Rechtsprechung
   BVerfG, 23.07.1958 - 1 BvR 633/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,309
BVerfG, 23.07.1958 - 1 BvR 633/57 (https://dejure.org/1958,309)
BVerfG, Entscheidung vom 23.07.1958 - 1 BvR 633/57 (https://dejure.org/1958,309)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juli 1958 - 1 BvR 633/57 (https://dejure.org/1958,309)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,309) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die innerdeutsche Rechtshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit von Rechtshilfe - Haftbefehl - Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit der Strafvollstreckung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 8, 102
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.06.2021 - VGH A 39/21

    Verfassungsrecht, Verfassungsprozessrecht

    Daraus folgt indes nicht, dass die Vollstreckung eines Fahrverbots gleichsam automatisch - ungeachtet des jeweiligen Einzelfalles - einen schweren Nachteil im Sinne von § 19a Abs. 1 VerfGHG darstellt (anders etwa bei der drohenden Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 1958 - 1 BvR 633/57 -, BVerfGE 8, 102 [103]).
  • BVerfG, 17.05.2006 - 1 BvR 1090/06

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die drohende Vollstreckung einer

    In diesem Fall kann die verhängte Strafe vorübergehend nicht vollstreckt werden; die Vollstreckung kann jedoch später erfolgen (vgl. BVerfGE 8, 102 ; 14, 11 ; 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Januar 2003 - 2 BvR 2045/02 - sowie Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2000 - 2 BvR 1261/00 - ).
  • BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91

    Einstweilige Anordnung gegen eine Strafvollstreckung bei zweifelhafter Rechtslage

    Im übrigen bleibt der Beschwerdeführer unter der gesetzlich eintretenden Führungsaufsicht (§ 67 d Abs. 5 Satz 2 StGB), die durch Beschluß des Landgerichts Tübingen vom 9. November 1990 mit Auflagen und Weisungen ausgestaltet wurde, so daß mit einer raschen Nachholbarkeit der Strafvollstreckung zu rechnen ist, falls die Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg bliebe (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 (103) [BVerfG 23.07.1958 - 1 BvR 633/57]; 14, 11 (12 f. [BVerfG 13.02.1962 - 2 BvR 173/60]) 15, 223 (226); 18, 146 (147); 22, 178 (180)).
  • BVerfG, 02.01.2003 - 2 BvR 2045/02

    Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bis zur Entscheidung über die

    Ein erheblicher Nachteil für das Wohl der Allgemeinheit ist dadurch nicht zu besorgen (vgl. BVerfGE 8, 102 ; 14, 11 ; 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ).
  • BVerfG, 31.07.2000 - 2 BvR 1261/00

    Vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Restgesamtfreiheitsstrafe nach

    Darauf kann (erneut) mit den Mitteln des Strafrechts reagiert werden (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 ; 14, 11 ; 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ).
  • BVerfG, 22.08.1994 - 2 BvR 2352/93

    Aussetzung der Strafvollstreckung wegen möglicher Anrechnung verfahrensfremder

    Es ist von daher mit einer raschen Nachholbarkeit der Strafvollstreckung zu rechnen, falls die Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg bliebe (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 [103]; 14, 11 [12 f.]; 15, 223 [226]; 18, 146 [147]; 22, 178 [180]; 84, 341 [344]).
  • BVerfG, 18.11.1994 - 2 BvR 2232/94

    Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft

    Es ist von daher mit einer raschen Nachholbarkeit der Strafvollstreckung zu rechnen, falls die Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg bliebe (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 >103<; 14, 11 >12 f.<; 15, 223 >226<; 18, 146 >147<; 22, 178 >180<; 84, 341 >344<; Beschluß der Zweiten Kammer des Zweiten Senats vom 22. August 1994 - 2 BvR 2352/93 -, StV 1994, S. 547 ff.).
  • BVerfG, 24.08.1994 - 2 BvR 1669/94

    Verfassungswidrigkeit des sogenannten Verwahrvollzugs

    In diesem Fall kann die angeordnete Maßregel vorübergehend nicht vollstreckt werden; sie wäre aber dann fortzusetzen (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 [103]; 14, 11 [12 f.]; 15, 223 [226]; 18, 146 [147]; 22, 178 [180]; 84, 341 [344]; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 1994 - 2 BvR 1414/94).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht