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   BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94, 802, 887, 997, 1094, 1158, 1247, 1274, 1439, 1513/88   

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https://dejure.org/1990,91
BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94, 802, 887, 997, 1094, 1158, 1247, 1274, 1439, 1513/88 (https://dejure.org/1990,91)
BVerfG, Entscheidung vom 13.03.1990 - 2 BvR 94, 802, 887, 997, 1094, 1158, 1247, 1274, 1439, 1513/88 (https://dejure.org/1990,91)
BVerfG, Entscheidung vom 13. März 1990 - 2 BvR 94, 802, 887, 997, 1094, 1158, 1247, 1274, 1439, 1513/88 (https://dejure.org/1990,91)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; ZPO § 114 S. 1
    Umfang der Pflicht zur Prüfung ungeklärter Rechtsfragen L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 81, 347
  • NJW 1991, 413
  • VersR 1991, 831
  • DVBl 1990, 926
  • Rpfleger 1990, 427
 
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Wird zitiert von ... (2092)

  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 248/16

    Verfahrenskostenhilfe in einer Familiensache: Vergütungsanspruch des

    Dieser Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe ist Ausfluss des verfassungsrechtlichen Gebots einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, welches in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck findet (BVerfG NJW 2012, 3293 mwN; BVerfG NJW 1991, 413 mwN).
  • BFH, 12.05.2011 - VI R 42/10

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Die Parteien werden zur gewaltfreien Lösung von Rechtsstreitigkeiten und Interessenkonflikten der Staatsbürger (Roman Herzog, a.a.O., § 72 Rz 26) vielmehr auf den Weg vor die Gerichte verwiesen (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1980  1 PBvU 1/79, BVerfGE 54, 277 ; vom 13. März 1990  2 BvR 94 u.a./88, BVerfGE 81, 347 ).
  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz folgt, dass das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 81, 347 m.w.N.; stRspr).

    Dem hat der Gesetzgeber mit dem Institut der Prozesskostenhilfe entsprochen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Die Einschätzung des ausnahmslosen Verbotes als unangemessen scheitert nicht daran, dass namentlich mit dem Institut der Prozesskostenhilfe die notwendigen Vorkehrungen getroffen sind, um auch Unbemittelten den von Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gebotenen Zugang zu den Gerichten zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

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