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   BVerfG, 18.04.1958 - 1 BvR 238/58   

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https://dejure.org/1958,295
BVerfG, 18.04.1958 - 1 BvR 238/58 (https://dejure.org/1958,295)
BVerfG, Entscheidung vom 18.04.1958 - 1 BvR 238/58 (https://dejure.org/1958,295)
BVerfG, Entscheidung vom 18. April 1958 - 1 BvR 238/58 (https://dejure.org/1958,295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 91a § 92
    Anforderungen an die Begründung einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 8, 141
  • NJW 1958, 2061 (Ls.)
  • MDR 1959, 21
  • DÖV 1950, 716
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.04.1956 - 1 BvR 461/55

    Bezeichnung des verletzten Grundrechts innerhalb der Begründungsfrist

    Auszug aus BVerfG, 18.04.1958 - 1 BvR 238/58
    Zu der nach § 23 Abs. 1 in Verbindung mit § 92 BVerfGG erforderlichen Begründung einer Verfassungsbeschwerde gehört neben der Bezeichnung des angefochtenen Hoheitsaktes mindestens noch die Angabe eines der nach § 90 Abs. 1 BVerfGG im Verfahren der Verfassungsbeschwerde verfolgbaren Rechte (BVerfGE 5, 1).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff

    Nach § 92 BVerfGG bedarf es der genauen Bezeichnung des Hoheitsakts, der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden soll (vgl. BVerfGE 8, 141 ).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug

    Es ist zwar grundsätzlich nicht zulässig, zur Begründung einer eigenen Verfassungsbeschwerde auf diejenige eines anderen Beschwerdeführers zu verweisen (BVerfGE 8, 141 (143)).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Mit Urteil vom 24. Januar 1957 (BVerwGE 4, 250) entschied das Bundesverwaltungsgericht, ebenso wie schon zuvor das Oberverwaltungsgericht Hamburg (DÖV 1950, S. 716 ) und der Württemberg-Badische Verwaltungsgerichtshof (DÖV 1952, S. 441), daß § 2 Abs. 1 HPG gegen Art. 12 Abs. 1 GG verstoße, soweit er die Erlaubniserteilung für die Zukunft nur noch in "besonders begründeten Ausnahmefällen" zuließ und sie darüber hinaus in das Ermessen der Gesundheitsbehörde stellte.
  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 2595/12

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Substantiierung; Vorlage von Unterlagen;

    Grundsätzlich müssen alle relevanten Unterlagen im Verfahren selbst vorgelegt werden; eine Bezugnahme auf andere Verfassungsbeschwerden wahrt die Mindestformerfordernisse nicht (vgl. BVerfGE 8, 141 ; 32, 365 ).
  • BVerfG, 09.03.2007 - 2 BvR 2215/01

    Beeinträchtigung der kommunalen Selbstverwaltung durch Änderung des

    In der Begründung einer Verfassungsbeschwerde ist der angegriffene Hoheitsakt genau zu bezeichnen (vgl. BVerfGE 8, 141 ).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Für das Verfassungsbeschwerdeverfahren hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß eine Verfassungsbeschwerde unzulässig ist, wenn das angeblich verletzte Recht nicht innerhalb der Frist des § 93 BVerfGG ausdrücklich bezeichnet oder durch den Sachvortrag erkennbar gemacht ist (BVerfGE 5, 1; 8, 141 (142)).

    So wenig wie im Verfassungsbeschwerdeverfahren die Bezugnahme auf die Begründung einer anderen Verfassungsbeschwerde ausreicht (BVerfGE 8, 141 (142)), ebensowenig ist es im Wahlprüfungsverfahren statthaft, vor dem Bundesverfassungsgericht auf einen Schriftsatz im Verfahren vor dem Bundestag Bezug zu nehmen.

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

    Nach § 92 BVerfGG ist in der Begründung der Verfassungsbeschwerde das Recht, das verletzt sein soll, innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG entweder ausdrücklich zu bezeichnen oder durch Sachvortrag erkennbar zu machen (BVerfGE 5, 1; 8, 141 [142 f.]).
  • BVerfG, 08.03.1972 - 1 BvR 674/70

    Formerfordernisse bei Einlegung einer Verfassungsbeschwerde - Teilweise

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß eine Verfassungsbeschwerde dann unzulässig ist, wenn sie nur durch Bezugnahme auf die Verfassungsbeschwerde eines anderen Beschwerdeführers begründet wird (BVerfGE 8, 141 (143)).
  • VerfGH Thüringen, 18.06.2014 - VerfGH 22/13

    § 29 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes vom 31. Januar 2013 (GVBl. S. 10)

    Es ist bereits zweifelhaft, ob die Mindesterfordernisse an eine ordnungsgemäße Begründung durch einen Verweis auf Schriftsätze erfüllt werden können, die der Verfassungsbeschwerde nicht beiliegen und lediglich in einem anderen Verfahren eingereicht wurden (verneinend: BVerfG, Beschluss vom 18. April 1958 - 1 BvR 238/58 -, = BVerfGE 8, 141 [143]; Beschluss vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, juris Rn. 2).
  • VerfGH Thüringen, 18.06.2014 - VerfGH X B 222/13
    Es ist bereits zweifelhaft, ob die Mindesterfordernisse an eine ordnungsgemäße Begründung durch einen Verweis auf Schriftsätze erfüllt werden können, die der Verfassungsbeschwerde nicht beiliegen und lediglich in einem anderen Verfahren eingereicht wurden (verneinend: BVerfG, Beschluss vom 18. April 1958 - 1 BvR 238/58 -, = BVerfGE 8, 141 [143]; Beschluss vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, juris Rn. 2).
  • VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 4-VIII-99

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Gemeindegebietsreformgesetz

  • VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 33-IV-00
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