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   BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 680/86, 1 BvR 681/86   

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BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 680/86, 1 BvR 681/86 (https://dejure.org/1990,1331)
BVerfG, Entscheidung vom 03.04.1990 - 1 BvR 680/86, 1 BvR 681/86 (https://dejure.org/1990,1331)
BVerfG, Entscheidung vom 03. April 1990 - 1 BvR 680/86, 1 BvR 681/86 (https://dejure.org/1990,1331)
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Hitler-T-Shirt

Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB, Kunstfreiheit und Strafrecht

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Hitler-T-Shirt

  • rechtsportal.de

    Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen und Satire

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 82, 1
  • NJW 1990, 2541
  • NStZ 1990, 333
  • ZUM 1990, 572
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 680/86
    Bei strafrechtlichen Sanktionen für Betätigungen im Werkoder Wirkbereich der Kunstfreiheit untersucht das Bundesverfassungsgericht die Auslegung des einfachen Rechts auch in ihren Einzelheiten auf ihre Vereinbarkeit mit diesem Grundrecht (BVerfGE 75, 369 [376]).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 680/86
    Damit hat das Landgericht Bedeutung und Tragweite der Kunstfreiheitsgarantie zu Lasten der Beschwerdeführer verkannt; diese nehmen am Schutz des Grundrechts im Wirkbereich teil, weil sie notwendige Vermittler der Abbildungen waren (vgl. BVerfGE 30, 173 [191]).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 680/86
    Von mehreren Möglichkeiten der Interpretation entscheidet sich das Landgericht für ein - nicht einmal naheliegendes - Verständnis der Abbildungen, das sie von vornherein dem Geltungsbereich des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG entzieht und das allein strafrechtlich relevant ist (vgl. BVerfGE 67, 213 [230]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 680/86
    Es begnügt sich nicht mit der sonst üblichen Prüfung (BVerfGE 18, 85 [93]), ob die angegriffenen Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von Bedeutung und Tragweite des in Anspruch genommenen Grundrechts beruhen.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Die Grenzen der Auslegung von Verfassungsrecht liegen auch für eine durch Verfassungsänderung geschaffene Norm dort, wo einer nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Vorschrift ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm grundlegend neu bestimmt oder das normative Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlt würde (vgl. BVerfGE 11, 77 ; 33, 52 ; 54, 277 ; 82, 1 ).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Soweit es zur Herstellung der Beziehungen zwischen Künstler und Publikum der publizistischen Medien bedarf, sind auch die Personen durch die Kunstfreiheitsgarantie geschützt, die eine solche vermittelnde Tätigkeit ausüben (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 36, 321 ; 77, 240 ; 81, 278 ; 82, 1 ).
  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 477/89

    Opus Pistorum, Kunstfreiheit und Jugendschutz, Pornographie

    Auch die aufdringliche, verzerrende und unrealistische Darstellung geschlechtlicher Vorgänge, die einen Anhalt für die Bewertung als Pornographie bilden (BGHSt 23, 40, 44; BGH UFiTA 1980, 208; BGH StV 1981, 338; OLG Düsseldorf NStE Nr. 5 zu § 184 StGB), braucht der Qualifizierung als Kunst nicht notwendig entgegenzustehen, da gerade die in der Übersteigerung und Verzerrung bestehende unrealistische Darstellung ein Mittel künstlerischer Gestaltung sein kann, was insbesondere bei der Satire und Karikatur in Wort oder Bild der Fall ist (BVerfGE 75, 369 [BVerfG 03.06.1987 - 1 BvR 313/85]; BVerfG JZ 1990, 635 und NStZ 1990, 333).
  • LSG Hessen, 29.10.2008 - L 6 AS 336/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verfassungswidrigkeit der Höhe der

    Sie würde - nach herkömmlichen Auslegungsgrundsätzen - die Feststellung einer ungewollten, planwidrigen Gesetzeslücke voraussetzen (vgl. dazu z.B. BVerfGE 82, 1, 11 f.; 286, 304).
  • GStA Koblenz, 13.10.2016 - 4 Zs 831/16

    Kein hinreichender Tatverdacht: Erdogan scheitert mit Beschwerde

    Allerdings ist einem als Satire in Betracht kommenden Werk die Einordnung als Kunst nicht schon deshalb zu nehmen, weil durch eine bestimmte Darstellung Aufsehen erregt und der Absatz des Werks gefördert werden soll (BVerfG, NJW 1990, 2541).

    Dies gilt auch für die Frage, ob einem Werk der Charakter einer Satire zukommt (vgl. BVerfG, NJW 1990, 2541).

