Rechtsprechung
   BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,30
BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86 (https://dejure.org/1987,30)
BVerfG, Entscheidung vom 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86 (https://dejure.org/1987,30)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Oktober 1987 - 2 BvR 1434/86 (https://dejure.org/1987,30)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,30) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Beschlagnahme von Filmmaterial

§§ 97 Abs. 5, 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, Zugriff der Justiz auf selbstrecherchiertes Material von Rundfunkangehörigen ist verfassungsrechtlich zulässig;

(Hinweis: beachte die einfachgesetzliche Neuregelung durch Änderungsgesetz vom 15.2.02)

Volltextveröffentlichungen (7)

  • DFR

    Beschlagnahme von Filmmaterial

  • openjur.de

    Beschlagnahme von Filmmaterial

  • Telemedicus

    Beschlagnahme von Filmmaterial

  • Telemedicus

    Beschlagnahme von Filmmaterial

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Beschlagnahme von nicht veröffentlichtem Filmmaterial einer Fernsehanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten bezüglich selbstrecherchiertem Material

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rundfunk - Presse - Selbstrecherchiert - Zeugnisverweigerungsrecht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Presse - Rundfunk - Beschlagnahme - Selbstrecherchiert - Grundrechte

  • zeit.de (Pressebericht, 06.11.1987)

    Journalisten als Zuträger - Die Verfassungsrichter in Karlsruhe schränken die Pressefreiheit ein

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 77, 65
  • NJW 1988, 329
  • MDR 1988, 200
  • NVwZ 1988, 237 (Ls.)
  • NStZ 1988, 33
  • StV 1988, 1
  • DVBl 1988, 51
  • ZUM 1988, 26
  • afp 1987, 679
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (110)

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    533 cc) In der Folgezeit hat das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung bestätigt (BVerfGE 44, 125 ) und den Katalog der Elemente, die die freiheitliche demokratische Grundordnung bilden, um das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (vgl. BVerfGE 7, 198 ), den freien und offenen Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes (vgl. BVerfGE 44, 125 ; siehe auch BVerfGE 20, 56 ; 107, 339 ), die Rundfunk-, Presse- und Informationsfreiheit (zusammenfassend BVerfGE 77, 65 m.w.N.), das Bekenntnis zu religiöser und weltanschaulicher Neutralität (vgl. BVerfGE 27, 195 ) und die Religionsfreiheit (vgl. BVerfGE 137, 273 ) ergänzt.
  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Dies gilt für die Auslegung ebenso wie für das beschränkende Gesetz und die mit ihm verfolgten Zwecke selbst (vgl. BVerfGE 77, 65 ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung hervorgehoben, das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren - zur Überführung von Straftätern ebenso wie zur Entlastung Unschuldiger - betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 80, 367 ; 100, 313 ; 107, 299 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht