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   BVerfG, 06.03.1990 - 2 BvL 10/89   

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https://dejure.org/1990,1706
BVerfG, 06.03.1990 - 2 BvL 10/89 (https://dejure.org/1990,1706)
BVerfG, Entscheidung vom 06.03.1990 - 2 BvL 10/89 (https://dejure.org/1990,1706)
BVerfG, Entscheidung vom 06. März 1990 - 2 BvL 10/89 (https://dejure.org/1990,1706)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 100 Abs. 1; WPflG § 26 Abs. 6
    Anforderungen an die Zulässigkeit von Richtervorlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 81, 275
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.03.1976 - 1 BvL 7/74

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 06.03.1990 - 2 BvL 10/89
    Das Verfahren der Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG ist geboten und zulässig, wenn es für die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung auf die Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Norm ankommt; deren Verfassungsmäßigkeit muß für den Ausgang des Rechtsstreits entscheidungserheblich sein (vgl. BVerfGE 42, 42 [49]; 46, 268 [283]).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 16/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 06.03.1990 - 2 BvL 10/89
    Es kann insbesondere auch erforderlich sein, im Rahmen der Begründung eines Vorlagebeschlusses auf die Gründe einzugehen, die im Gesetzgebungsverfahren für eine bestimmte gesetzliche Regelung maßgeblich waren (vgl. BVerfGE 77, 259 [262]; 78, 201 [204]).
  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Auszug aus BVerfG, 06.03.1990 - 2 BvL 10/89
    § 80 BVerfGG verlangt weiterhin, daß sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzt und dabei die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt, die für die Auslegung der zur Prüfung vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 79, 240 [243f.); 245 [249] m.w.N.).
  • BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87

    Normenkontrolle betreffend die Beratungshilfe in Arbeitssachen

    Auszug aus BVerfG, 06.03.1990 - 2 BvL 10/89
    Es kann insbesondere auch erforderlich sein, im Rahmen der Begründung eines Vorlagebeschlusses auf die Gründe einzugehen, die im Gesetzgebungsverfahren für eine bestimmte gesetzliche Regelung maßgeblich waren (vgl. BVerfGE 77, 259 [262]; 78, 201 [204]).
  • BVerfG, 26.10.1977 - 1 BvL 9/72

    Verfassungsfragen zur Entschädigungsproblematik der Bodenreformgesetzgebung in

    Auszug aus BVerfG, 06.03.1990 - 2 BvL 10/89
    Das Verfahren der Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG ist geboten und zulässig, wenn es für die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung auf die Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Norm ankommt; deren Verfassungsmäßigkeit muß für den Ausgang des Rechtsstreits entscheidungserheblich sein (vgl. BVerfGE 42, 42 [49]; 46, 268 [283]).
  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Das vorlegende Gericht muß in der Begründung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG) seines Vorlagebeschlusses angeben, inwiefern diese Voraussetzung für die Zulässigkeit der Vorlage erfüllt ist (vgl. BVerfGE 81, 275 [276 f.]).
  • BVerfG, 14.06.2023 - 2 BvL 3/20

    Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot

    Es kann auch erforderlich sein, auf die Gründe einzugehen, die im Gesetzgebungsverfahren für eine bestimmte gesetzliche Regelung maßgeblich waren (vgl. BVerfGE 77, 259 ; 78, 201 ; 81, 275 ; 86, 71 ; 92, 277 ).
  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08

    Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und

    Hier wie sonst muss daher erkennbar sein, dass das vorlegende Gericht die bestehenden Möglichkeiten einer Problemlösung im Wege methodengerechter Auslegung des einfachen Rechts erwogen hat (vgl. BVerfGE 127, 335 ; dazu, dass die Heranziehung historischer Auslegungsgesichtspunkte geboten sein kann, allg. BVerfGE 78, 201 ; 81, 275 ; 86, 71 ).
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