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   BVerfG, 14.10.1958 - 1 BvR 289/56   

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https://dejure.org/1958,396
BVerfG, 14.10.1958 - 1 BvR 289/56 (https://dejure.org/1958,396)
BVerfG, Entscheidung vom 14.10.1958 - 1 BvR 289/56 (https://dejure.org/1958,396)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Oktober 1958 - 1 BvR 289/56 (https://dejure.org/1958,396)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34 Abs. 3
    Vorsaussetzungen für die Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 8, 195
  • DÖV 1959, 717
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1958 - 1 BvR 289/56
    Das ist nicht schon immer dann der Fall, wenn eine Verfassungsbeschwerde Erfolg gehabt hat (BVerfGE 7, 75 (77); 7, 95 (99)).
  • BVerfG, 03.07.1957 - 1 BvR 270/53

    Keine Auslagenerstattung für eine öffentlich-rechtliche Körperschaft

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1958 - 1 BvR 289/56
    Das ist nicht schon immer dann der Fall, wenn eine Verfassungsbeschwerde Erfolg gehabt hat (BVerfGE 7, 75 (77); 7, 95 (99)).
  • BVerfG, 07.05.1957 - 1 BvR 289/56

    Haushaltsbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1958 - 1 BvR 289/56
    Das Bundesverfassungsgericht gab mit Beschluß vom 7. Mai 1957 (BVerfGE 6, 386) einer Verfassungsbeschwerde des Antragstellers statt.
  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

    Es besteht daher keine Veranlassung, von der Ausnahmevorschrift des § 34 Abs. 3 BVerfGG Gebrauch zu machen (vgl. BVerfGE 8, 195 [196]).
  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Die ältere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die den Erfolg oder eine Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde nicht als ausreichenden Grund für eine Auslagenerstattung erachtete, sondern hierfür besondere Billigkeitsgründe verlangte (vgl. BVerfGE 7, 75 (77) [BVerfG 03.07.1957 - 1 BvR 270/53]; 8, 195 (196) [BVerfG 14.10.1958 - 2 BvO 2/57]; 18, 133 (134 f. [BVerfG 01.07.1964 - 1 BvR 375/62])), steht dem nicht entgegen.
  • BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62

    FDP-Sendezeit

    Sie kommt nur zur Anwendung, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen (BVerfGE 7, 75 [76 f.]; 7, 95 [99]; 8, 195 [196]; 11, 366 [367]; 12, 9 [10]).
  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Dagegen ist der Antrag des Beschwerdeführers zu 1) gemäß § 34 Abs. 3 BVerfGG , die Erstattung der den Beschwerdeführern im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht entstandenen Auslagen anzuordnen, zurückzuverweisen, da sie nicht durch besondere Billigkeitsgründe gefordert ist (vgl. BVerfGE 8, 195 [196]).
  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 628/60

    Assessorenstrafkammern

    § 34 Abs. 3 BVerfGG ist eine Ausnahmevorschrift, nach der die Erstattung der Auslagen nur in Betracht kommt, wenn besondere Billigkeitsgründe dies erfordern (BVerfGE 8, 195 [196]).
  • BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64

    Fristbeginn für die Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör im

    Dem Begehren des Beschwerdeführers, gemäß § 34 Abs. 3 BVerfGG die Erstattung seiner im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht entstandenen Auslagen anzuordnen, kann nicht entsprochen werden, da dies durch besondere Billigkeitsgründe nicht gefordert ist (vgl. BVerfGE 8, 195 [196]).
  • BVerfG, 01.07.1964 - 2 BvR 543/63

    Erstattung notwendiger Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Die Erstattung der Auslagen kann selbst dann, wenn eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen worden ist und Erfolg gehabt hat, nur angeordnet werden, sofern besondere Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. BVerfGE 7, 75 [76]; 7, 95 [99]; 8,195 [196]; 11, 366 [367]; 14, 121 [140]).
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