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   BVerfG, 02.02.1988 - 2 BvR 702/84, 2 BvR 1106/84   

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https://dejure.org/1988,997
BVerfG, 02.02.1988 - 2 BvR 702/84, 2 BvR 1106/84 (https://dejure.org/1988,997)
BVerfG, Entscheidung vom 02.02.1988 - 2 BvR 702/84, 2 BvR 1106/84 (https://dejure.org/1988,997)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Februar 1988 - 2 BvR 702/84, 2 BvR 1106/84 (https://dejure.org/1988,997)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Klageabweisung wegen Unbeachtlichkeit des Asylantrags vor Entscheidung über den vorläufigen Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unbeachtlich - Asylantrag - Klage - Vorläufiger Rechtsschutz - Abweisen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unbeachtlich; Asylantrag; Klage; Vorläufiger Rechtsschutz; Abweisen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unbeachtlich; Asylantrag; Klage; Vorläufiger Rechtsschutz; Abweisen

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 78, 7
  • NVwZ 1988, 720
  • DVBl 1988, 629
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1988 - 2 BvR 702/84
    Sei in einem Verfahrensgesetz ein Instanzenzug zur Verfügung gestellt, so müsse der Betroffene die höhere Instanz anrufen können (BVerfGE 49, 329 [341]).

    Zwar verbietet es Art. 19 Abs. 4 GG , den Zugang zur nächsten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren, das setzt aber voraus, daß die jeweilige Verfahrensordnung einen Instanzenzug zur Verfügung stellt (vgl. BVerfGE 49, 329 [341]).

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1988 - 2 BvR 702/84
    In einem solchen Fall steht zugleich fest, daß das mit dem Antrag auf Asyl gesetzlich verbundene, aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG folgende vorläufige Bleiberecht (vgl. BVerfGE 67, 43 [58 ff.]) nicht mehr besteht.
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 37/60

    Korntal

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1988 - 2 BvR 702/84
    Weder Art. 19 Abs. 4 GG noch das allgemeine Rechtsstaatsprinzip gewährleisten einen Instanzenzug (BVerfGE 11, 232 [233]).
  • BVerfG, 06.10.1955 - 1 BvR 768/52

    Fristbeginn für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei fehlender

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1988 - 2 BvR 702/84
    Das Vorbringen des Beschwerdeführers gibt keinen Anlaß, die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum grundsätzlichen Ausschluß der Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Verfassungsbeschwerdeverfahren (vgl. BVerfGE 4, 309 [313 ff.]) zu überprüfen.
  • BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvR 132/67

    Prozeßkostenhilfe für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1988 - 2 BvR 702/84
    Es kann dahinstehen, ob im vorliegenden Fall unter Berücksichtigung der strengen Maßstäbe, die für Bewilligung von Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerdeverfahren gelten (vgl. BVerfGE 27, 57 ), davon auszugehen ist, daß im vorhinein die Rechtsverfolgung des Beschwerdeführers nicht ohne Aussicht auf Erfolg war.
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1988 - 2 BvR 702/84
    Das Urteil genügt auch den Anforderungen, die im Lichte des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG an die Abweisung einer Klage als offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 71, 276 [292 ff.]) gestellt werden müssen.
  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    Sie wird daher nur gewährt, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57 ; 78, 7 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2016 - 2 BvR 1754/14 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2017 - 2 BvR 932/17 -, Rn. 2).
  • BAG, 21.09.2016 - 10 AZN 67/16

    Prozessverbindung - gesetzlicher Richter

    aa) In gleicher Weise wie der gesetzliche Richter bei der Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe in einer Zuständigkeitsregelung noch in hinreichendem Maße vorausbestimmt ist (vgl. BVerfG 10. Juli 1990 - 1 BvR 984/87, 1 BvR 985/87 - zu C II 3 b der Gründe, BVerfGE 82, 286) und in Sonderfällen vom Gesetzgeber die Bestimmung des gesetzlichen Richters durch ein Losverfahren als mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar angesehen wird (vgl. § 15 Abs. 2 Satz 2, § 19 Abs. 4 Satz 1 BVerfGG; vgl. hierzu BT-Drs. 10/2951 Anlage 1 S. 9) , macht auch ein am Zweck der gesetzlichen Regelung auszurichtendes Ermessen bei der Anwendung prozessualer Vorschriften den gesetzlichen Richter nicht unbestimmt (vgl. BVerfG 2. Februar 1988 - 2 BvR 702/84, 2 BvR 1106/84 - zu C I 3 der Gründe, BVerfGE 78, 7) .
  • BVerfG, 01.07.2002 - 2 BvR 578/02

    Prozesskostenhilfe zur Prüfung der Fortdauer der Strafvollstreckung nach 31

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ), allerdings nur dann, wenn dies als unbedingt erforderlich erscheint (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ).
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