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   BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84   

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BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84 (https://dejure.org/1990,9)
BVerfG, Entscheidung vom 07.02.1990 - 1 BvR 26/84 (https://dejure.org/1990,9)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Februar 1990 - 1 BvR 26/84 (https://dejure.org/1990,9)
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Wettbewerbsverbot für Handelsvertreter

Art. 12 GG, Pflicht des Gesetzgebers zu Vorkehrungen gegen vertragliche Vereinbarungen im Privatrechtsverkehr, die die Berufsfreiheit unverhältnismäßig einschränken, Verfassungswidrigkeit des § 90a Abs. 2 Satz 2 HGB aF

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Ausgleich - Vertragsfreiheit - Berufsfreiheit

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Beschränkung der Vertragsfreiheit bei faktischem Ungleichgewicht - Unvereinbarkeit des Karenzentschädigungsausschlusses nach § 90a Abs. 2 a.F. HGB mit Art. 12 Abs. 1 GG

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verfassungswidrigkeit des generellen Ausschlusses einer Karenzentschädigung nach § 90a Abs. 2 Satz 2 HGB a. F. bei Kündigung des Handelsvertreterverhältnisses aus wichtigem Grund

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; HGB § 90 a Abs. 2 S. 2; HGB § 75 Abs. 3

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Vereinbarkeit eines entschädigungslosen Wettbewerbsverbots für einen Handelsvertreter mit Art. 12 I GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; HGB § 90a Abs. 2 S. 2
    Wettbewerbsverbot: Handelsvertreter - Aufgaben des Gesetzgebers zum Ausgleich von Ungleichgewichtslagen im Widerstreit zwischen Berufsfreiheit und Vertragsfreiheit; ergänzender Grundrechtsschutz über die zivilrechtlichen Generalklauseln [§§ 138, 315, 242 BGB]

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung, beschränktes Wettbewerbsverbot

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 81, 242
  • NJW 1990, 1469
  • NJW 1990, 1490
  • NJW 1990, 1746
  • NJW-RR 1990, 736 (Ls.)
  • ZIP 1990, 573
  • MDR 1990, 600
  • NZA 1990, 389
  • VersR 1990, 627
  • WM 1990, 559
  • DVBl 1990, 474
  • BB 1990, 440
  • DB 1990, 574
 
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Wird zitiert von ... (177)

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Zudem schützt Art. 12 Abs. 1 GG die Vertrags- und Dispositionsfreiheit der Arbeitgeber zum Abschluss von Arbeitsverträgen mit den Beschäftigten (vgl. BVerfGE 81, 242 ; 97, 169 ; 123, 186 ).

    Soweit die Privatautonomie ihre regulierende Kraft nicht zu entfalten vermag, weil ein Vertragspartner kraft seines Übergewichts Vertragsbestimmungen einseitig setzen kann, müssen staatliche Regelungen auch ausgleichend eingreifen, um den Grundrechtsschutz zu sichern (vgl. BVerfGE 81, 242 ; 89, 214 ; 98, 365 ; 126, 286 ; 134, 204 ; 142, 268 ).

  • BGH, 07.06.2016 - KZR 6/15

    Schadensersatzklage von Claudia Pechstein vor den deutschen Gerichten unzulässig

    Wenn bei einer solchen Sachlage über grundrechtlich verbürgte Positionen verfügt wird, müssen staatliche Regelungen ausgleichend eingreifen, um den Grundrechtsschutz zu sichern (BVerfGE 81, 242, 255; 89, 214, 232; 103, 89, 100 f.).

    Bei deren Konkretisierung und Anwendung sind die Grundrechte zu beachten (BVerfGE 81, 242, 255 f.; 89, 214, 232 ff.; 115, 51, 66 ff.), und die kollidierenden Grundrechtspositionen sind in ihrer Wechselwirkung zu sehen und so zu begrenzen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BVerfGE 89, 214, 232).

  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    a) Mit seinem Senatsbeschluß vom 6. Februar 2001 (aaO) hat das Bundesverfassungsgericht an seine Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle von Bürgschaftsverträgen (NJW 1994, 36) und zum entschädigungslosen Wettbewerbsverbot von Handelsvertretern (NJW 1990, 1469) angeknüpft und die dort entwickelten Grundsätze auf Eheverträge und Unterhaltsvereinbarungen übertragen:.
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