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BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86, 1 BvR 913/87 |
Bundesflagge
§ 90a Abs. 1 Nr. 2 StGB, Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, Kontrollintensität, Art. 22 GG
Volltextveröffentlichungen (5)
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Zur Verunglimpfung der Bundesflagge durch eine künstlerische Darstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kunstfreiheit - Bundesflagge - Grundrechte Dritter - Schranken
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kunstfreiheit - Bundesflagge - Grundrechte Dritter - Schranken
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 02.11.1983 - 2 Ss 124/83
- BGH, 24.07.1985 - 2 StR 885/83
- OLG Frankfurt, 17.01.1986 - 2 Ss 124/83
- BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86, 1 BvR 913/87
Papierfundstellen
- BVerfGE 81, 278
- NJW 1990, 1982
- MDR 1990, 685
- NStZ 1990, 276
- StV 1990, 299
- DVBl 1990, 480
- ZUM 1990, 471
Wird zitiert von ... (80) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86
Bei strafrechtlichen Ahndungen von Handlungen, für die der Beschwerdeführer sich auf die Freiheit der Kunst beruft, prüft das Bundesverfassungsgericht nicht nur, ob die inkriminierte Lebensäußerung in den Schutzbereich des Grundrechts fällt und dessen Umfang in der angegriffenen Entscheidung grundsätzlich richtig erkannt worden ist; es untersucht auch, ob das Gericht das Werk anhand der der Kunst eigenen Strukturmerkmale beurteilt (vgl. BVerfGE 30, 173 [188]), also "werkgerechte" Maßstäbe angelegt (…BVerfGE 75, 369 [376] unter Berufung auf BGH, NJW 1983, S. 1194 [1195]), und auf dieser Grundlage die der Kunst gesetzten Schranken im einzelnen zutreffend gezogen hat (zuletzt BVerfGE 77, 240 [251]).Damit genügt die Collage zugleich den wertbezogenen Grundanforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in der Mephisto-Entscheidung aufgestellt hat (vgl. BVerfGE 30, 173 [189]).
Maßgebliches Grundrecht bleibt in diesem Fall Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, weil es sich um die spezielle Norm handelt (vgl. BVerfGE 30, 173 (200);… 75, a.a.O.).
Der personelle Geltungsbereich dieses Grundrechts erstreckt sich auch auf den Wirkbereich des Kunstwerks (vgl. BVerfGE 30, 173 (189); st. Rspr).
Vielmehr kann sie mit Verfassungsbestimmungen aller Art kollidieren (vgl. BVerfGE 30, 173 [193];… Lerche, BayVBl. 1974, S. 177 [180 f.]); denn ein geordnetes menschliches Zusammenleben setzt nicht nur die gegenseitige Rücksichtnahme der Bürger, sondern auch eine funktionierende staatliche Ordnung voraus, welche die Effektivität des Grundrechtsschutzes überhaupt erst sicherstellt.
Diese "Hilfserwägung" läßt nicht einmal ansatzweise das Bewußtsein erkennen, daß die Grenzen der Kunstfreiheitsgarantie nur von der Verfassung selbst zu bestimmen sind (vgl. BVerfGE 30, 173 [193]).
- BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85
Strauß-Karikatur
Auszug aus BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86
Bei strafrechtlichen Ahndungen von Handlungen, für die der Beschwerdeführer sich auf die Freiheit der Kunst beruft, prüft das Bundesverfassungsgericht nicht nur, ob die inkriminierte Lebensäußerung in den Schutzbereich des Grundrechts fällt und dessen Umfang in der angegriffenen Entscheidung grundsätzlich richtig erkannt worden ist; es untersucht auch, ob das Gericht das Werk anhand der der Kunst eigenen Strukturmerkmale beurteilt (vgl. BVerfGE 30, 173 [188]), also "werkgerechte" Maßstäbe angelegt (BVerfGE 75, 369 [376] unter Berufung auf BGH, NJW 1983, S. 1194 [1195]), und auf dieser Grundlage die der Kunst gesetzten Schranken im einzelnen zutreffend gezogen hat (zuletzt BVerfGE 77, 240 [251]).Kunst ist einer staatlichen Stil- oder Niveaukontrolle nicht zugänglich (vgl. BVerfGE 75, 369 [377]).
