Rechtsprechung
BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Verwertung des Mietobjekts durch Verkauf; Kündigungsschutz; Mieterschutz; Eigentumsbeschränkung; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung; berechtigtes Interesse des Vermieters; Vermieterinteressen; Verwertung; wirtschaftliche; Verkauf des Mietobjekts
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Kündigungsrecht des Vermieters nach § 564b Abs. 2 Nr. 3 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 564b Abs. 2 Nr. 3, S. 1; GG Art. 14 Abs. 1
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine sog. Verwertungskündigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wirtschaftliche - Grundstücksnutzung - Interesse - Existenz
Verfahrensgang
- LG München II, 04.08.1987 - 2 S 484/87
- BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87
Papierfundstellen
- BVerfGE 79, 283
- NJW 1989, 972
- MDR 1989, 517
- WM 1989, 346
- DB 1989, 572
Wird zitiert von ... (55) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76
Kleingarten
Auszug aus BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87
Auf der anderen Seite war zu beachten, daß das grundgesetzlich geschützte Eigentum durch Privatnützigkeit gekennzeichnet ist und damit die Grundlage privater und unternehmerischer Initiative bildet (vgl. BVerfGE 50, 290, 340 f., 348; 52, 1, 30 ff., 36).Das Mißverhältnis zwischen erzielbarem Erlös und Preiserwartung war nach den Behauptungen der Beschwerdeführerin so groß, daß ihr ein Verkauf unter diesen Umständen wirtschaftlich sinnlos erschien und sich der Kündigungsschutz als faktisches Verkaufshindernis darstellte (vgl. BVerfGE 52, 1, 31 f.).
- BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88
Eigenbedarf II
Auszug aus BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87
Die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten (BVerfGE 68, 361, 367 ff. = BVerfG, HdM Nr. 3) und im Urteil vom heutigen Tage (BVerfGE 79, 292 ff. = BVerfG, HdM Nr. 14) zum Eigenbedarf fortgeführten Grundsätze gelten im Ausgangspunkt auch hier. - BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83
Eigenbedarf I
Auszug aus BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87
Die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten (BVerfGE 68, 361, 367 ff. = BVerfG, HdM Nr. 3) und im Urteil vom heutigen Tage (BVerfGE 79, 292 ff. = BVerfG, HdM Nr. 14) zum Eigenbedarf fortgeführten Grundsätze gelten im Ausgangspunkt auch hier. - BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
Auszug aus BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87
Auf der anderen Seite war zu beachten, daß das grundgesetzlich geschützte Eigentum durch Privatnützigkeit gekennzeichnet ist und damit die Grundlage privater und unternehmerischer Initiative bildet (vgl. BVerfGE 50, 290, 340 f., 348; 52, 1, 30 ff., 36). - RG, 24.10.1930 - II 183/30
1. Wie weit reicht die Rechtskraft eines Urteils, das den Lieferungsanspruch des …
Auszug aus BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87
Andernfalls stünde rechtskräftig fest, daß die Beklagten nicht räumen mußten (vgl. RGZ 130, 119, 121 f.; BGH, LM Nrn. 23 und 27 zu § 322 ZPO ).
- BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 45/16
Kündigung einer Mietwohnung zwecks Nutzung als Büroraum durch den Ehegatten des …
Vom Schutzbereich der verfassungsrechtlich verbürgten Eigentumsgarantie des Vermieters ist dabei nicht nur dessen Wunsch erfasst, die Wohnung zu privaten Zwecken zu nutzen, sondern auch dessen Absicht, sie für eine wirtschaftliche Betätigung zu verwenden (im Anschluss an BVerfG, 14. Februar 1989, 1 BvR 1131/87, BVerfGE 79, 283, 289 ["Grundlage privater und unternehmerischer Initiative"] und BVerfG, 4. Juni 1998, 1 BvR 1575/94, NJW 1998, 2662 ["wirtschaftliche Betätigung"]).Das gilt nicht nur für den privaten Bereich des Einzelnen, sondern auch für seine wirtschaftliche Betätigung (BVerfGE 79, 283, 289 ["Grundlage privater und unternehmerischer Initiative"];… BVerfG, NJW 1998, aaO ["wirtschaftliche Betätigung"]).
Dieses Schutzes begibt sich der Vermieter nicht dadurch, dass er die Wohnung vermietet hat (vgl. BVerfGE 79, 283, 289).
Der Vermieter hat dem Mieter die Räumlichkeiten zu Wohnzwecken zur Verfügung gestellt und hat damit angemessen auf dessen Belange Rücksicht zu nehmen (BVerfGE 79, 283, 289).
Bei einer Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist dagegen auf Seiten des Vermieters ein Interesse mit geringerem personalen Bezug betroffen als bei einer Eigenbedarfskündigung (BVerfGE 79, 283, 289 [zu § 564b Abs. 2 Nr. 3 BGB aF]).
Das Gesetz gibt dem (von vernünftigen und nachvollziehbaren Erwägungen getragenen [vgl. hierzu Senatsurteile vom 28. Januar 2009 - VIII ZR 8/08, BGHZ 179, 289, 293 mwN;… vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 155/10, NJW 2011, 1135 Rn. 17]) wirtschaftlichen Verwertungsinteresse des Vermieters deshalb nur dann den Vorrang, wenn diesem bei Fortsetzung des Wohnraummietverhältnisses erhebliche Nachtteile entstünden (BVerfGE 81, 29, 33), wobei jedoch nicht gefordert werden darf, dass die dem Vermieter entstehenden Einbußen einen Umfang annehmen, welcher die Nachteile weit übersteigt, die dem Mieter im Falle des Verlusts der Wohnung erwüchsen (BVerfGE 79, 283, 290;… Senatsurteil vom 28. Januar 2009 - VIII ZR 8/08, aaO Rn. 14).
Insbesondere darf das Kündigungsrecht des Eigentümers bei einer Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht auf die Fälle andernfalls drohenden Existenzverlusts reduziert oder so restriktiv gehandhabt werden, dass die Verwertung als wirtschaftlich sinnlos erscheint (vgl. hierzu BVerfGE 79, 283, 290; 84, 382, 385; BVerfG, NJW 1991, 3270, 3271).
Denn in solchen Fallgestaltungen macht der Vermieter nicht nur von seiner durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ebenfalls geschützten Rechtsposition Gebrauch, sein Wohnungseigentum zu eigenen geschäftlichen Zwecken zu nutzen (vgl. BVerfGE 79, 283, 289), sondern er will in der Mietwohnung auch einen persönlichen Lebensmittelpunkt begründen.
Dabei begründet - ebenso wenig wie bei der Verwertungskündigung (vgl. hierzu BVerfGE 79, 283, 289 f.; 84, 382, 385) - nicht bereits jeder aus dem Fortbestand des Mietverhältnis dem Vermieter erwachsende wirtschaftliche Nachteil einen Anspruch des Vermieters auf Räumung der Mietwohnung.
- BGH, 10.05.2017 - VIII ZR 292/15
BGH führt seine Rechtsprechung zur Anwendung der Generalklausel bei …
Vom Schutzbereich der verfassungsrechtlich verbürgten Eigentumsgarantie des Vermieters ist dabei nicht nur dessen Wunsch erfasst, die Wohnung zu privaten Zwecken zu nutzen, sondern auch dessen Absicht, sie für andere Vorhaben, insbesondere für eine wirtschaftliche Betätigung, zu verwenden (im Anschluss an BVerfGE 79, 283, 289 ["Grundlage privater und unternehmerischer Initiative"]; BVerfG, NJW 1998, 2662 ["wirtschaftliche Betätigung"]).Vom Schutzbereich der verfassungsrechtlich verbürgten Eigentumsgarantie des Vermieters ist dabei nicht nur dessen Wunsch erfasst, die Wohnung zu privaten Zwecken zu nutzen, sondern auch dessen Absicht, sie für andere Vorhaben, insbesondere für eine wirtschaftliche Betätigung, zu verwenden (vgl. BVerfGE 79, 283, 289 ["Grundlage privater und unternehmerischer Initiative"]; BVerfG, NJW 1998, 2662 ["wirtschaftliche Betätigung"]).
Der Vermieter hat dem Mieter die Räumlichkeiten zu Wohnzwecken zur Verfügung gestellt und hat damit angemessen auf dessen Belange Rücksicht zu nehmen (vgl. BVerfGE 79, 283, 289 f.).
