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   BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85, 2 BvR 515/89, 2 BvR 1827/89   

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BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85, 2 BvR 515/89, 2 BvR 1827/89 (https://dejure.org/1991,32)
BVerfG, Entscheidung vom 23.01.1991 - 2 BvR 902/85, 2 BvR 515/89, 2 BvR 1827/89 (https://dejure.org/1991,32)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 2 BvR 515/89, 2 BvR 1827/89 (https://dejure.org/1991,32)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    AsylVfG § 1; GG Art. 16

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 83, 216
  • NJW 1991, 3087 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 768
  • DVBl 1991, 531
 
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Wird zitiert von ... (1445)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
    Nur derjenige kann es in Anspruch nehmen, der selbst -- in seiner Person -- politische Verfolgung erlitten hat, weil ihm in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale gezielt intensive und ihn aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates ausgrenzende Rechtsverletzungen zugefügt worden sind, und weil er aus diesem Grunde gezwungen war, in begründeter Furcht vor einer ausweglosen Lage sein Land zu verlassen und im Ausland Schutz zu suchen; dabei steht der eingetretenen Verfolgung die unmittelbar drohende Gefahr der Verfolgung gleich (vgl. BVerfGE 80, 315 [334 f., 342, 344]).

    Deshalb ist -- jedenfalls bei gruppengerichteten Verfolgungen durch nicht-staatliche Kräfte -- von der Möglichkeit auszugehen, daß solche Verfolgungen regional oder lokal begrenzt sind mit der Folge, daß sich die verfolgungsfreien Räume als inländische Fluchtalternative (vgl. BVerfGE 80, 315 [342 ff.]) darstellen können und daß die dort ansässigen Gruppenangehörigen als unverfolgt zu gelten haben.

    Verfolgungen durch Dritte -- seien sie nun gruppengerichtet oder in dem erwähnten heuristischen Sinne als Einzelverfolgungen wegen Gruppenzugehörigkeit anzusehen -- sind dem jeweiligen Staat zuzurechnen, wenn er nicht mit den ihm an sich zur Verfügung stehenden Kräften Schutz gewährt (vgl. BVerfGE 80, 315 [336]).

    Unter diesen Umständen hätte seine Asylklage aber nur dann abgewiesen werden können, wenn sich ihm eine inländische Fluchtalternative eröffnet hätte oder wenn er in der Türkei nunmehr vor erneuter Verfolgung hinreichend sicher wäre (vgl. BVerfGE 80, 315 [342 ff., 345]).

  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
    Die Beschwerdeführer sind türkische Staatsangehörige jezidischen Glaubens und berufen sich darauf, Jeziden seien wegen ihrer Religion in ihrem angestammten Siedlungsgebiet, dem Südosten der Türkei, ohne staatlichen Schutz Übergriffen der moslemischen Bevölkerungsmehrheit ausgesetzt (vgl. dazu näher BVerfGE 81, 58 [59 ff.]).

    Schutzbereitschaft läßt sich also nicht schon mit dem bloßen Hinweis auf bestehendes Verfassungs- oder Gesetzesrecht des Heimatstaates als gegeben unterstellen; erforderlich ist vielmehr, daß sie -- nicht anders als an den Orten einer angenommenen Fluchtalternative (vgl. BVerfGE 81, 58 [67]) -- konkret belegbar ist.

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
    Hier einen sich (auch) auf die Anwendung des Prozeßrechts erstreckenden Fehler anzunehmen, liegt jedenfalls für das Asylrecht nahe, weil die Ermittlungen zum Tatbestand "politische Verfolgung" wegen der Verfahrensabhängigkeit dieses Grundrechts nicht nur einen hinreichenden Grad an Verläßlichkeit aufweisen, sondern auch dem Umfang nach, bezogen auf die besonderen Gegebenheiten im Asylbereich, zureichend sein müssen (BVerfGE 76, 143 [162]).

