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   BVerfG, 11.10.1988 - 2 BvC 1/88   

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https://dejure.org/1988,2433
BVerfG, 11.10.1988 - 2 BvC 1/88 (https://dejure.org/1988,2433)
BVerfG, Entscheidung vom 11.10.1988 - 2 BvC 1/88 (https://dejure.org/1988,2433)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Oktober 1988 - 2 BvC 1/88 (https://dejure.org/1988,2433)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • wahlrecht.de

    Missbrauchsgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 24 § 48; GG Art. 41 Abs. 2, Abs. 3
    Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Beschwerdemöglichkeit für Gruppen von Wahlberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 79, 47
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvC 5/52

    Frist zur Einlegung der Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1988 - 2 BvC 1/88
    Die Notwendigkeit des Beitritts von 100 Wahlberechtigten ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick darauf unbedenklich, daß das Wahlprüfungsverfahren Schutz des objektiven Wahlrechts dient (BVerfGE 1, 430 [432 f.]; 14, 196 [197]; 58, 170 [171]).
  • BVerfG, 18.07.1962 - 2 BvC 1/62

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1988 - 2 BvC 1/88
    Die Notwendigkeit des Beitritts von 100 Wahlberechtigten ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick darauf unbedenklich, daß das Wahlprüfungsverfahren Schutz des objektiven Wahlrechts dient (BVerfGE 1, 430 [432 f.]; 14, 196 [197]; 58, 170 [171]).
  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvC 4/81

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1988 - 2 BvC 1/88
    Die Notwendigkeit des Beitritts von 100 Wahlberechtigten ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick darauf unbedenklich, daß das Wahlprüfungsverfahren Schutz des objektiven Wahlrechts dient (BVerfGE 1, 430 [432 f.]; 14, 196 [197]; 58, 170 [171]).
  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvC 3/83

    Mindestanzahl der Beschwerdeführer bei Wahlprüfungsbeschwerden

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1988 - 2 BvC 1/88
    Die Versagung einer Beschwerdemöglichkeit für Gruppen von Wahlberechtigten durch § 48 BVerfGG ist im Hinblick auf die Regelung des Art. 41 Abs. 2 und 3 GG unbedenklich, weil jedes einzelne Mitglied der Gruppe Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl und gegen diese Entscheidung gemäß § 48 BVerfGG Beschwerde erheben kann (BVerfGE 66, 311 [312]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - VGH B 1/01

    Zur Zulässigkeit der Wahlwerbung von Amtsträgern

    Aus diesem Grunde hat das Bundesverfassungsgericht den in § 48 Abs. 1 BVerfGG für die Zulässigkeit einer Wahlprüfungsbeschwerde verlangten Beitritt von mindestens 100 Wahlberechtigten als verfassungsrechtlich zulässige Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle gewertet (BVerfGE 79, 47 [48]; 66, 311 [312]).
  • BVerfG, 18.10.2011 - 2 BvC 11/10

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie einer hilfsweise erhobenen

    Die Notwendigkeit des Beitritts von 100 Wahlberechtigten ist im Hinblick darauf unbedenklich, dass das Wahlprüfungsverfahren primär dem Schutz des objektiven Wahlrechts dient (vgl. BVerfGE 34, 81 ; 79, 47 ).
  • VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 19/00

    Zur Frage der Nachfolge für verzichtenden Wahlkreisabgeordneten, dessen Partei

    Es widerspräche dem objektiven Charakter des Wahlprüfungsverfahrens (vgl. hierzu etwa BVerfGE 1, 430, 433; 66, 369, 378; 79, 47, 48), wenn ein durch zulässigen Einspruch eingeleitetes Wahlprüfungsverfahren wegen des späteren Wegfalls persönlicher Voraussetzungen bei dem Beschwerdeberechtigten keiner Sachentscheidung mehr zugeführt werden könnte.
  • BVerfG, 12.12.2011 - 2 BvC 16/11

    Zulässigkeitsanforderungen des § 48 Abs 1 BVerfGG (Beitritt von 100

    Die Notwendigkeit des Beitritts ist im Hinblick darauf verfassungsrechtlich unbedenklich, dass das Wahlprüfungsverfahren primär dem Schutz des objektiven Wahlrechts dient (vgl. BVerfGE 34, 81 ; 79, 47 ).
  • BVerfG, 18.10.2010 - 2 BvC 3/10

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde mangels Beitritts von 100

    Die Begründung der Beschwerde gibt keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzuweichen, an der das Bundesverfassungsgericht auch für die dem § 26 Abs. 3 Satz 2 Europawahlgesetz entsprechende Regelung in § 48 BVerfGG bereits wiederholt festgehalten hat (vgl. BVerfGE 1, 430 ; 14, 196 ; 58, 170 ; 79, 47 ).
  • BVerwG, 10.06.1997 - 8 B 95.97

    Anforderungen an eine Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Die Wahlprüfung dient nicht dem Rechtsschutz der Beteiligten, sondern der Gewährleistung des objektiven Rechts und öffentlichen Interessen (vgl. BVerfGE 79, 47 [BVerfG 11.10.1988 - 2 BvC 1/88]; 89, 291 <299, 308 f. [BVerfG 23.11.1993 - 2 BvC 15/91]>, jeweils m.w.N.; stRspr).
  • BVerwG, 10.06.1997 - 8 B 96.97

    Anforderungen an eine Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Die Wahlprüfung dient nicht dem Rechtsschutz der Beteiligten, sondern der Gewährleistung des objektiven Rechts und öffentlichen Interessen (vgl. BVerfGE 79, 47 [BVerfG 11.10.1988 - 2 BvC 1/88]; 89, 291 <299, 308 f. [BVerfG 23.11.1993 - 2 BvC 15/91]>, jeweils m.w.N.; stRspr).
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