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   BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvE 13/90   

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BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvE 13/90 (https://dejure.org/1990,3287)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.1990 - 2 BvE 13/90 (https://dejure.org/1990,3287)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 1990 - 2 BvE 13/90 (https://dejure.org/1990,3287)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung einer Entscheidung des Bundeswahlausschusses wegen Nichtzulassung einer politischen Vereinigung zur Bundestagswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 83, 156
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86

    Nichtzulassung einer "Partei" zur Bundestagswahl

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvE 13/90
    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob der in Wahlrechtsangelegenheiten anerkannte Satz, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. BVerfGE 3, 39 ff.; 329f; st.Rspr.; vgl zuletzt BVerfGE 74, 96 [101]), auch für Organklagen gilt (so anscheinend Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 4. Aufl., 1990, § 49 BWahlG, Rdnr. 4).

    Insofern ist - wie dargestellt - anerkannt, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können und daß dies auch für die Entscheidung des Bundeswahlausschusses gilt, eine Vereinigung gemäß § 18 Abs. 4 Nr. 2 BWahlG nicht als Partei anzuerkennen (vgl. BVerfGE 74, 96 [101]).

  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 512/53

    Rechtswegerschöpfung gegen die Zurückweisung eiens Wahlvorschlags bei einer

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvE 13/90
    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob der in Wahlrechtsangelegenheiten anerkannte Satz, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. BVerfGE 3, 39 ff.; 329f; st.Rspr.; vgl zuletzt BVerfGE 74, 96 [101]), auch für Organklagen gilt (so anscheinend Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 4. Aufl., 1990, § 49 BWahlG, Rdnr. 4).
  • VerfGH Berlin, 16.11.2022 - VerfGH 154/21

    Ungültigerklärung der Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den

    Als unabhängige Wahlorgane stehen die Wahlleitungen außerhalb der allgemeinen Verwaltungsorganisation (vgl. LVerfG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. August 2010 - LVerfG 1/10 -, juris Rn. 45; VerfGH des Saarlandes, Urteil vom 22. März 2012 - Lv 3/12 -, juris Rn. 19; in diesem Sinne: BVerfG, Beschluss vom 29. November 1990 - 2 BvE 13/90 -, juris Rn. 5; Thum in: Schreiber, BWahlG, 11. Aufl. 2021, Einführung Rn. 49 f. sowie § 8 Rn. 1; Meyer in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Band III, 3. Aufl. 2005, § 46 Rn. 90).
  • BVerfG, 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19

    Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Ihr reibungsloser Ablauf kann nur gewährleistet werden, wenn die Rechtskontrolle der zahlreichen Einzelentscheidungen der Wahlorgane während des Wahlverfahrens begrenzt und einer nach der Wahl stattfindenden Prüfung vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 74, 96 ; 83, 156 ; BVerfGK 16, 148 ).

    Vor allem aber gebieten Sinn und Zweck der Exklusivität des Wahlprüfungsverfahrens (vgl. hierzu BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 74, 96 ; 83, 156 ; 89, 243 ; BVerfGK 16, 148 ) keine - auch keine auf das unmittelbare Umfeld einer Wahl beschränkte - Nachrangigkeit der abstrakten Normenkontrolle.

  • BVerfG, 31.07.2009 - 2 BvQ 45/09

    Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der Bundestagswahl nicht erfolgreich

    In Wahlrechtsangelegenheiten gilt der durch § 49 BWahlG in verfassungskonformer Weise (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ) konkretisierte Grundsatz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ).

    Zu diesen Entscheidungen gehören auch solche des Bundeswahlausschusses über die Anerkennung als Partei im Rahmen des Verfahrens nach § 18 Abs. 2 bis 4 BWahlG, weil damit - für die anderen Wahlorgane bindend - über das Recht der betreffenden Vereinigung zur Einreichung von Landeslisten entschieden wird (§§ 17 bis 29 BWahlG) (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ff. ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. November 1990 - 2 BvQ 18/90 -, [...]; Schreiber, BWahlG, 8. Aufl. 2009, § 49 Rn. 7).

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob der in Wahlrechtsangelegenheiten anerkannte Satz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können, auch für Organklagen gilt (offen gelassen in BVerfGE 83, 156 ).

    Die Unzulässigkeit folgt daraus, dass der Bundeswahlleiter und der von ihm berufene Bundeswahlausschuss nach §§ 8 ff. BWahlG und nach der Bundeswahlordnung als in ihrer Tätigkeit unabhängige Organe gebildet sind (vgl. BVerfGE 83, 156 ; Schreiber, BWahlG, 8. Aufl. 2009, § 8 Rn. 6).

  • BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09

    Eingeschränkte Rechtskontrolle von auf das Bundestagswahlverfahren bezogenen

    Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ).

    Daher ist es von Verfassungs wegen gerechtfertigt, dass gemäß § 49 BWahlG bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs eingeschränkt ist und im Übrigen die Kontrolle von Wahlfehlern einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, NVwZ 1994, S. 893 ).

    Gleiches gilt für Entscheidungen des Bundeswahlausschusses über die Anerkennung als Partei im Rahmen des Verfahrens nach § 18 Abs. 2 bis 4 BWahlG, weil damit - für die anderen Wahlorgane bindend - über das Recht der betreffenden Vereinigung zur Einreichung von Landeslisten entschieden wird (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ff. ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. November 1990 - 2 BvQ 18/90 -, [...]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98 -, BayVBl 1999, S. 46; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, [...]; Schreiber, BWahlG, 8. Aufl. 2009, § 49 Rn. 7).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 3/09

    Kommunalwahlen 2009 dürfen am 30. August 2009 stattfinden

    Da die Rechtsverfolgung subjektiver Rechte Einzelner ausschließlich wahlrechtlichen Rechtsbehelfen vorbehalten ist (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 14.4.1994 ? 2 BvR 2686/93 u. a. -, NVwZ 1994, 893, 894; BVerfGE 28, 214, 219), trägt die Eröffnung dieses besonderen verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes unter ausschließlicher Beteiligung von Verfassungsorganen hinreichend dem Erfordernis Rechnung, dass die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs begrenzt wird und im Übrigen einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleiben muss (offen gelassen bei BVerfGE 83, 156 f., BVerfGE 74, 96, 100 f.; siehe auch BVerfGE 114, 121, 146; BVerfGE 62, 1, 31 f.; a. A. Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Aufl. 2002, § 49 Rn. 4 u 5 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.07.2020 - VerfGH 88/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Erfordernis zur

    Insoweit kommt ein Vorrang der Wahlprüfung gegenüber dem Organstreitverfahren (vgl. dazu grundsätzlich BVerfG, Beschlüsse vom 29. November 1990- 2 BvE 13/90, BVerfGE 83, 156 = juris, Rn. 2, und vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09, BVerfGK 16, 82 = juris, Rn. 5) von vornherein nicht in Betracht.
  • BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvR 1898/09

    Weitere Anträge auf Zulassung zur Teilnahme an der Bundestagswahl nicht

    Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ).

    Daher ist es von Verfassungs wegen gerechtfertigt, dass gemäß § 49 BWahlG bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs eingeschränkt ist und im Übrigen die Kontrolle von Wahlfehlern einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, NVwZ 1994, S. 893 ).

  • BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvR 1928/09

    Unstatthaftigkeit von Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen und Maßnahmen,

    Demgegenüber können Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ).

    Daher ist es von Verfassungs wegen gerechtfertigt, dass gemäß § 49 BWahlG bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die Rechtskontrolle der unmittelbar auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs eingeschränkt ist und im Übrigen die Kontrolle von Wahlfehlern einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, NVwZ 1994, S. 893 und vom 24. August 2009 - 2 BvR 1898/09 und 2 BvQ 50/09 -, [...]).

  • BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 10/21

    Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die

    Daher ist es von Verfassungs wegen unbedenklich, dass gemäß § 49 BWahlG bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während der Vorbereitung und Durchführung der Wahl eingeschränkt ist und die Kontrolle von Wahlfehlern regelmäßig einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; 151, 152 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 -, Rn. 5).
  • BVerfG, 12.01.2022 - 2 BvC 17/18

    Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die mögliche Nichtzählung einer

    Dafür steht die Wahlprüfungsbeschwerde als besonderes Anfechtungsverfahren zur Verfügung, neben der die Verfassungsbeschwerde unzulässig ist (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ).
  • BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98

    Ablehnung einer eA wegen Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvQ 33/18

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bezüglich der

  • BVerfG, 18.10.2011 - 2 BvC 11/10

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie einer hilfsweise erhobenen

  • BVerfG, 11.09.2018 - 2 BvQ 80/18

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich der

  • BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvQ 53/18

    Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen im Hinblick auf die fehlende

  • BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 57/09

    Einrichtung eines beweglichen Wahlvorstandes gem § 8 BWO 1985 iVm § 64 Abs 1 BWO

  • VerfGH Saarland, 22.03.2012 - Lv 3/12

    Fünf-Prozent-Hürde bei Landtagswahl

  • VerfGH Saarland, 21.12.2012 - Lv 13/12
  • VG Bremen, 16.03.2011 - 1 V 152/11

    Nichtzulassung einer namensgleichen Partei - Eilrechtsschutz; Vorfeld der Wahl;

  • VerfGH Sachsen, 10.08.2004 - 83-IV-04
  • VerfGH Sachsen, 10.08.2004 - 85-IV-04
  • VG Würzburg, 29.02.2008 - W 2 E 08.707

    Kommunalwahl; Eintragung ins Wählerverzeichnis; Verschiebung der Wahl;

  • VG Ansbach, 25.08.2023 - AN 4 E 23.1703

    Gerichtlicher Rechtsschutz im laufenden Wahlverfahren, Berufsbezeichnung auf

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