    Dabei steht den Fachgerichten ein gewisser "Wertungsrahmen" zu (BVerfGE 76, 143 [162]).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
    Auch objektive Nachfluchtgründe greifen nach dem für die verfassungsrechtliche Beurteilung wesentlichen Sachstand des Jahres 1985 (vgl. BVerfGE 54, 341 [359 f.]) zugunsten des Beschwerdeführers zu 1. nicht durch.
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems -

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
    Dieses Urteil knüpfe, was den Begriff der Gruppenverfolgung angehe, an die Ausführungen des Urteils vom 23. Februar 1988 (BVerwGE 79, 79 [81]) an.
  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
    So begründet es beispielsweise einen mit der Verfahrensrüge angreifbaren Aufklärungsmangel (§ 86 Abs. 1 VwGO), wenn ein Gericht nicht auf "liquide", von einem Beteiligten in das Verfahren eingeführte Erkenntnisquellen zurückgreift und damit gegen das Verbot der Auswahl von Beweismitteln verstößt (vgl. BVerwGE 85, 92 [95]), oder wenn fehlende tatsächliche Feststellungen durch die Übernahme abstrakter Rechtssätze ersetzt werden (vgl. BVerwG, Buchholz 310, § 86 Abs. 1 VwGO, Nr. 199, S. 17 [18]).
  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
    Ein ebenfalls mit der Verfahrensrüge angreifbarer Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO liegt vor, wenn das Gericht bei seiner Beweiswürdigung von einem zweifelsfrei unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht (BVerwGE 68, 338 [339]) oder wenn es sich hinsichtlich des tatsächlichen Ereignisablaufs unwissend hält und dabei verbleibende Unsicherheiten mit dem Mittel der freien Überzeugungsbildung zu überwinden sucht oder wenn es aus der rechtlichen Qualifikation eines Umstandes auf einen tatsächlichen Geschehensablauf rückschließt (BVerwG, NVwZ 1987, S. 217 [218]).
  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
    Bezogen auf die fachgerichtlich entwickelten Unterscheidungen liegt es nahe, den vom Bundesverwaltungsgericht in Abgrenzung zur Gruppenverfolgung geprägten Begriff der Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit (BVerwGE 70, 232 [233 f.]; 74, 31 [34]) in diesem Sinne zu verstehen und ihn damit in einer Weise heuristisch zu verwenden, die der vielgestaltigen Realität politischer Verfolgung Rechnung trägt.
  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
    Bezogen auf die fachgerichtlich entwickelten Unterscheidungen liegt es nahe, den vom Bundesverwaltungsgericht in Abgrenzung zur Gruppenverfolgung geprägten Begriff der Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit (BVerwGE 70, 232 [233 f.]; 74, 31 [34]) in diesem Sinne zu verstehen und ihn damit in einer Weise heuristisch zu verwenden, die der vielgestaltigen Realität politischer Verfolgung Rechnung trägt.
  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
    Diese Rüge genügt schon darum dem Substantiierungserfordernis des § 92 BVerfGG nicht, weil es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts ist, aufgrund pauschaler Inbezugnahmen von Gutachten und Stellungnahmen selbst Anhaltspunkte für die Versagung von Asyl auf verfassungsrechtlich unzureichender tatsächlicher Grundlage herauszufinden (vgl. BVerfGE 80, 257 [263]).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

  • BVerwG, 18.07.1986 - 4 C 40.82

    Anforderungen an den Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung;

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im

    BVerfG, Beschluss vom 23.01.1991 - 2 BvR 902/85 u.a. -, BVerfGE 83, 216,.
  • BVerfG, 03.06.2014 - 1 BvR 79/09

    Ausbleiben einer Rentenerhöhung im Jahr 2005 sowie alleinige Tragung eines

    Zudem müssen wesentliche Angaben und Argumente in die Beschwerdeschrift aufgenommen werden; es genügt nicht, pauschal auf Anlagen zu verweisen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Mai 2012 - 1 BvR 1065/03, 1 BvR 1082/03 -, juris).

    Wird die Revision durch das Berufungsgericht nicht zugelassen, muss der Beschwerdeführer nicht nur regelmäßig Nichtzulassungsbeschwerde erheben (vgl. BVerfGE 16, 1 ), sondern diese auch ausreichend begründen (vgl. BVerfGE 83, 216 ).

  • BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 294/22

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der

    Der Beschwerdeführer verkennt, dass es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, verfassungsrechtlich Relevantes aus den in Bezug genommenen Unterlagen herauszusuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ).
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