Den heute noch gültigen Weg zur werkgerechten Interpretation solcher Kunstschöpfungen hat das Reichsgericht gewiesen (RGSt 62, 183; vgl. BVerfGE 75, 369 [377 f.]).
- BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvR 1257/84
Herrnburger Bericht
Auszug aus BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86
Bei strafrechtlichen Ahndungen von Handlungen, für die der Beschwerdeführer sich auf die Freiheit der Kunst beruft, prüft das Bundesverfassungsgericht nicht nur, ob die inkriminierte Lebensäußerung in den Schutzbereich des Grundrechts fällt und dessen Umfang in der angegriffenen Entscheidung grundsätzlich richtig erkannt worden ist; es untersucht auch, ob das Gericht das Werk anhand der der Kunst eigenen Strukturmerkmale beurteilt (vgl. BVerfGE 30, 173 [188]), also "werkgerechte" Maßstäbe angelegt (…BVerfGE 75, 369 [376] unter Berufung auf BGH, NJW 1983, S. 1194 [1195]), und auf dieser Grundlage die der Kunst gesetzten Schranken im einzelnen zutreffend gezogen hat (zuletzt BVerfGE 77, 240 [251]).Vielmehr muß in allen Fällen, in denen andere Verfassungsgüter mit der Ausübung der Kunstfreiheit in Widerstreit geraten, ein verhältnismäßiger Ausgleich der gegenläufigen, gleichermaßen verfassungsrechtlich geschützten Interessen mit dem Ziele ihrer Optimierung gefunden werden (vgl. BVerfGE 77, 240 [253]).
Dabei ist allerdings zu beachten, daß sich Einschränkungen dieses vorbehaltlos gewährleisteten Grundrechts nicht formelhaft mit allgemeinen Zielen wie etwa dem "Schutz der Verfassung" oder der "Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege" rechtfertigen lassen; vielmehr müssen anhand einzelner Grundgesetzbestimmungen diejenigen verfassungsrechtlich geschützten Güter konkret herausgearbeitet werden, die bei realistischer Einschätzung der Tatumstände mit der Wahrnehmung des Rechts aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG kollidieren (vgl. BVerfGE 77, 240 [LS 2 und Seite 255]).
- BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72
Flugblatt
Auszug aus BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86
Wegen der schwerwiegenden Folgen, die solche Fehler im Strafverfahren nach sich ziehen können, ist zumindest dort eine intensivere Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht unausweichlich (vgl. auch BVerfGE 43, 130 [137]).Angesichts der einschüchternden Wirkung, die staatliche Eingriffe hier haben können, muß eine besonders wirksame verfassungsrechtliche Kontrolle Platz greifen, soll die Freiheit dieser Lebensäußerungen nicht in ihrer Substanz getroffen werden (vgl. BVerfGE 43, 130 [136]).
- BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70
Deutschland-Magazin
Auszug aus BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86
Die fallübergreifende Wirkung der Verfassungsrechtsprechung hat gerade im Bereich dieser Grundrechte wegen der öffentlichkeitsbezogenheit der geschätzten Handlungen erhebliche Bedeutung (vgl. BVerfGE 42, 143 [156] - abweichende Meinung). - BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82
Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit
Auszug aus BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86
Grund dafür ist zum einen, daß das Bundesverfassungsgericht die Grenzen seiner Eingriffsbefugnisse daran ausrichtet, mit welcher Intensität die fachgerichtliche Entscheidung die Sphäre des Beschwerdeführers trifft, zum anderen die besondere Bedeutung des betroffenen Grundrechts (vgl. BVerfGE 67, 213 [223]). - BGH, 08.06.1982 - VI ZR 139/80
Persönlichkeitsrecht und Satire
Auszug aus BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86
Bei strafrechtlichen Ahndungen von Handlungen, für die der Beschwerdeführer sich auf die Freiheit der Kunst beruft, prüft das Bundesverfassungsgericht nicht nur, ob die inkriminierte Lebensäußerung in den Schutzbereich des Grundrechts fällt und dessen Umfang in der angegriffenen Entscheidung grundsätzlich richtig erkannt worden ist; es untersucht auch, ob das Gericht das Werk anhand der der Kunst eigenen Strukturmerkmale beurteilt (vgl. BVerfGE 30, 173 [188]), also "werkgerechte" Maßstäbe angelegt (BVerfGE 75, 369 [376] unter Berufung auf BGH, NJW 1983, S. 1194 [1195]), und auf dieser Grundlage die der Kunst gesetzten Schranken im einzelnen zutreffend gezogen hat (zuletzt BVerfGE 77, 240 [251]). - BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67
Filmeinfuhrverbote aus der DDR
Auszug aus BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer früheren Entscheidung eine unmittelbare und gegenwärtige Gefahr für "oberste Grundwerte" der Verfassung gefordert, wenn die Kunstfreiheitsgarantie zurücktreten solle (vgl. BVerfGE 33, 52 [71]). - RG, 05.06.1928 - I 288/28
Beleidigung durch Satire
Auszug aus BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86
Den heute noch gültigen Weg zur werkgerechten Interpretation solcher Kunstschöpfungen hat das Reichsgericht gewiesen (RGSt 62, 183; vgl. BVerfGE 75, 369 [377 f.]).
