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   BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 4/89   

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BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 4/89 (https://dejure.org/1989,1925)
BVerfG, Entscheidung vom 06.04.1989 - 2 BvL 4/89 (https://dejure.org/1989,1925)
BVerfG, Entscheidung vom 06. April 1989 - 2 BvL 4/89 (https://dejure.org/1989,1925)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 80, 68
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.01.1988 - 2 BvL 2/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 4/89
    Der Vorlage liegt derselbe Sachverhalt zugrunde wie einer früheren Vorlage des Amtsgerichts, über die der erkennende Senat durch Beschluß vom 19. Januar 1988 (BVerfGE 77, 364 ) gemäß § 24 BVerfGG befunden hat.

    Das Amtsgericht hat die vom Senat vermißten Ausführungen (vgl. BVerfGE 77, 364 [368 f.]) nur teilweise nachgeholt.

  • BVerfG, 22.02.1984 - 1 BvL 21/83

    Anforderungen an den bei einer Richtervorlage zugrunde gelegten Sachverhalt

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 4/89
    Mit solchen sich mehr oder weniger im Ungefähren bewegenden Ausführungen läßt sich die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage nicht dartun; sie ersetzen ebensowenig wie ein konstruierter Sachverhalt (vgl. dazu BVerfGE 66, 226 [231 f.]) die erforderlichen tatsächlichen Feststellungen, die das vorlegende Gericht im Hinblick auf seine tatrichterliche Pflicht zur Aufklärung der für die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Norm erforderlichen Umstände zu treffen hat (vgl. BVerfGE 18, 186 [192]).
  • BVerfG, 07.07.1983 - 2 BvR 999/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 1 AsylVfG

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 4/89
    Soweit die vorherige Einholung einer Sondergenehmigung nicht wegen Unzumutbarkeit ausscheidet, waren die verfassungsrechtlichen Bedenken des Amtsgerichts bereits Gegenstand der ihm bekannten Beschlüsse des zuständigen Vorprüfungsausschusses bzw. der zuständigen Kammer des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 7. Juli 1983, NVwZ 1983, S. 603 [604], vom 9. November 1983, NVwZ 1984, S. 167 , und vom 6. November 1986 - 2 BvR 919/86 -).
  • BVerfG, 09.11.1983 - 2 BvR 1051/83

    Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylbewerbern

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 4/89
    Soweit die vorherige Einholung einer Sondergenehmigung nicht wegen Unzumutbarkeit ausscheidet, waren die verfassungsrechtlichen Bedenken des Amtsgerichts bereits Gegenstand der ihm bekannten Beschlüsse des zuständigen Vorprüfungsausschusses bzw. der zuständigen Kammer des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 7. Juli 1983, NVwZ 1983, S. 603 [604], vom 9. November 1983, NVwZ 1984, S. 167 , und vom 6. November 1986 - 2 BvR 919/86 -).
  • BVerfG, 10.11.1964 - 1 BvL 12/60

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 4/89
    Mit solchen sich mehr oder weniger im Ungefähren bewegenden Ausführungen läßt sich die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage nicht dartun; sie ersetzen ebensowenig wie ein konstruierter Sachverhalt (vgl. dazu BVerfGE 66, 226 [231 f.]) die erforderlichen tatsächlichen Feststellungen, die das vorlegende Gericht im Hinblick auf seine tatrichterliche Pflicht zur Aufklärung der für die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Norm erforderlichen Umstände zu treffen hat (vgl. BVerfGE 18, 186 [192]).
  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    Dabei hat es die aus seiner rechtlichen Sicht zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Norm erforderlichen tatsächlichen Feststellungen zu treffen und in seinen Vorlagebeschluss aufzunehmen (BVerfGE 77, 308 ; 80, 68 ; BVerfGK 15, 447 ).
  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Es ist im Gegenteil zutreffend, dass die Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG von der Prüfung der Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung abhängig ist (vgl. BVerfGE 80, 68 ; 85, 329 ; 87, 114 ; 124, 251 ).
  • BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvL 7/16

    Unzulässige Richtervorlage zur rückwirkenden Anwendung von § 32a Abs. 1 Satz 2

    Zur Darlegung der Entscheidungserheblichkeit sind alle naheliegenden rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 80, 68 ; 86, 71 ).
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