werde und damit auf das Übergangsgeld nicht angerechnet werden dürfe (vgl. BAG, Urteil vom 10. Mai 1978-4 AZR 740/76-, AP Nr. 1 zu § 42 SchwbG , und Urteil vom 16. November 1982 - 3 AZR 160/82-, AP Nr. 9 zu § 42 SchwbG ), konnte der Kläger des Ausgangsverfahrens im Zeitpunkt der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses erwarten, das volle Übergangsgeld ausgezahlt zu erhalten.
  • BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 177/82

    Haushaltsstrukturgesetz nach dem Schwerbehindertengesetz

    Auszug aus BVerfG, 20.01.1988 - 2 BvL 23/82
    Schwerbehinderte Arbeitnehmer, die bis dahin aus ihrem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, werden von der Neuregelung somit nicht erfaßt (vgl. BAG, Urteil vom 16. November 1982 - 3 AZR 177/82 -, AP Nr. 8 zu § 42 SchwbG ).
  • BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 160/82

    Schwerbehinderung - Übergangsgeld

    Auszug aus BVerfG, 20.01.1988 - 2 BvL 23/82
    Da das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung das Übergangsgeld als eine mit Rücksicht auf das frühere Arbeitsverhältnis gewährte Leistung zur Abgeltung der erbrachten Dienste und damit als Arbeitsentgelt im Sinne von § 42 SchwbG a.F. ansah, und da es ferner - ebenfalls in ständiger Rechtsprechung - davon ausging, daß das vorgezogene Altersruhegeld für Schwerbehinderte "wegen der Behinderung" im Sinne der in Rede stehenden Bestimmung bezogen werde und damit auf das Übergangsgeld nicht angerechnet werden dürfe (vgl. BAG, Urteil vom 10. Mai 1978-4 AZR 740/76-, AP Nr. 1 zu § 42 SchwbG , und Urteil vom 16. November 1982 - 3 AZR 160/82-, AP Nr. 9 zu § 42 SchwbG ), konnte der Kläger des Ausgangsverfahrens im Zeitpunkt der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses erwarten, das volle Übergangsgeld ausgezahlt zu erhalten.
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 20.01.1988 - 2 BvL 23/82
    Art. 14 GG schützt nur den konkreten Bestand vorhandener Rechte und Güter, nicht aber Vorteile, die sich aus dem bloßen Fortbestand einer günstigen Gesetzeslage ergeben (vgl. BVerfGE 68, 193 >222<).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BVerfG, 20.01.1988 - 2 BvL 23/82
    Daran ändert auch der Umstand nichts, daß schuldrechtliche Forderungen ebenfalls zum Kreis der durch Art. 14 GG geschützten Eigentumsrechte gehören können (vgl. BVerfGE 45, 142 >179<).
  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Es ist zumindest möglich, dass das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Regelung als verfassungsgemäß erachtet und die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz festgestellt hätte (wie etwa in den Fällen BVerfGE 77, 370; 78, 104).
  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Die allgemeine Vertragsfreiheit und die Freiheit zu wirtschaftlicher beziehungsweise unternehmerischer Betätigung wird zwar in erster Linie vom Schutz des Art. 2 Abs. 1 GG umfasst (vgl. BVerfGE 77, 370, 378; 89, 48, 61; 95, 267, 303 f.; 97, 169, 176).
  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Dieser dient auch einer sachgerechten Aufgabenverteilung zwischen dem Bundesverfassungsgericht und den Fachgerichten (vgl. BVerfGE 55, 244 (247) [BVerfG 02.12.1980 - 1 BvR 1222/77]; 77, 381 (401) [BVerfG 20.01.1988 - 2 BvL 23/82]m.w.N.).
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