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Sie dürfen daher grundsätzlich auch vor verbalen Angriffen geschützt werden, die diese Voraussetzungen zu untergraben drohen (vgl. BVerfGE 81, 278 ). - LG Hamburg, 10.02.2017 - 324 O 402/16
Erdoğan gegen Böhmermann auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich
Deshalb bedarf es einer fallbezogenen Abwägung, ob die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts derart schwerwiegend ist, dass die Freiheit der Kunst zurückzutreten hat (vgl. BVerfG, NJW 1990, 1982). - BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13
Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in …
Das Kriterium der gleichwertigen Nachspielbarkeit entfaltet damit abschreckende Wirkung, die eine besonders wirksame verfassungsrechtliche Kontrolle erforderlich macht (vgl. für den Fall der Strafbarkeit von Veröffentlichungen BVerfGE 81, 278 [290]).
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
Roman Esra
Dieser "Wirkbereich" ist der Boden, auf dem die Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG bisher vor allem Wirkung entfaltet hat (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 36, 321 ; 67, 213 ; 81, 278 ).Soweit es zur Herstellung der Beziehungen zwischen Künstler und Publikum der publizistischen Medien bedarf, sind auch die Personen durch die Kunstfreiheitsgarantie geschützt, die eine solche vermittelnde Tätigkeit ausüben (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 36, 321 ; 77, 240 ; 81, 278 ; 82, 1 ).
- BGH, 02.04.2015 - I ZR 59/13
Zur Zulässigkeit einer Parodie einer bekannten Marke
Die Kunstfreiheit findet ihre Grenzen in entgegenstehenden Grundrechten Dritter (vgl. BVerfGE 81, 278, 292; BVerfG, NJW 2006, 596, 598). - BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87
Josephine Mutzenbacher
Ihre Anerkennung darf nicht von einer staatlichen Stil-, Niveau- und Inhaltskontrolle oder von einer Beurteilung der Wirkungen des Kunstwerks abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 75, 369 [377]; 81, 278 [291]). - BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11
Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg
Der Grundsatz praktischer Konkordanz verlangt nach einem schonenden Ausgleich der gegenläufigen, gleichermaßen verfassungsrechtlich geschützten Interessen mit dem Ziel ihrer Optimierung (BVerfG 7. März 1990 - 1 BvR 266/86 ua. - zu B II 2 a der Gründe, BVerfGE 81, 278) . - BGH, 21.06.1990 - 1 StR 477/89
Opus Pistorum, Kunstfreiheit und Jugendschutz, Pornographie
Danach kann ein Kunstwerk bereits dann vorliegen, wenn die Gattungsanforderungen eines bestimmten Werktyps der Kunst (z. B. Gedicht, Erzählung, Roman, Gemälde, Collage usw.) erfüllt sind (BVerfGE 67, 213, 226 f.; BVerfG JZ 1990, 635 - Bundesflagge; BVerfG JZ 1990, 638 - Nationalhymne).Danach ist das Wesentliche der künstlerischen Betätigung die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden (BVerfGE 30, 173, 179; 67, 213; 75, 369 [BVerfG 03.06.1987 - 1 BvR 313/85]; BVerfG JZ 1990, 635).
