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   BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82, 1 BvR 174/84   

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https://dejure.org/1989,32
BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82, 1 BvR 174/84 (https://dejure.org/1989,32)
BVerfG, Entscheidung vom 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82, 1 BvR 174/84 (https://dejure.org/1989,32)
BVerfG, Entscheidung vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82, 1 BvR 174/84 (https://dejure.org/1989,32)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens (Multiple-Choice-Verfahren) als Form der Ärztlichen Prüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorprüfung - Arzt - Antwort-Wahl-Verfahren - Prüfung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorprüfung - Arzt - Antwort-Wahl-Verfahren - Prüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 80, 1
  • NJW 1989, 2317 (Ls.)
  • NJW 1989, 2939 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 850
  • DVBl 1989, 814
 
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Wird zitiert von ... (572)

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    aa) Die weitgehende oder vollständige Freistellung des unentgeltlichen Erwerbs betrieblichen Vermögens von der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist dann erforderlich, wenn kein anderes Mittel zur Verfügung steht, mit dem der Gesetzgeber unter Bewirkung geringerer Ungleichheiten das angestrebte Regelungsziel gleich wirksam erreichen oder fördern kann (entsprechend für Eingriffskonstellationen vgl. BVerfGE 80, 1 ; 117, 163 ; 121, 317 ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Die Leistungsanforderungen in einer solchen Prüfung und die Maßstäbe, nach denen die erbrachten Leistungen zu bewerten sind, bedürfen einer gesetzlichen Grundlage; die Prüfungsschranke darf nach Art und Höhe nicht ungeeignet, unnötig oder unzumutbar sein (vgl. BVerfGE 80, 1 [24]).

    Aber auch die Bestehensgrenze, also der Maßstab für ungenügende Prüfungsleistungen, läßt sich nicht starr und ohne den Blick auf durch schnittliche Ergebnisse bestimmen (zu einer ähnlichen Problematik bei Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren vgl. BVerfGE 80, 1 [26 ff.]).

    Auszugehen ist von dem Zweck, dem eine Prüfung als Berufszugangsschranke dient und den sie nach Art. 12 Abs. 1 GG nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit verfolgen darf (vgl. BVerfGE 80, 1 [24 ff.]).

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Da das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 12 Abs. 1 GG schon durch die angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts verletzt worden ist, ist die Sache an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen, um eine Verkürzung des Rechtsweges zu vermeiden (vgl. BVerfGE 80, 1 [34]).
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