  • LAG Baden-Württemberg, 05.12.2019 - 17 Sa 3/19

    Außerordentliche Kündigung - islamfeindliche WhatsApp-Nachrichten - Meinungs- und

    So werden etwa Verleger (siehe BVerfG 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68 - Rn. 53 "Mephisto"; BVerfG 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 - Rn. 64 "Esra"), Mitglieder einer Zeitschriftenredaktion (siehe BVerfG 07. März 1990 - 1 BvR 266/86, 1 BvR 913/87 - Rn. 21 und 47 "Bundesflagge") aber auch ein Unternehmen, das T-Shirts mit Abbildungen bedruckt und verkauft (siehe BVerfG 03. April 1990 - 1 BvR 680/86, 1 BvR 68/86 - Rn. 2 und 14 "Hitler-T-Shirt") von dem "Wirkbereich" der Kunstfreiheit erfasst.
  • AG Kassel, 14.08.2013 - 240 Cs 1614 Js 30173/12

    Hitlergruß-Prozess: Freispruch für Künstler Jonathan Meese

    Es handelt sich dabei um das Kunstmittel der Satire, welche dadurch gekennzeichnet ist, dass durch Spott, Ironie oder Übertreibung bestimmte Personen, Anschauungen, Ereignisse oder Zustände lächerlich gemacht werden; sie vermittelt ein Zerrbild der Wirklichkeit (BVerfGE 81, 278, 292 = NJW 1990, 1982, 1983; 82, 1, 6 = NJW 1990, 2541, 2541; 86, 1, 9 = NJW 1992, 2073, 2073; Schemmer, in Epping/Hillgruber, GG, Art. 5 Rz. 156.2).

    Dass die Darstellung des Hitlergrußes möglicherweise auch gewählt wurde, um Aufsehen zu erregen, steht der Eröffnung des Schutzbereichs nicht entgegen, wenn die Annahme, dass es sich um Satire handelt, nicht offenkundig ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 82, 1, 6 = NJW 1990, 2541, 2541).

  • BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 2067/17

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine verfassungsgemäß -

    Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur Beurteilung der aufgeworfenen Fragen sind bereits geklärt (zu § 86a StGB vgl. BVerfGE 82, 1; BVerfGK 7, 452; 8, 159; zum Schutzbereich des Art. 9 Abs. 1 GG BVerfGE 13, 174 ; 30, 227 ; 50, 290 ; 80, 244 ; 84, 372 ; zuletzt BVerfGE 149, 160 ; zu Schranken BVerfGE 80, 244; 149, 160; siehe auch BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 385/16 - und - 1 BvR 1099/16 -).
  • OLG Celle, 11.10.2022 - 2 Ss 127/22

    Volksverhetzung durch Hochladen fremdenfeindlicher und nationalsozialistische

    Dabei kann der Senat offenlassen, ob das mit der Überschrift "Jung, Brutal, Gutaussehend" überschriebene Bild, das A. H. in Uniform mit einer Sonnenbrille zeigt und mit dem Slogan "Reich-Ban" versehen ist, jedenfalls auch einer satirischen Interpretation zugänglich sein könnte, so dass eine Strafbarkeit ausscheiden würde, wenn nicht das eigentliche Ziel der Darbietung die Werbung für die verfassungswidrige Organisation ist (BVerfG, Beschluss vom 03.04.1990 - 1 BvR 680, 681/86, NJW 1990, S. 2541).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2023 - 1 Rv 24 Ss 919/22

    Anforderungen an die Formulierung eines Beweisantrags im Falle des

    Auch aus Sicht des Senats liegt es gerade in einer Gesamtschau ausgesprochen fern, hinsichtlich der Taten 1 bis 3 dem Einspeisen dieser Abbildungen in die WhatsApp-Chatgruppen den Sinn aggressiver Geschmacklosigkeiten zum Zweck der satirischen Befassung mit dem Nationalsozialismus oder rassistischen Gedankeninhalten in der Gegenwart zuzuschreiben (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 3. April 1990 - 1 BvR 680, 681/86 - NJW 1990, 2541).
  • BayObLG, 15.07.1993 - 3St RR 154/92

    Peter Gauweiler

  • VG Hannover, 21.09.2018 - 1 A 12180/17

    Kein Grabmal in Form eines ausgestreckten Fingers

  • LG Frankfurt/Main, 13.02.2023 - 6 KLs 1/22

    Kein Verbreiten bei Versenden von Textnachrichten in geschlossenen Chatgruppen

  • SG Aurich, 14.03.2008 - S 25 AS 822/07
  • BayObLG, 18.02.1998 - 5St RR 117/97

    Hans Söllner

  • LG Traunstein, 04.08.2006 - 2 Qs 103/06

    Gemeinsame Darstellung der Personen Hitler, Bush und Blair auf einem T-Shirt

  • OVG Niedersachsen, 27.03.1992 - 8 L 39/90
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