Auch die aufdringliche, verzerrende und unrealistische Darstellung geschlechtlicher Vorgänge, die einen Anhalt für die Bewertung als Pornographie bilden (BGHSt 23, 40, 44; BGH UFiTA 1980, 208; BGH StV 1981, 338; OLG Düsseldorf NStE Nr. 5 zu § 184 StGB), braucht der Qualifizierung als Kunst nicht notwendig entgegenzustehen, da gerade die in der Übersteigerung und Verzerrung bestehende unrealistische Darstellung ein Mittel künstlerischer Gestaltung sein kann, was insbesondere bei der Satire und Karikatur in Wort oder Bild der Fall ist (BVerfGE 75, 369 [BVerfG 03.06.1987 - 1 BvR 313/85]; BVerfG JZ 1990, 635 und NStZ 1990, 333).
In der Rechtsprechung ist inzwischen anerkannt, daß die Kunstfreiheit nicht schrankenlos, sondern verfassungsimmanenten Grenzen unterworfen ist (BVerfGE 30, 173, 193 ff.; 67, 213, 228; 75, 369, 367 [BVerfG 03.06.1987 - 1 BvR 313/85]; 77, 240, 253 ff.; BVerfG JZ 1990, 635; BVerwGE 77, 75, 82).
In diesen Fällen ist ein verhältnismäßiger Ausgleich der gegenläufigen, gleichermaßen verfassungsmäßig geschützten Interessen mit dem Ziele ihrer Optimierung herbeizuführen (BVerfG, JZ 1990, 635, 636).
- BVerfG, 08.02.2018 - 1 BvR 2112/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich der Abwägung der Belange des …
Von der Kunstfreiheit ist nicht nur das Anfertigen der Fotografie, sondern auch deren Zurschaustellung im Rahmen einer öffentlich zugänglichen Ausstellung erfasst (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 36, 321 ; 67, 213 ; 81, 278 ; 119, 1 ; 142, 74 ). - BVerfG, 15.09.2008 - 1 BvR 1565/05
Bezeichnung der deutschen Nationalfarben als "Schwarz-Rot-Senf"
Die für die Entscheidung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen der Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bei der strafrechtlichen Beurteilung von Meinungsäußerungen im Allgemeinen sowie im Bereich von § 90a StGB im Besonderen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. allgemein zur Meinungsfreiheit: BVerfGE 93, 266 ; speziell zu § 90a StGB: BVerfGE 47, 198 ; BVerfGE 81, 278 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 1998 - 1 BvR 287/93 -, NJW 1999, S. 204 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. November 2000 - 1 BvR 581/00 -, NJW 2001, S. 596 f.).Gegen den die Meinungsfreiheit einschränkenden Straftatbestand des § 90 a Abs. 1 Nr. 2 StGB bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken prinzipieller Art (vgl. BVerfGE 81, 278 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 1998 - 1 BvR 287/93 -, NJW 1999, S. 204 ).
Da die Flagge durch die von ihr verkörperten Staatsleitziele als wichtiges Integrationsmittel dient, kann ihre Verunglimpfung die für den inneren Frieden notwendige Autorität des Staates beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 81, 278 ).
Handelt es sich bei der gesetzlichen Beschränkung der Meinungsfreiheit um eine Staatsschutznorm wie hier den § 90 a Abs. 2 Nr. 2 StGB, ist besonders sorgfältig zwischen einer - wie verfehlt auch immer erscheinenden - Polemik und einer Beschimpfung oder böswilligen Verächtlichmachung zu unterscheiden, weil Art. 5 Abs. 1 GG gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet (vgl. BVerfGE 93, 266 ; speziell zu § 90a StGB: BVerfGE 81, 278 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 1998 - 1 BvR 287/93 -, NJW 1999, S. 204 ).
Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass staatliche Symbole nur insoweit verfassungsrechtlichen Schutz genießen, als sie im jeweiligen Kontext versinnbildlichen, was die Bundesrepublik Deutschland grundlegend prägt (vgl. BVerfGE 81, 278 ).
Dabei darf der Symbolschutz nicht zur Immunisierung des Staates gegen Kritik und selbst gegen Ablehnung führen (vgl. BVerfGE 81, 278 ).
