Rechtsprechung
BVerfG, 24.11.1988 - 2 BvC 4/88 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- DFR
Überhangmandate I
- openjur.de
Überhangmandate I
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit von Überhangmandaten mit dem Erfordernis eines gleichen Erfolgswertes der Wählerstimmen
- wahlrecht.de
Überhangmandat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BWahlG § 6 Abs. 5; GG Art. 38 Abs. 1
Verfassungsrechtliche Prüfung von Überhangsmandaten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGE 79, 169
- NJW 1989, 1348
- DVBl 1989, 150
Wird zitiert von ... (56) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 03.07.1957 - 2 BvR 9/56
Listenwahl
Auszug aus BVerfG, 24.11.1988 - 2 BvC 4/88
Soweit der Beschwerdeführer sich gegen die Regelung des § 6 Abs. 5 Bundeswahlgesetz wendet, nach der für Überhangmandate Ausgleichsmandate nicht zu vergeben sind, ist das Bundesverfassungsgericht davon ausgegangen, daß die durch Überhangmandate verursachte Abweichung von dem Erfordernis des gleichen Erfolgswerts jeder Stimme als notwendige Folge des besonderen Charakters der personalisierten Verhältniswahl mit dem Grundgesetz vereinbar ist, solange die Wahlkreise im Rahmen des möglichen annähernd gleich groß sind (BVerfGE 7, 63 [74 f.]; 16, 130 [139 ff.]). - BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62
Wahlkreise
Auszug aus BVerfG, 24.11.1988 - 2 BvC 4/88
Soweit der Beschwerdeführer sich gegen die Regelung des § 6 Abs. 5 Bundeswahlgesetz wendet, nach der für Überhangmandate Ausgleichsmandate nicht zu vergeben sind, ist das Bundesverfassungsgericht davon ausgegangen, daß die durch Überhangmandate verursachte Abweichung von dem Erfordernis des gleichen Erfolgswerts jeder Stimme als notwendige Folge des besonderen Charakters der personalisierten Verhältniswahl mit dem Grundgesetz vereinbar ist, solange die Wahlkreise im Rahmen des möglichen annähernd gleich groß sind (BVerfGE 7, 63 [74 f.]; 16, 130 [139 ff.]).
- BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11
Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum …
Schließlich vergrößern sich die jedem mathematischen Verteilungsverfahren immanenten Proportionalitätsverluste (vgl. BVerfGE 79, 169 ; 95, 335 ; 121, 266 ), wenn die bei Anwendung des Divisorverfahrens entstehenden Abrundungsverluste und Aufrundungsgewinne der Landeslisten einer Partei nicht - wie bisher durch Verbindung der Landeslisten zu Verrechnungszwecken (§ 7 Abs. 1 und 2 BWG a.F.) - wahlgebietsbezogen ausgeglichen werden (…vgl. Klecha, ZParl 2011, S. 324 ).Diese Ungleichheit könne nur hingenommen werden, soweit sie notwendig sei, um das Anliegen der personalisierten Verhältniswahl zu verwirklichen; diese wolle zumindest für die Hälfte der Abgeordneten eine enge persönliche Bindung zu ihrem Wahlkreis gewährleisten (vgl. BVerfGE 7, 63 ; 16, 130 ; 79, 169 ; 95, 335 ).
Vielmehr wurde nur geprüft, ob das jeweilige Ausmaß der Differenzierung des Erfolgswertes in der zugrundeliegenden konkreten Situation gerechtfertigt war, wobei durchweg auf die Grenzen Bedacht genommen wurde, die der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit zieht (vgl. BVerfGE 7, 63 ; 16, 130 ; 79, 169 ; 95, 335 ).
Während die Entscheidungen vom 3. Juli 1957 (BVerfGE 7, 63 ) und 24. November 1988 (BVerfGE 79, 169 ) zu einer genaueren Grenzziehung keine Veranlassung sahen, weil sich die Zahl der angefallenen Überhangmandate jedenfalls innerhalb des für zulässig erachteten Rahmens hielt (vgl. BVerfGE 95, 335 ), ging der Beschluss vom 22. Mai 1963 davon aus, dass der Anfall von Überhangmandaten auf ein "verfassungsrechtlich zulässiges Mindestmaß beschränkt" (BVerfGE 16, 130 ) sei.