Bei einer Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist dagegen auf Seiten des Vermieters ein Interesse mit geringerem personalen Bezug betroffen als bei einer Eigenbedarfskündigung (BVerfGE 79, 283, 289 [zu § 564b Abs. 2 Nr. 3 BGB aF]).
Das Gesetz gibt dem (…von vernünftigen und nachvollziehbaren Erwägungen getragenen [vgl. hierzu Senatsurteile vom 28. Januar 2009 - VIII ZR 8/08, aaO Rn. 12 mwN;… vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 155/10, NJW 2011, 1135 Rn. 17]) wirtschaftlichen Verwertungsinteresse des Vermieters deshalb nur dann den Vorrang, wenn diesem bei Fortsetzung des Wohnraummietverhältnisses erhebliche Nachteile entstünden (BVerfGE 81, 29, 33), wobei jedoch nicht gefordert werden darf, dass die dem Vermieter entstehenden Einbußen einen Umfang annehmen, welcher die Nachteile weit übersteigt, die dem Mieter im Falle des Verlusts der Wohnung erwüchsen (BVerfGE 79, 283, 290;… Senatsurteil vom 28. Januar 2009 - VIII ZR 8/08, aaO Rn. 14).
Insbesondere darf das Kündigungsrecht des Eigentümers bei einer Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht auf die Fälle andernfalls drohenden Existenzverlusts reduziert oder so restriktiv gehandhabt werden, dass die Verwertung als wirtschaftlich sinnlos erscheint (vgl. hierzu BVerfGE 79, 283, 290 f.; 84, 382, 385; BVerfG, NJW 1991, 3270, 3271).
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auch der Vermieter kann für aus dem Mietvertrag gegenüber dem Mieter fließende Ansprüche das Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG in Anspruch nehmen (für den Anspruch auf Mietzins: vgl. BVerfGE 37, 132 ; 49, 244 ; 53, 352 ; 71, 230 ; 79, 80 ; für das Kündigungsrecht: vgl. BVerfGE 68, 361 ; 79, 283 ; 79, 292 ).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 5 B 14.16
Vorlagebeschluss; Ausstellung eines Negativattestes nach dem Berliner Gesetz über …
Der soziale Bezug, der dem Wohnraum ohnehin innewohnt, verstärkt sich noch erheblich (…vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 1975 zu Art. 6 § 1 MRVerbG - 2 BvL 5/74 -, BVerfGE 38, 348 ff. und juris Rn. 68;… st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, z.B. Beschluss vom 26. September 2001 - 1 BvR 1185/01 -, ZMR 2002, 181 ff. und juris Rn. 9; Urteil vom 14. Februar 1989 - 1 BvR 1131/87 -, BVerfGE 79, 283 ff. und juris Rn. 20 ff. …und Beschluss vom 8. Januar 1985 - 1 BvR 792/83, 1 BvR 501/83 -, BVerfGE 68, 361 und juris Rn. 15 ff.). - BGH, 28.01.2009 - VIII ZR 8/08
Kündigung von Mietverhältnissen zur wirtschaftlichen Verwertung eines Grundstücks …
Auf der anderen Seite dürfen die dem Vermieter entstehenden Nachteile jedoch keinen Umfang annehmen, welcher die Nachteile weit übersteigt, die dem Mieter im Falle des Verlustes der Wohnung erwachsen (BVerfGE 79, 283, 290 = NJW 1989, 972, 973) . - BGH, 28.01.2009 - VIII ZR 7/08
Kündigung von Mietverhältnissen zur wirtschaftlichen Verwertung eines Grundstücks …
Auf der anderen Seite dürfen die dem Vermieter entstehenden Nachteile jedoch keinen Umfang annehmen, welcher die Nachteile weit übersteigt, die dem Mieter im Falle des Verlustes der Wohnung erwachsen (BVerfGE 79, 283, 290 = NJW 1989, 972, 973) . - BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 188/03
Kündigung eines Mietverhältnisses zum Zwecke des ersatzlosen Abrisses des …
Dies geschieht in erster Linie durch Vermietung und Veräußerung (zu letzterer BVerfGE 79, 283, 289 ff.).Auf Seiten des Vermieters trägt die Vorschrift dem durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Interesse an der freien wirtschaftlichen Verfügbarkeit seines Eigentums Rechnung (vgl. BVerfGE 79, 283, 289 zu § 564b Abs. 2 Nr. 3 BGB a.F.).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, den beabsichtigten Verkauf des Grundstücks vom Anwendungsbereich des § 564b Abs. 2 Nr. 3 BGB a.F. auszunehmen und eine Kündigung erst dann durchgreifen zu lassen, wenn der Eigentümer andernfalls in Existenznot gerät (BVerfGE 79, 283, 289 ff. und 84, 382, 384 f.; zuletzt ZMR 2004, 95, 96).
- BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 226/09
Zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung
Auf der anderen Seite dürfen die dem Vermieter entstehenden Nachteile jedoch keinen Umfang annehmen, welcher die Nachteile weit übersteigt, die dem Mieter im Falle des Verlustes der Wohnung erwachsen (…Senatsurteil vom 28. Januar 2009 - VIII ZR 8/08, NZM 2009, 234 Rn. 14 unter Bezugnahme auf BVerfGE 84, 382, 385; 89, 1, 6 ff.; 79, 283, 290). - BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89
Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in § …
Ist die vorgenommene Rechtsfortbildung von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, stellt sich im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nur noch die Frage, ob das Landgericht § 569a Abs. 2 Satz 1 BGB durch Ausweitung seines Anwendungsbereiches einen Inhalt gegeben hat, den selbst der Gesetzgeber bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) nicht ohne Verstoß gegen die Eigentumsgewährleistung hätte bestimmen dürfen (vgl. BVerfGE 79, 283 (290) [BVerfG 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87]). - BVerfG, 12.11.2003 - 1 BvR 1424/02
Zu den Anforderungen an eine so genannte Verwertungskündigung des …
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 79, 283 ) sei als Verwertung, die eine Kündigung rechtfertigen könne, grundsätzlich auch der Verkauf des Grundstücks anzusehen.Die für die Beurteilung maßgebliche verfassungsrechtliche Frage der Anforderungen an eine so genannte Verwertungskündigung ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 79, 283 ; 84, 382 ).
Soweit er allerdings erstmals mit der Verfassungsbeschwerde eine existenzielle Notlage aufgrund steuerlicher Verpflichtungen geltend macht, kann dieser Umstand im Verfahren der Verfassungsbeschwerde keine Berücksichtigung finden, da er im fachgerichtlichen Verfahren nicht vorgetragen wurde und Entscheidungen der Fachgerichte nur daraufhin überprüfbar sind, ob sie nach dem damaligen Klagevortrag verfassungsgemäß sind (vgl. BVerfGE 79, 283 ).
Die Einbußen dürfen jedoch keinen Umfang annehmen, welcher die Nachteile weit übersteigt, die dem Mieter im Falle des Verlustes der Wohnung erwachsen (vgl. BVerfGE 79, 283 ).
Auch Kündigungsschutzvorschriften können in die Substanz des Eigentums eingreifen, wenn ihre Handhabung den Verkauf als wirtschaftlich sinnlos erscheinen lässt (vgl. BVerfGE 79, 283 ).
In diesem Zusammenhang mag sich dann auch die Frage stellen, ob die von dem Beschwerdeführer behaupteten Steuerverbindlichkeiten ein Ausmaß erreichen, das seinen wirtschaftlichen Zusammenbruch zur Folge hätte, könnte er das Hausgrundstück nicht in unvermietetem Zustand veräußern (vgl. BVerfGE 79, 283 ).
- BGH, 16.12.2020 - VIII ZR 70/19
Kündigung eines Wohnraummietvertrags zum Zwecke des Abbruchs eines Teils des …
- BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90
Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen …
- BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90
Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung
- BGH, 16.01.2008 - VIII ZR 254/06
Voraussetzungen der Kündigung von Mietverhältnissen in einer von einer Bank in …
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 227/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
- BGH, 28.01.2009 - VIII ZR 9/08
Kündigung von Mietverhältnissen zur wirtschaftlichen Verwertung eines Grundstücks …
- LG München I, 17.08.2012 - 14 S 8110/12
Sanierung wirtschaftlich sinnlos: Verwertungskündigung wirksam!
- LG Osnabrück, 29.01.2020 - 1 S 117/19
Anforderungen an sog. Verwertungskündigung einer Mietwohnung
- VerfGH Berlin, 22.01.2008 - VerfGH 70/06
Darf Mieter auf Auseinandersetzungen zw. Mieter/Vermieter hinweisen?
- BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 1575/94
Unzumutbar strenge Anforderungen an die Begründung der Kündigung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2017 - 4 A 1661/14
Pfandleiher müssen Pfandüberschüsse an den Staat abführen
- BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer auf Eigenbedarf …
- BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 558/89
Ferienwohnungen
- OLG Koblenz, 01.03.1989 - 4 W RE 695/88
Kündigungsrecht des Eigentümers bei Vermietung zum Zeitpunkt des Erwerbs; …
- OLG Stuttgart, 26.09.2005 - 5 U 73/05
Kündigung eines Mietvertrages: Verwertungskündigung durch eine Erbengemeinschaft …
- AG Hamburg-Blankenese, 16.05.2018 - 531 C 87/17
Wohnraummietvertrag: Begründungserfordernis bei einer Verwertungskündigung zum …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 5 B 53.16
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Zweckentfremdung von Wohnraum
- BVerfG, 20.09.1991 - 1 BvR 539/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
- BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 44/92
Regelung über Kündigung von Zwischenpachtverträgen im Kleingartenrecht iSv …
- BVerfG, 07.06.1989 - 1 BvR 230/89
Verfassungsrechtliche Prüfung von klageabweisenden Entscheidungen wegen Räumung
- AG Kerpen, 31.03.2006 - 20 C 314/05
- LG Krefeld, 10.03.2010 - 2 S 66/09
Verwertungskündigung - Einfamilienhaus
- VerfGH Berlin, 20.04.2010 - VerfGH 62/07
Keine Verletzung der Eigentumsgarantie iSv Art 23 Abs 1 Verf BE durch …
- LG Kiel, 02.09.2008 - 1 S 26/08
Abrisskündigung zwecks wirtschaftlicher Verwertung
- BVerfG, 10.10.1989 - 1 BvR 663/88
Nachvertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung von Geschäfts- und …
- LG Berlin, 07.11.1994 - 67 S 278/94
- AG Köln, 06.01.2022 - 205 C 215/21
Keine Verwertungskündigung nach Abschluss eines Kaufvertrags mehr möglich
- LG Berlin, 16.08.1996 - 64 S 343/95
- LG Berlin, 29.08.2011 - 67 S 15/09
Anforderungen an eine Kündigung aufgrund einer ansonsten unmöglichen …
- LG Berlin, 24.01.2005 - 67 S 301/04
- AG Hamburg-Blankenese, 03.05.2006 - 517 C 25/04
- LG Frankfurt/Oder, 23.12.2008 - 6a S 28/07
- BVerfG, 10.10.1989 - 1 BvR 838/88
Nachvertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung von Geschäfts- und …
- BVerfG, 10.10.1989 - 1 BvR 1549/88
Nachvertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung von Geschäfts- und …
- BVerfG, 10.10.1989 - 1 BvR 776/88
Nachvertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung von Geschäfts- und …
- LG Berlin, 24.10.2011 - 67 S 441/10
Anforderungen an die Prüfung einer Klage auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung
- VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 17/04
Wegen unzureichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …
- AG Hamburg-Bergedorf, 11.03.2021 - 410c C 199/19
Rechtsmissbräuchlichkeit einer Eigenbedarfskündigung bei Bezugsmöglichkeit einer …
- LG Düsseldorf, 15.01.2014 - 23 S 213/13
Herausgabe und Räumung eines Grundstückes i.R.d. Beendigung des Mietverhältnisses …
- BVerfG, 20.09.1989 - 1 BvR 1094/89
Verfassungsrechtliche Prüfung der Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung
- AG Berlin-Köpenick, 25.03.2014 - 14 C 10/14
Höhe des Verkaufserlöses ist kein Kündigungsgrund!
- LG Braunschweig, 28.08.2009 - 6 S 301/09
Eigenbedarfskündigung: Nutzungsbedarf für berufliche Zwecke?
- AG Berlin-Charlottenburg, 23.06.1999 - 7 C 235/99
Wirksamkeit einer Kündigung über Wohnraum zum Zwecke anderweitiger Vermietung; …
- BezG Cottbus, 02.04.1992 - 4 S 107/91
Eigenbedarfkündigung bei angemessener wirtschaftlicher Verwertung im …
- AG Bad Homburg, 13.04.1989 - 2 C 2717/88