Angesichts der einschüchternden Wirkung, die staatliche Eingriffe hier haben können, muss eine besonders wirksame verfassungsrechtliche Kontrolle Platz greifen, soll die Freiheit dieser Lebensäußerungen nicht in ihrer Substanz getroffen werden (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 81, 278 ).
- BGH, 10.01.2017 - VI ZR 561/15
Zur Ermittlung des Aussagegehalts von Äußerungen in einer Satiresendung
- OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Geldentschädigung bei satirischer Darstellung einer Minderjährigen - TV-Total
- BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04
Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches …
- BVerfG, 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der nachträglichen …
- BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12
Streikaufruf im Intranet
- BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04
Einbürgerung
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08
Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue
- BGH, 30.11.2011 - I ZR 212/10
Blühende Landschaften
- BGH, 10.01.2017 - VI ZR 562/15
Zur Ermittlung des Aussagegehalts von Äußerungen in einer Satiresendung
- BGH, 26.05.2009 - VI ZR 191/08
Spielfilm über "Kannibalen von Rotenburg" darf gezeigt werden
- BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01
Anwesenheit im JGG-Verfahren
- OLG Saarbrücken, 15.05.2018 - Ss 104/17
Strafbare Störung der Religionsausübung: Rechtfertigung durch die Kunstfreiheit …
- LAG Baden-Württemberg, 05.12.2019 - 17 Sa 3/19
Außerordentliche Kündigung - islamfeindliche WhatsApp-Nachrichten - Meinungs- und …
- BVerfG, 03.11.2000 - 1 BvR 581/00
Reichweite der Kunstfreiheit - Deutschland muss sterben
- BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 611/11
Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg
- AG Kassel, 14.08.2013 - 240 Cs 1614 Js 30173/12
Hitlergruß-Prozess: Freispruch für Künstler Jonathan Meese
- BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 2501/04
Erfolg für Xavier Naidoo: Verfassungsbeschwerde seiner früheren Plattenfirma …
- BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90
Republikaner
- VG Frankfurt/Main, 24.04.2023 - 7 L 1055/23
Anspruch auf Verschaffung des Zugangs zu einer öffentlichen Einrichtung wegen …
- BVerfG, 10.11.2023 - 1 BvR 2036/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Presseunternehmens gegen eine in einem …
- BVerfG, 28.01.2019 - 1 BvR 1738/16
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Kunstfreiheit durch …
- BVerfG, 20.10.2022 - 1 BvR 201/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Indizierung eines Musikalbums aus dem …
- BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 2.88
Warnung vor Glykolwein
- BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 1215/87
Nationalhymne
- BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 693/09
Verfassungsbeschwerde zu Hausverbot einer Wohnungseigentümerversammlung gegen …
- BVerwG, 13.04.1995 - 4 B 70.95
Monumentalfiguren - § 35 Abs. 2, Abs. 3 BauGB, Art. 5 Abs. 3 GG, Baukunst, …
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - 24 Sa 979/16
Zulässigkeit von Streikmaßnahmen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft …
- BGH, 30.10.2018 - 3 StR 27/18
Schwere Verunglimpfung des Staates (Kunstfreiheit; werkgerechte Interpretation; …
- BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87
Jugendgefährdende Schriften III
- BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01
Dolmetscherkosten im Strafverfahren
- BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1106/08
Publikationsverbot für die Verbreitung rechtsextremistischen oder …
- BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97
Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166 …
- OLG Köln, 06.02.2009 - 6 U 147/08
"Deutschland sucht das hässlichste Jugendzimmer": Möbeldiscounter zu Unterlassung …
- VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05
Zur Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Verwendung eines …
- BVerfG, 08.09.2017 - 1 BvR 984/17
Unzureichende Substantiierung einer Grundrechtsverletzung bei Versagung der …
- BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 928/21
Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten …
- BayObLG, 26.02.2003 - 3Z BR 243/02
Betreuungsrecht: Umgang des Betreuten und Art. 6 GG
- LAG Baden-Württemberg, 11.01.2008 - 1 SHa 47/07
Amtsenthebung eines Ehrenamtlichen Richters wegen Teilnahme an …
- ArbG Berlin, 07.04.2016 - 41 Ca 15029/15
Unterlassungsanspruch - Streikmaßnahmen auf Firmenparkplatz
- BGH, 14.07.2003 - NotZ 42/02
Verwendung des Landeswappens bei Schriftwechsel eines Anwaltsnotars
- LG München I, 23.06.2014 - 1 S 13821/13
Beschlusskompetenz zur Änderung der Kostenverteilung bei baulicher Veränderung?
- BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 3.88
Berührung des Schutzbereichs der Berufsfreiheit durch öffentliche negative …
- BVerwG, 27.06.1991 - 4 B 138.90
Kunstfreiheit im Bereich der Baugestaltung?
- BVerwG, 04.05.1993 - 7 B 149.92
Religionsfreiheit - Warnung - Landesregierung - Staatliche Äußerungen
- VerfGH Saarland, 16.12.2020 - Lv 1/20
Verfassungsbeschwerde gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen …
- BVerfG, 28.09.2013 - 1 BvQ 42/13
Eigene Folgenabwägung nur bei voller Kenntnis der maßgeblichen Umstände - …
- VerfG Brandenburg, 25.05.2016 - VfGBbg 51/15
Die institutionelle Garantie der Hochschulselbstverwaltung in der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2012 - 4 B 978/11
"Heatballs" bleiben vorläufig verboten
- BVerwG, 21.09.1995 - 4 B 263.94
Naturschutz - Elfenbeinschnitzerei - Elfenbein - Altimport - Vermarktungsverbot - …
- VGH Baden-Württemberg, 23.05.2006 - 4 S 1957/04
Normenkontrollverfahren - zur Erhöhung der Lehrverpflichtung für Professoren an …
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.07.1997 - 8 A 12820/96
Kunstbegriff nach der Definition des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG); Verstoß …
- BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 23.94
Verbraucherschutz: Veröffentlichung von Warentests durch eine Behörde
- BVerfG, 12.11.1991 - 2 BvR 281/91
Strafgerichtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung
- VerfG Brandenburg, 28.07.2008 - VfGBbg 53/06
Organstreitverfahren - Recht der Landtagsabgeordneten, mit Gefangenen einer …
- BGH, 29.11.1999 - NotZ 9/99
Verwendung des Landeswappens durch Anwaltsnotare
- KG, 17.06.2005 - 9 U 161/04
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Unwahre Tatsachenbehauptungen in ironischer und …
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2008 - 3 M 263/07
Abhalten von Lehrveranstaltungen an Fachhochschulen
- VG Hannover, 21.09.2018 - 1 A 12180/17
Kein Grabmal in Form eines ausgestreckten Fingers
- BGH, 01.04.1998 - 3 StR 54/98
Wiederholte Abspielen eines inkriminierten Liedes im Verlauf der Demonstration
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1996 - 20 A 298/94
Länderbeisitzer; Beisitzer; Reihenfolge; Anhörungspflicht; Drittschützende …
- FG Düsseldorf, 25.02.2004 - 7 K 7162/01
Gewerbesteuer; Büttenredner; Künstlerische Tätigkeit; Eigenschöpferische Leistung …
- BPatG, 20.01.2022 - 30 W (pat) 15/19
Markenbeschwerdeverfahren - "British Hairways/BRITISH AIRWAYS …
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2008 - 11 N 127.05
Genehmigungspflichtigkeit eines Transports und des Verbleibens einer Skulptur in …
- LG Köln, 02.03.2016 - 28 O 373/15
- VGH Baden-Württemberg, 24.08.2000 - 11 S 789/00
Aufenthaltserlaubnis für eine Tätigkeit als Show-Tänzerin
- VG Berlin, 03.06.2015 - 33 K 332.14
Hissen der sogenannten Regenbogenflagge vor Dienstgebäuden des Bundes
- LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 408/09
Reichweite des Informantenschutzes bei Presseveröffentlichungen
- VGH Baden-Württemberg, 27.10.1999 - 11 S 1419/99
Aufenthaltserlaubnis für unselbständige Erwerbstätigkeit als Show-Tänzerin in …
- VG Schleswig, 26.02.2021 - 9 A 35/19
Förderung für freie Künstler
- VGH Baden-Württemberg, 26.07.1991 - 3 S 834/91
Bauaufsicht: Einschreiten wegen nicht standsicherer Skulptur auf Privatgrundstück