Bei einer Partei, die einen Überhang erzielt, entfallen jedoch auf jeden ihrer Sitze weniger Zweitstimmen als bei einer Partei, der dies nicht gelingt (vgl. BVerfGE 79, 169 ; 95, 335 ).
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95
Überhangmandate II
Eine solche Differenzierung sei aber als die notwendige Folge des besonderen Charakters der personalisierten Verhältniswahl mit der Wahlgleichheit nach Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar, solange die Wahlkreise im Rahmen des Möglichen annähernd gleich groß seien (vgl. BVerfGE 7, 63 [74 f.]; 16, 130 [140]; 79, 169 [171]).bb) Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht aus der Entscheidung des Senats vom 24. November 1988 (BVerfGE 79, 169 ff.).
Denn die für die Erringung eines Mandats erforderliche Stimmenzahl - bezogen auf die Bundestagswahl 1987 - habe auch bei der durch das Überhangmandat begünstigten CDU nach wie vor im Rahmen dessen gelegen, was ohnehin an Ungleichheiten durch das notwendige Sitzzuteilungsverfahren im Verhältniswahlrecht vorgegeben gewesen sei (vgl. BVerfGE 79, 169 [171 f.]).
c) Vor diesem Hintergrund ist es zu sehen, daß das Bundesverfassungsgericht bei der Verhältniswahl in ständiger Rechtsprechung die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen verlangt (vgl. BVerfGE 1, 208 [246]; 6, 104 [111]; 7, 63 [70]; 11, 351 [362]; 13, 243 [246]; 16, 130 [139]; 34, 81 [99]; 51, 222 [236]; 79, 169 [170]; 82, 322 [337]; 85, 148 [157]).
Wählerstimmen, die im Rechenverfahren beim Entstehen dieses Bruchteils als "Reststimmen" mitgewirkt haben, können daher dann keinen Erfolg erzielen, wenn der Bruchteil seiner Höhe nach nicht mehr zur Zuteilung eines Sitzes ausreicht (vgl. hierzu auch BVerfGE 79, 169 [171 f.]).
Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet das Bundestagswahlrecht in ständiger Rechtsprechung als personalisierte Verhältniswahl (BVerfGE 7, 63 [74]; 41, 399 [423]; 79, 161 [166]; 79, 169 [171]) und als ein Wahlsystem, dessen Grundcharakter als Verhältniswahl nicht durch die vorgeschaltete Mehrheitswahl der Wahlkreiskandidaten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfGE 6, 84 [90]; 13, 127 [129]; 16, 130 [139]; 66, 291 [304]).
Diese Ungleichheit könne nur hingenommen werden, soweit sie notwendig sei, um das Anliegen der personalisierten Verhältniswahl zu verwirklichen; diese wolle zumindest für die Hälfte der Abgeordneten eine enge persönliche Bindung zu ihrem Wahlkreis gewährleisten (vgl. BVerfGE 7, 63 [74]; 16, 130 [139 f.]; 79, 169 [171]).
Die Entscheidungen aus den Jahren 1957 (BVerfGE 7, 63 [75]) und 1988 (BVerfGE 79, 169 [172]) sahen für eine genauere verfassungsrechtliche Grenzziehung keine Veranlassung.
Die Auffassung der vier anderen Richter findet auch in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Stütze; sie unterwirft den Verhältnisausgleich - unbeschränkt - den Regeln der Erfolgswertgleichheit (vgl. BVerfGE 1, 208 [246]; 6, 84 [90]) und sieht eine Verschiebung des Stimmgewichts durch die bei Fehlschlagen des Verhältnisausgleichs anfallenden Überhangmandate als Eingriff in den Gewährleistungsgehalt der Wahlrechtsgleichheit an (vgl. BVerfGE 7, 63 [74]; 16, 130 [139 f.]; 79, 169 [171]).
Von näheren Darlegungen hierzu hat das Gericht allerdings angesichts der ganz geringen Zahl von angefallenen Überhangmandaten abgesehen (vgl. BVerfGE 7, 63 [75]; 79, 169 [172]).
a) Von den beiden Gründen, die im vorliegenden Verfahren zur Rechtfertigung der Differenzierung angeführt werden, kommt von vornherein nur derjenige in Betracht, auf den auch das Bundesverfassungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung abgestellt hat (vgl. zuletzt BVerfGE 79, 169 [172]).
So gab es in dieser Zeit mit Ausnahme einer "offensichtlich unbegründeten" Wahlprüfungsbeschwerde aus dem Jahr 1988 (BVerfGE 79, 169) zu dieser Problematik weder Wahlprüfungsbeschwerden noch Normenkontrollverfahren.
