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BVerfG, 23.07.1958 - 1 BvR 633/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die innerdeutsche Rechtshilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit von Rechtshilfe - Haftbefehl - Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit der Strafvollstreckung
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 01.10.1957 - Ws 301/57 (649) 2 AR 1740/56
- BVerfG, 23.07.1958 - 1 BvR 633/57
Papierfundstellen
- BVerfGE 8, 102
Wird zitiert von ... (8)
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.06.2021 - VGH A 39/21
Verfassungsrecht, Verfassungsprozessrecht
Daraus folgt indes nicht, dass die Vollstreckung eines Fahrverbots gleichsam automatisch - ungeachtet des jeweiligen Einzelfalles - einen schweren Nachteil im Sinne von § 19a Abs. 1 VerfGHG darstellt (anders etwa bei der drohenden Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 1958 - 1 BvR 633/57 -, BVerfGE 8, 102 [103]). - BVerfG, 17.05.2006 - 1 BvR 1090/06
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die drohende Vollstreckung einer …
In diesem Fall kann die verhängte Strafe vorübergehend nicht vollstreckt werden; die Vollstreckung kann jedoch später erfolgen (vgl. BVerfGE 8, 102 ; 14, 11 ; 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Januar 2003 - 2 BvR 2045/02 - sowie Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2000 - 2 BvR 1261/00 - ). - BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91
Einstweilige Anordnung gegen eine Strafvollstreckung bei zweifelhafter Rechtslage
Im übrigen bleibt der Beschwerdeführer unter der gesetzlich eintretenden Führungsaufsicht (§ 67 d Abs. 5 Satz 2 StGB), die durch Beschluß des Landgerichts Tübingen vom 9. November 1990 mit Auflagen und Weisungen ausgestaltet wurde, so daß mit einer raschen Nachholbarkeit der Strafvollstreckung zu rechnen ist, falls die Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg bliebe (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 (103) [BVerfG 23.07.1958 - 1 BvR 633/57]; 14, 11 (12 f. [BVerfG 13.02.1962 - 2 BvR 173/60]) 15, 223 (226); 18, 146 (147); 22, 178 (180)).
- BVerfG, 02.01.2003 - 2 BvR 2045/02
Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bis zur Entscheidung über die …
- BVerfG, 31.07.2000 - 2 BvR 1261/00
Vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Restgesamtfreiheitsstrafe nach …
- BVerfG, 22.08.1994 - 2 BvR 2352/93
Aussetzung der Strafvollstreckung wegen möglicher Anrechnung verfahrensfremder …
Es ist von daher mit einer raschen Nachholbarkeit der Strafvollstreckung zu rechnen, falls die Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg bliebe (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 [103]; 14, 11 [12 f.]; 15, 223 [226]; 18, 146 [147]; 22, 178 [180]; 84, 341 [344]). - BVerfG, 18.11.1994 - 2 BvR 2232/94
Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft
Es ist von daher mit einer raschen Nachholbarkeit der Strafvollstreckung zu rechnen, falls die Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg bliebe (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 >103<; 14, 11 >12 f.<; 15, 223 >226<; 18, 146 >147<; 22, 178 >180<; 84, 341 >344<;… Beschluß der Zweiten Kammer des Zweiten Senats vom 22. August 1994 - 2 BvR 2352/93 -, StV 1994, S. 547 ff.). - BVerfG, 24.08.1994 - 2 BvR 1669/94
Verfassungswidrigkeit des sogenannten Verwahrvollzugs
In diesem Fall kann die angeordnete Maßregel vorübergehend nicht vollstreckt werden; sie wäre aber dann fortzusetzen (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 [103]; 14, 11 [12 f.]; 15, 223 [226]; 18, 146 [147]; 22, 178 [180]; 84, 341 [344]; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 1994 - 2 BvR 1414/94).