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   BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 49/58   

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https://dejure.org/1958,110
BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 49/58 (https://dejure.org/1958,110)
BVerfG, Entscheidung vom 22.07.1958 - 1 BvR 49/58 (https://dejure.org/1958,110)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juli 1958 - 1 BvR 49/58 (https://dejure.org/1958,110)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 22 Abs. 1 § 93 Abs. 1 S. 1, S. 2
    Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht - Vertretung bei Verfassungsbeschwerde - Beistand vor Bundesverfassungsgericht - Vertretung des Beschwerdeführers - Verfassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 8, 92
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 18.12.1951 - 1 BvR 222/51

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen autonome Satzungen - Vertretung im

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 49/58
    Andere Personen können in dem schriftlichen Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde den Beschwerdeführer dann vertreten, wenn das Bundesverfassungsgericht sie als Beistand zugelassen hat (§ 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG ; BVerfGE 1, 91 [93 f.]).
  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 142/89

    Wahrung der Klagefrist durch einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt;

    Nach allgemeiner, zutreffender Auffassung muß bei fristgebundenen Prozeßhandlungen die Genehmigung vor Fristablauf erklärt werden; eine rückwirkende Heilung des Mangels kommt nicht in Betracht (Stein/Jonas/Leipold aaO.; Zöller/Vollkommer aaO.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann aaO.; Bergerfurth aaO.; Vollkommer, Formenstrenge und prozessuale Billigkeit S. 359-361; vgl. auch BGHZ 90, 249, 253 [BGH 01.03.1984 - IX ZR 33/83] zur Frage der Heilbarkeit einer unwirksamen Prozeßhandlung (Einreichung einer Klage durch einen beim zuständigen Gericht nicht zugelassenen Anwalts; s. ferner BVerfGE 8, 92, 94 [BVerfG 22.07.1958 - 1 BvR 49/58]; BSG MDR 1985, 963; OLG Stuttgart FamRZ 1981, 789; OLG Köln MDR 1982, 1024 [OLG Köln 28.06.1982 - 20 W 15/82]).
  • BVerfG, 29.09.2022 - 1 BvR 2380/21

    Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger

    Der Antrag der Beschwerdeführerin zu II) Herrn (...) nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG als Beistand zuzulassen, ist abzulehnen, weil weder vorgetragen noch ersichtlich ist, dass die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellte Zulassung objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. hierzu BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ).
  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvC 37/19

    Ablehnung einer Beistandszulassung, Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde und

    Vor diesem Hintergrund ist die Einreichung des Eilantrags sowie der Wahlprüfungsbeschwerde durch den Beschwerdeführer zu 2. im Namen aller Beschwerdeführer als Antrag auf Zulassung des Beschwerdeführers zu 2. als Beistand im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG auszulegen (vgl. zu einer dementsprechenden Auslegung auch BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ).

    Die Zulassung als Beistand, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt dabei nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ).

    Dessen Verfahrenshandlungen werden jedoch erst dann wirksam, wenn und sobald er als Beistand zugelassen wird (vgl. BVerfGE 8, 92 ).

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