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   BVerfG, 25.02.1988 - 2 BvL 26/84   

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https://dejure.org/1988,609
BVerfG, 25.02.1988 - 2 BvL 26/84 (https://dejure.org/1988,609)
BVerfG, Entscheidung vom 25.02.1988 - 2 BvL 26/84 (https://dejure.org/1988,609)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 1988 - 2 BvL 26/84 (https://dejure.org/1988,609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 78, 32
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dynamische Verweisung in einem Gesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1988 - 2 BvL 26/84
    Dieser Rechtsprechung war jedoch das Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 14. Juni 1983 (BVerfGE 64, 208ff.) entgegengetreten: Die Verweisung des § 9 Abs. 1 Satz 1 BVSG NW a. F. beziehe sich nur auf den Anspruch des Scheininhabers, Hausbrandkohlen zu erhalten; sie durch Auslegung auf den von den Tarifparteien mit Änderungsvertrag vom 13. April 1976 vereinbarten Barabgeltungsanspruch zu erstrecken, lasse die wegen des Rechtsstaats- und des Demokratieprinzips notwendige Begrenzung der Verweisung nicht zu (a.a.O., S.215).

    Verweist daher der Gesetzgeber, wie dies in § 9 Abs. 1 Satz 1 BVSG NW geschehen ist, zur Begründung einer gesetzlichen Leistungspflicht auf tarifliche Regelungen, so darf dies nicht in einer Weise geschehen, "daß der Bürger schrankenlos der normsetzenden Gewalt der Tarifvertragsparteien ausgeliefert wird, die ihm gegenüber weder staatlichdemokratisch noch mitgliedschaftlich legitimiert sind" (BVerfGE 64, 208 [214]); vielmehr muß der Inhalt der tariflichen Regelungen im wesentlichen feststehen.

  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1988 - 2 BvL 26/84
    Alle diese Gesichtspunkte könnten dafür sprechen, daß die Tarifpartner ebenso wie der Gesetzgeber von einem rechtlich vorgegebenen Gehalt des Begriffs der "Ablösung" ausgegangen sind, der in seinem wesentlichen Inhalt feststeht, aber in seinen Einzelheiten noch der verdeutlichenden Ausgestaltung nach Maßgabe einer Festlegung gemäß § 99 Abs. 3 ArbMTV bedurfte (vgl. hierzu auch BVerfGE 26, 338 [366]).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1988 - 2 BvL 26/84
    Damit sind dynamische Verweisungen zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, aber nur in dem Rahmen zulässig, den die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Bundesstaatlichkeit ziehen; grundrechtliche Gesetzesvorbehalte können diesen Rahmen zusätzlich einengen (vgl. BVerfGE 47, 285 [312 ff.]).
  • BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15

    Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig

    Die mit einer Verweisung in aller Regel verbundene gesetzestechnische Vereinfachung ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der verweisende Gesetzgeber sich den Inhalt von Rechtsvorschriften des anderen Normgebers in der Fassung zu eigen macht, wie sie bei Erlass seines Gesetzesbeschlusses galt (statische Verweisung; vgl. BVerfGE 26, 338 ; 47, 285 ; 60, 135 ; 67, 348 ; 78, 32 ).

    Damit sind dynamische Verweisungen zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, aber nur in dem Rahmen zulässig, den die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Bundesstaatlichkeit ziehen; grundrechtliche Gesetzesvorbehalte können diesen Rahmen zusätzlich einengen (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 78, 32 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 17. Februar 2016 - 1 BvL 8/10 -, juris, Rn. 75).

    Bei fehlender Identität der Gesetzgeber bedeutet eine dynamische Verweisung mehr als eine bloße gesetzestechnische Vereinfachung; sie führt zur versteckten Verlagerung von Gesetzgebungsbefugnissen und ist daher nur in dem Rahmen zulässig, den die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Bundesstaatlichkeit setzen; grundrechtliche Gesetzesvorbehalte können diesen Rahmen zusätzlich einengen (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 78, 32 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 17. Februar 2016 - 1 BvL 8/10 -, juris, Rn. 75).

  • BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 1619/17

    Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig

    Vor allem grundrechtliche Gesetzesvorbehalte können die Zulässigkeit dynamischer Verweisungen begrenzen (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 78, 32 ; 143, 38 ; 153, 310 ; siehe zum Ganzen auch Clemens, AöR 111, 63 ; Schenke, NJW 1980, 743 ).
  • BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17

    Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

    Die mit einer Verweisung in aller Regel verbundene gesetzestechnische Vereinfachung ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der verweisende Gesetzgeber sich den Inhalt von Rechtsvorschriften des anderen Normgebers in der Fassung zu eigen macht, wie sie bei Erlass seines Gesetzesbeschlusses galt (statische Verweisung; vgl. BVerfGE 26, 338 ; 47, 285 ; 60, 135 ; 67, 348 ; 78, 32 ; 143, 38 ).

    Allerdings sind dynamische Verweisungen nicht schlechthin ausgeschlossen, sondern nur soweit Rechtsstaatlichkeit, Demokratiegebot und Bundesstaatlichkeit dies erfordern; grundrechtliche Gesetzesvorbehalte können diesen Rahmen zusätzlich einengen (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 78, 32 ; 141, 143 ; 143, 38 ).

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