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   BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88   

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https://dejure.org/1989,62
BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88 (https://dejure.org/1989,62)
BVerfG, Entscheidung vom 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88 (https://dejure.org/1989,62)
BVerfG, Entscheidung vom 15. März 1989 - 1 BvR 1428/88 (https://dejure.org/1989,62)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzuges - Versagung eines Räumungsanspruchs des Vermieters einer Wohnung - Verweis auf die Geltendmachung rückständigen Mietzinses in einem gesonderten gerichtlichen Verfahren gegen den Mieter - Konflikt zwischen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Räumungsanspruch nach Kündigung wegen Mietrückstandes; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Mietrückstandes; Räumungsanspruch des Vermieters; Mietzahlungsklage; keine; Voraussetzung für Räumungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 80, 48
  • NJW 1989, 1917
  • NJW-RR 1989, 1160 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (203)

  • BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung

    Mit Blick auf das in Art. 3 Abs. 1 GG niedergelegte Willkürverbot prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Bestimmungen und das dazu eingeschlagene Verfahren durch das Fachgericht vertretbar sind oder ob sich der Schluss aufdrängt, dass seine Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 82 ; 2, 165 ; 6, 334 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. November 2015 - 2 BvR 2088/15 -, juris, Rn. 22).
  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

    Willkürlich ist der Richterspruch erst dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 62, 189 ; 80, 48 ; 86, 59 ; 87, 273 ; 89, 1 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Soweit es in früheren Entscheidungen heißt, willkürlich sei eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden solle, tatsächlich und eindeutig unangemessen sei (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ), ist mit dieser Wendung keine weitergehende Prüfung, etwa im Sinne einer Art Angemessenheitsprüfung, gemeint und gewollt.
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