Entstehen nur sehr wenige ausgleichslose Überhangmandate, so verursacht dies nur so geringe Differenzierungen, daß sie entweder noch innerhalb dieser Marge liegen (vgl. hierzu BVerfGE 79, 169 [172]) oder nicht zu größeren Abweichungen vom Erfolgswert der begünstigten Wählerstimmen führen, als sie durch die Marge ohnehin auftreten.
- BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07
Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen …
Wählerstimmen, die im Rechenverfahren beim Entstehen von Bruchteilen als "Reststimmen" mitgewirkt haben, können daher dann keinen Erfolg erzielen, wenn der Bruchteil seiner Höhe nach nicht mehr zur Zuteilung eines Sitzes ausreicht (vgl. hierzu auch BVerfGE 79, 169 ).
- BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvF 1/21
Eilantrag zum Bundeswahlgesetzänderungsgesetz abgelehnt
Denn bei einer Partei, die einen unausgeglichenen Überhang erzielt, entfallen auf jeden ihrer Sitze weniger Zweitstimmen als bei einer Partei, der dies nicht gelingt (vgl. BVerfGE 79, 169 ; 95, 335 ; 131, 316 ).Parteien, die ausgleichslose Überhangmandate erzielten, wären privilegiert, weil auf jeden ihrer Sitze weniger Zweitstimmen entfielen als bei Parteien ohne derartige Mandate (vgl. BVerfGE 79, 169 ; 95, 335 ; 131, 316 ).
- VerfG Schleswig-Holstein, 30.08.2010 - LVerfG 1/10
Parlament muss verfassungswidriges Landeswahlrecht zügig ändern
(a) Als "zwingender Grund" anerkannt ist zwar jede Differenzierung, die sich bei der Umrechnung von Zweitstimmen in Sitze und den dabei anfallenden Reststimmen und Bruchteilen in Anwendung des jeweiligen Verteilungsverfahrens schon aus mathematischen Gründen unausweichlich ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. November 1988 - 2 BvC 4/88 - BVerfGE 79, 169 ff., Juris Rn. 5; …und Urteil vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07 u.a. - BVerfGE 121, 266 ff., Juris Rn. 104).Maßgeblich ist, ob die mit den ungedeckten Mehrsitzen benötigte durchschnittliche Stimmenzahl noch im Rahmen des höchsten und niedrigsten Durchschnittswerts aller Parteien liegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. November 1988 a.a.O., Juris Rn. 10 bis 12).
- BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95
Fraktions- und Gruppenstatus
Daher fällt die Entscheidung für das bei Gremienwahlen anzuwendende Zählsystem grundsätzlich in die autonome Entscheidungsbefugnis des Bundestages (vgl. zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Wahlrecht BVerfGE 79, 169 ). - BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 35/16
Betriebsratswahl - Sitzverteilung - d´Hondtsches Höchstzahlverfahren
Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl gebietet es, dass alle Staatsbürger das aktive und passive Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben können und die Stimmen der Wahlberechtigten beim Verhältniswahlsystem nicht nur den gleichen Zählwert, sondern grundsätzlich auch den gleichen Erfolgswert haben (BVerfG 10. April 1997 - 2 BvC 3/96 - zu B I 1 der Gründe, BVerfGE 95, 408; 8. August 1994 - 2 BvR 1484/94 - zu II 2 der Gründe; 24. November 1988 - 2 BvC 4/88 - zu B 1 der Gründe, BVerfGE 79, 169) .Da in allen Verfahren Reststimmen unberücksichtigt bleiben, ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers überlassen, für welches Sitzzuteilungssystem er sich entscheidet (vgl. BVerfG 8. August 1994 - 2 BvR 1484/94 - zu II 2 der Gründe zur Sitzverteilung bei Gemeinderatswahlen in Thüringen; BVerfG 24. November 1988 - 2 BvC 4/88 - zu B 1 der Gründe, BVerfGE 79, 169 zur Berechnung der Sitzverteilung bei der Wahl zum 11. Deutschen Bundestag) .
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.12.2008 - VerfGH 12/08
"Sperrklausel" im Kommunalwahlgesetz NRW verfassungswidrig
Die mit dem jeweiligen Verteilungsverfahren verbundenen systembedingten Differenzierungen im Erfolgswert der Stimmen sind grundsätzlich hinzunehmen (vgl. z. B. BVerfGE 79, 169 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 8.9.1994 - 2 BvR 1484/94 -, NVwZ-RR 1995, 213 ; BVerfG, Urteil vom 3.7.2008 - 2 BvC 1/07 u. a. -, DVBl. 2008, 1045 ; BayVerfGH, Entscheidung vom 12.8.1994 - Vf. 6-IVb-94 -, BayVBl. 1994, 716 ).Unter diesen Umständen ist es der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers überlassen, für welches Berechnungssystem er sich entscheidet (vgl. allgemein zu diesen Maßgaben BVerfGE 79, 169; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 8.9.1994 - 2 BvR 1484/94 -, NVwZ-RR 1995, 213).
- BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02
Zählverfahren
Die Folge einer einstweiligen Anordnung wäre demnach eine Beeinträchtigung der autonomen Entscheidungsbefugnis des Bundestages (vgl. BVerfGE 79, 169 [170 f.] zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Wahlrecht und BVerfGE 96, 264 [282 f.] zur Entscheidung für das bei der Gremienwahl anzuwendende Zählverfahren).Der Deutsche Bundestag hat von der ihm eingeräumten Geschäftsordnungsautonomie (vgl. BVerfGE 79, 169 [170 f.]; 96, 264 [283]) in verfassungswidriger Weise Gebrauch gemacht.
- VerfG Schleswig-Holstein, 30.08.2010 - LVerfG 3/09
Vereinbarkeit des § 3 Abs. 5 Satz 3 des Wahlgesetzes für den Landtag von …
aa) Als "zwingender Grund" anerkannt ist zwar jede Differenzierung, die sich bei der Umrechnung von Zweitstimmen in Sitze und den dabei anfallenden Reststimmen und Bruchteilen in Anwendung des jeweiligen Verteilungsverfahrens schon aus mathematischen Gründen unausweichlich ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. November 1988 - 2 BvC 4/88 - BVerfGE 79, 169 ff., Juris Rn. 5; …und Urteil vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07 u.a. - BVerfGE 121, 266 ff., Juris Rn. 104).Maßgeblich ist, ob die mit den ungedeckten Mehrsitzen benötigte durchschnittliche Stimmenzahl noch im Rahmen des höchsten und niedrigsten Durchschnittswerts aller Parteien liegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. November 1988 a.a.O., Juris Rn. 10 bis 12).
- BVerfG, 21.04.2009 - 2 BvC 2/06
Nachwahl
- VerfG Schleswig-Holstein, 13.09.2013 - LVerfG 9/12
Befreiung des SSW von der 5 % Klausel ist verfassungsgemäß
- VerfGH Bayern, 24.04.1992 - 5-V-92
Das Grundrecht der Wahlgleichheit umfaßt den gesamten Wahlvorgang einschließlich …
- OVG Niedersachsen, 04.02.2005 - 10 ME 104/04
Ausschuss; Ausschussbesetzung; Besetzung; Fraktion; Gemeinderat; Gruppe; …
- VerfGH Sachsen, 24.03.2021 - 28-V-20
Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die Landtagswahl vom 1. September …
- BVerfG, 08.08.1994 - 2 BvR 1484/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Kommunalwahlen - Freistaat Thüringen
- BVerwG, 14.10.1993 - 7 B 19.93
Ausschussbesetzung nach d'Hondt bundesrechtlich zulässig
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.11.2008 - VerfGH 12/08
Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit als politische Partei durch …
- OVG Niedersachsen, 10.10.2005 - 10 ME 174/05
Voraussetzungen für die notwendige Neubesetzung eines kommunalen Fachausschusses; …
- VG Karlsruhe, 18.02.2021 - 9 K 5003/19
Wahlanfechtung einer Gemeinderatswahl; baden-württembergisches …
- StGH Baden-Württemberg, 24.03.2003 - GR 3/01
Sitzverteilung nach der Wahl zum Landtag 2001 nach dem d' Hondtschen …
- BVerwG, 29.11.1991 - 7 C 13.91
Reststimmenverteilung bei Listenverbindung
- VerfGH Bayern, 22.07.1993 - 9-VII-92
Sitzverteilung nach d'Hondt in Bayern weiter verfassungsgemäß
- StGH Hessen, 11.01.2021 - P.St. 2733
Urteil über Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Landtagswahl 2018
- StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1141
Frauenquote für die Zusammensetzung der Personalvertretungen verfassungsgemäß - …
- StGH Baden-Württemberg, 12.12.1990 - GR 1/90
Mischsystem des Landtagswahlrechts - Prüfungsumfang des StGH im …
- VerfGH Bayern, 26.10.2009 - 16-VII-08
1. Zur Sitzverteilung bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen nach dem …
- VG Karlsruhe, 23.03.2010 - 11 K 1851/09
Kommunalwahlen und das d'Hondtsche Höchstzahlverfahren
- VGH Bayern, 07.10.1992 - 4 B 91.2372
- LAG Köln, 28.05.2003 - 3 Sa 723/02
Kündigung; Kleinbetrieb, Treu und Glauben, Darlegungs- und Beweislast
- BVerwG, 12.01.1989 - 7 B 202.88
Kommunalwahl - d'Hondtsches Höchstzahlverfahren - Vorschlagsliste - Absolute …
- VerfGH Berlin, 08.03.2017 - VerfGH 160/16
Einsprüche gegen die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg …
- VerfG Hamburg, 26.01.2016 - HVerfG 2/15
Wahlprüfungsbeschwerden gegen Wahl zur Bezirksversammlung Harburg zurückgewiesen
- VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1313/06
Verwaltungsgericht Kassel entscheidet in vier kommunalrechtlichen Verfahren
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.1991 - 1 S 818/91
Wahlanfechtung - Ablauf der Frist - materielle Präklusion - Begrenzung des …
- VerfGH Saarland, 18.03.2013 - Lv 12/12
5 %-Klausel und Sitzverteilung nach d'Hondt sind noch verfassungsgemäß - …
- VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 121-I-04
Organstreitverfahren auf Antrag der NPD-Fraktion wegen Nichtzulassung von …
- VerfGH Bayern, 05.07.2022 - 57-III-19
Erfolgloser Antrag auf Feststellung der Ungültigkeit der Landtagswahl 2018
- BVerwG, 26.03.1996 - 8 B 42.96
Kommunalwahlrecht: Grundsatz der Wahlgleichheit und Vorabausgleich nach § 41 Abs. …
- OVG Niedersachsen, 14.12.2004 - 10 LC 100/03
Begehren der Neubesetzung des Verwaltungsausschusses; Verteilungsverfahren in der …
- BVerwG, 25.02.1997 - 8 B 19.97
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der …
- VerfG Hamburg, 26.01.2016 - HVerfG 3/15
- BVerwG, 11.09.2015 - 5 PB 27.14
Anforderungen an die Bekanntmachung der gültigen Wahlvorschläge einer …
- VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1957/06
Gültigkeit von Wahlen zur Besetzung von Ausschüssen eines Kreistages bei …
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.09.1990 - 7 A 10090/90
Listenverbindungen ; Verteilung der Sitze; Wahlvorschlag ; Vorabzuteilung eines …
- VG Düsseldorf, 16.04.2010 - 1 K 314/10
Klage gegen Ergebnis der Wahl der Bezirksvertretungen von drei Remscheider …
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1995 - 7 A 11911/95
Vorabausgleich; Vorabzuteilung eines weiteren Sitzes ; Wahlvorschlag; …
- VerfG Brandenburg, 20.05.2021 - VfGBbg 37/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2016 - 15 A 2466/15
Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit einer Gemeinderatswahl hinsichtlich …
- OVG Niedersachsen, 18.09.2002 - 10 LA 132/02
Berechnungssystem; Berechnungsverfahren; Berufung; Einzelbewerber; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1995 - 7 A 11069/95
Grundsatz der Wahlgleichheit; Kommunalwahlrecht; Listenverbindungen ; Ausschluß …
- VG Arnsberg, 04.09.2015 - 12 K 3574/14
- VG Saarlouis, 02.09.2009 - 9 K 452/09
Anfechtung einer Personalratswahl - Verpflichtung der Leiter der Finanzämter und …
- VGH Hessen, 21.03.1990 - HPV TL 196/89
Wahlanfechtung: Umfang der Überprüfung - Umfang der Ungültigkeitserklärung
- VG Freiburg, 21.03.2012 - 1 K 1938/11
Wahl der Studentischen Mitglieder des Senats der Universität Freiburg; …
- VG Trier, 20.01.1995 - 1 K 2019/94
Vereinbarkeit des Vorwegausgleich im Falle der Listenverbindung verschiedener …