Rechtsprechung
   BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83, 2 BvR 974/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,216
BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83, 2 BvR 974/83 (https://dejure.org/1988,216)
BVerfG, Entscheidung vom 21.06.1988 - 2 BvR 602/83, 2 BvR 974/83 (https://dejure.org/1988,216)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juni 1988 - 2 BvR 602/83, 2 BvR 974/83 (https://dejure.org/1988,216)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,216) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Nordhorn

  • openjur.de

    Nordhorn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Ausschluß eines Bundesverfassungsrichters wegen früherer richterlicher Befassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 78, 331
  • NJW 1989, 25
  • MDR 1989, 36
  • NVwZ 1989, 45
  • DVBl 1988, 1114
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83
    Ob die Mitwirkung an einer solchen Stellungnahme im Einzelfall geeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit des Richters nach § 19 BVerfGG zu begründen, ist eine weitere Frage und nach Maßgabe dieser Vorschrift zu entscheiden (vgl. dazu BVerfGE 30, 149 [154]).

    Das deutsche Verfahrensrecht wird von der Auffassung getragen, daß der Richter auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Sache herantritt, wenn er sich schon früher über denselben Sachverhalt ein Urteil gebildet hat (vgl. BVerfGE 30, 149 [153 f.] m.w.N.).

  • BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvL 10/78

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses freiwilliger Weiterversicherung durch im

    Auszug aus BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83
    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat auf Anfrage erklärt, daß er an seiner in den Entscheidungen BVerfGE 51, 356 (361) und 53, 313 (323) geäußerten gegenteiligen Rechtsauffassung nicht festhalte.
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

    Auszug aus BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83
    Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfassungsbeschwerden sind zulässig: Sie richten sich gegen ein förmliches Gesetz, gegen das ein Rechtsweg nicht offensteht; durch die angegriffenen Regelungen werden die Beschwerdeführerinnen selbst, gegenwärtig und -- gemessen an den Erfordernissen für Kommunalverfassungsbeschwerden (BVerfGE 71, 25 [35 f.]) -- jedenfalls auch unmittelbar betroffen; es wird auch hinreichend dargetan, daß das Recht der Beschwerdeführerinnen auf Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 GG verletzt sein könnte.
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvF 3/56

    Kommunalwahl-Sperrklausel I

    Auszug aus BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83
    Die Kommunalaufsicht ist das verfassungsrechtlich gebotene Korrelat der Selbstverwaltung (vgl. BVerfGE 6, 104 [118]).
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auch für diesen Fall gilt der tragende Gedanke der Vorschrift des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG , daß die richterliche Vorbefassung mit einer Sache dann zur Ausschließung führt, wenn die Überprüfung einer Entscheidung zur Überprüfung einer eigenen Entscheidung würde (vgl. BVerfGE 78, 331 [338]).
  • BVerfG, 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Verlagerung der Verpflichtung zur

    28 Abs. 2 Satz 1 GG enthält jedoch keine Garantie des Status quo im Sinne eines einmal erreichten Aufgabenbestands (vgl. BVerfGE 78, 331 ; 138, 1 ).
  • BVerfG, 19.11.2014 - 2 BvL 2/13

    Selbstverwaltungsgarantie erfordert Mitentscheidungsrecht der kreisangehörigen

    28 Abs. 2 Satz 1 GG enthält jedoch keine Garantie des Status quo im Sinne eines einmal erreichten Aufgabenbestands (BVerfGE 78, 331 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht