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   BVerfG, 23.07.1958 - 1 BvL 1/52   

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BVerfG, 23.07.1958 - 1 BvL 1/52 (https://dejure.org/1958,379)
BVerfG, Entscheidung vom 23.07.1958 - 1 BvL 1/52 (https://dejure.org/1958,379)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juli 1958 - 1 BvL 1/52 (https://dejure.org/1958,379)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Genehmigungs- und Meldepflicht nach dem LWG Nordrhein-Westfalen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 8, 95
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1958 - 1 BvL 1/52
    Sein Zusammenhang mit dem Besatzungsrecht war nicht von der Art, daß es der Prüfungszuständigkeit der deutschen Gerichte entzogen gewesen wäre (BVerfGE 2, 181 (199ff)).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Hierzu zählt die Einreise nach Deutschland zum Zwecke der Wohnsitznahme(vgl. BVerfGE 2, 266 ; 43, 203 ; 110, 177 )und die Freizügigkeit zwischen Ländern, Gemeinden und innerhalb einer Gemeinde(vgl. BVerfGE 110, 177 ; siehe auch BVerfGE 8, 95 ).
  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung

    Hierzu gehört auch die zum Zwecke der Wohnsitznahme erfolgende Einreise und der freie Zug von Land zu Land, von Gemeinde zu Gemeinde und innerhalb einer Gemeinde (vgl. BVerfGE 8, 95 ; 110, 177 ).

    ee) Die Weisung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung tangiert auch nicht das von Art. 11 GG umfasste Recht, innerhalb des Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnung zu nehmen einschließlich des Rechts zur Einreise (vgl. BVerfGE 2, 266 ; 8, 95 ; 80, 137 ; 110, 177 ).

  • VerfGH Sachsen, 10.07.2003 - 43-II-00

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

    Das Bundesverfassungsgericht geht ebenfalls von der Zulässigkeit landesrechtlicher Beschränkungen der Freizügigkeit aus, indem es die Verfassungsmäßigkeit eines nachkonstitutionellen Landesgesetzes in erweiternder Anwendung des Art. 117 Abs. 2 GG bejaht, ohne die Verbandskompetenz in Frage zu stellen (vgl. BVerfGE 8, 95 ff.).
  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 29.60

    Rechtsmittel

    11 GG gewährleistet jedem Deutschen die Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet, nämlich das Recht, sich an jedem Orte der Bundesrepublik niederzulassen (BVerfGE 2, 266 [273]; 8, 95 [97]).
  • BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 8.99

    Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; besondere Härte; Erteilung

    Hailbronner in: Isensee/Kirchhof, HSTR, Band VI, § 131 Rn. 37 f.; BSG, SozR 2200, § 1265 Nr. 88; vgl. auch BVerfGE 8, 95, 97).
  • BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 6.99

    Aufnahmeverfahren; Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; Einreise

    Mittelbare Einwirkungen auf die Einreisefreiheit stellen jedoch in der Regel keinen Verstoß gegen Art. 11 Abs. 1 GG dar (Schmidt-Bleibtreu-Klein, Kommentar zum Grundgesetz, 9. Aufl., Art. 11 GG Anm. 3; Jarass-Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 4. Aufl., Art. 11 GG Anm. 7; Krüger in: Sachs, Grundgesetz Kommentar, 2. Aufl., Art. 11 GG Anm. 20; Randelzhofer in: Bonner Kommentar, Art. 11 GG Rn. 24; Gusy in: Mangoldt-Klein-Starck, Das Bonner Grundgesetz, 4. Aufl., Art. 11 GG Anm. 49; Hailbronner in: Isensee/Kirchhof, HSTR, Band VI, § 131 Rn. 37 f.; BSG, SozR 2200, § 1265 Nr. 88; vgl. auch BVerfGE 8, 95 ).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 70.81

    Einstellung von Lehramtsbewerbern - Zweite Ausbildungsphase - Vorbereitungsdienst

    Es liegt weiter auf der Hand, daß aus dem Grundrecht der Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG, vgl. dazu BVerfGE 2, 266 [273]; 8, 95 [97]; BVerwGE 3, 308 [312]) keine Abstriche an solchen landesrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen von Bewerbern aus anderen Bundesländern verlangt werden können.
  • BVerwG, 22.08.1983 - 8 B 78.83

    Vorliegen eines Verstoßes gegen Art. 11 Abs. 1 Grundgesetz (GG) durch die

    Daraus folgt, daß der Zugang zu einer Gemeinde nicht "gesperrt" (BVerfG, Beschluß vom 23. Juli 1958 - 1 BvL 1/52 - BVerfGE 8, 95 [97 f.]), d.h. nicht eine Maßnahme ergriffen werden darf, durch die jemandem der Aufenthalt in einer Gemeinde (geboten oder) verboten wird (BVerwG, Beschluß vom 28. September 1972 - BVerwG I B 23.72 - Buchholz 11 Art. 11 GG Nr. 7 S. 1 [2]).
  • BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 20/80
    Das Erfordernis, um Alhi zu beziehen, für das zuständige Arbeitsamt zur Zeit des Eingangs der Briefpost erreichbar und in der Lage zu sein, alsbald Beschäftigungen anzutreten, berührt nicht die Freizügigkeit, dh das Recht, unbehindert durch die deutsche Staatsgewalt an jedem Ort innerhalb des Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen (BVerfGE 2, 266, 275; 8, 95, 97).
  • BGH, 21.03.1963 - III ZR 231/61

    Rechtsmittel

    Jedoch bedarf diese Frage keiner näheren Erörterung; ebenso kann dahingestellt bleiben, ob ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, das die Freizügigkeit nicht sperrt, sondern zunächst nur für eine gewisse Zeit oder Situation suspendiert, schon als Eingriff in das Grundrecht der Freizügigkeit zu werten ist (vgl. hierzu BVerfGE 2, 266, 279 [BVerfG 07.05.1953 - 1 BvL 104/52]; 8, 95, 97 [BVerfG 23.07.1958 - 1 BvL 1/52]; Hamann. Das Grundgesetz, 2, Aufl. zu Art. 11 Anm. B 3), oder ob nicht - wegen der Bedingtheit des Rechtes der Freizügigkeit durch das Berufsrecht - die Rechtsfrage unter dem Gesichtspunkt des Art. 12 GG zu beurteilen wäre (vgl. Dürig bei Neumann-Nipperdey-Scheuner. Die Grundrechte, Band II S. 513 f; Hamann zu Art. 12 Anm. B 6).
  • OLG Hamm, 04.06.1985 - 15 W 114/85

    Milde Stiftungen

  • BVerwG, 17.11.1975 - VII B 36.73

    Zulassung zur zweiten Wiederholung nach vorangegangener Prüfungen in einem

  • LSG Baden-Württemberg, 20.01.2012 - L 12 AS 1352/11
  • BVerwG, 28.09.1972 - I B 23.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Aufenthalt in

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