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   BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58   

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https://dejure.org/1958,13
BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58 (https://dejure.org/1958,13)
BVerfG, Entscheidung vom 23.10.1958 - 1 BvR 458/58 (https://dejure.org/1958,13)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Oktober 1958 - 1 BvR 458/58 (https://dejure.org/1958,13)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • opinioiuris.de

    Hamburger Geldautomaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 8, 222
  • NJW 1959, 29
  • DÖV 1959, 716
 
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Wird zitiert von ... (124)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 18.06.1918 - II 79/18

    Schadensersatzanspruch, nachdem dieser gerichtlich für gerechtfertigt erklärt

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58
    Das ist im Verfahrensrecht allgemein anerkannt (vgl. z.B. RGZ 93, 156 [158]; BVerwGE 4, 283 [284]; OLG Breslau in HRR 1936 Nr. 569; Hess. VGH in VerwRspr. 1, 123; Baur in Festschrift für Friedrich Lent, 1957, S. 14; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 7. Aufl. 1956, S. 636; Schönke, Das Rechtsschutzbedürfnis, 1950, S. 53).
  • BVerwG, 11.02.1957 - III C 268.56

    Notwendigkeit einer Beschwer für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels - Ergeben

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58
    Das ist im Verfahrensrecht allgemein anerkannt (vgl. z.B. RGZ 93, 156 [158]; BVerwGE 4, 283 [284]; OLG Breslau in HRR 1936 Nr. 569; Hess. VGH in VerwRspr. 1, 123; Baur in Festschrift für Friedrich Lent, 1957, S. 14; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 7. Aufl. 1956, S. 636; Schönke, Das Rechtsschutzbedürfnis, 1950, S. 53).
  • BVerwG, 06.06.1958 - VII C 76.57
    Auszug aus BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58
    Auf die Revision des Beschwerdeführers hob das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 6. Juni 1958 - VII C 76.57 - das Urteil des Oberverwaltungsgerichts samt den ihm zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurück, da noch Feststellungen zu der Frage getroffen werden müßten, ob die streitige Steuer eine mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbare Erdrosselungssteuer sei.
  • BVerfG, 14.05.1957 - 2 BvR 1/57

    Mandatsverlust

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58
    Eine Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn die Verletzung eines Grundrechts des Beschwerdeführers durch den angefochtenen Hoheitsakt gar nicht möglich ist (BVerfGE 6, 445 [447]).
  • BVerfG, 24.10.1951 - 1 BvR 178/51

    Begriff des schweren und unabwendbaren Nachteils i.S. von § 90 Abs. 2 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58
    Allgemeine Nachteile, die durch die Verfolgung eines Anspruchs im Prozeß entstehen, rechtfertigen keine vorzeitige Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 1, 69 f.).
  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtangreifbarkeit eines freisprechenden Urteils durch

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58
    Dem steht der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 1956 (BVerfGE 6, 7 [9, 10]) nicht entgegen.
  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13

    Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig

    Erforderlich ist eine Beschwer im Rechtssinne; eine faktische Beschwer allein genügt nicht (BVerfGE 8, 222 ; 15, 283 ).

    Deshalb kann eine Verfassungsbeschwerde nicht darauf gestützt werden, dass ein Gericht lediglich in den Gründen seiner Entscheidung eine Rechtsauffassung vertreten hat, die der Beschwerdeführer für grundrechtswidrig erachtet (vgl. BVerfGE 8, 222 ; BVerfGK 10, 263 ; 17, 203 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 2012 - 2 BvR 800/12, 2 BvR 1003/12 -, juris, Rn. 8).

    Auch freisprechende Urteile können durch die Art ihrer Begründung Grundrechte verletzen, wenn die Entscheidungsgründe - für sich genommen - den Angeklagten so belasten, dass eine erhebliche, ihm nicht zumutbare Beeinträchtigung eines grundrechtlich geschützten Bereichs festzustellen ist, die durch den Freispruch nicht aufgewogen wird (BVerfGE 6, 7 ; 8, 222 ; 28, 151 ).

    Entscheidend ist allein das Vorliegen rechtlicher Nachteile bei dem jeweiligen Beschwerdeführer (BVerfGE 8, 222 ; 15, 283 ; 28, 151 ; 74, 358 ; 82, 106 ; BVerfGK 17, 203 ).

  • BVerfG, 11.04.2017 - 1 BvR 452/17

    Verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Krankenversorgung erfordert eine durch nahe

    Grundsätzlich muss sich bei einer Urteilsverfassungsbeschwerde die Beschwer, gegen die sich der Betroffene wendet, aber gerade aus dem Tenor ergeben; Rechtsausführungen begründen allein keine die Verfassungsbeschwerde eröffnende Beschwer (vgl. BVerfGE 8, 222 ; BVerfGK 10, 263 ).
  • BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen zur Einschränkung des

    Damit sprechen zugleich gewichtige Gründe gegen eine sofortige Entscheidung vor Erschöpfung des Rechtswegs nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG wegen allgemeiner Bedeutung (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 13, 284 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. Mai 2020 - 1 BvR 712/20 -, Rn. 17; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2020 - 1 BvR 1230/20 -, Rn. 12).
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