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   BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 3/89   

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https://dejure.org/1990,144
BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 3/89 (https://dejure.org/1990,144)
BVerfG, Entscheidung vom 31.10.1990 - 2 BvF 3/89 (https://dejure.org/1990,144)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Oktober 1990 - 2 BvF 3/89 (https://dejure.org/1990,144)
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Ausländerwahlrecht (Hamburg)

Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 2 GG, Unzulässigkeit der Erstreckung des Kommunalwahlrechts auf Nichtdeutsche

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Ausländerwahlrecht II

  • openjur.de

    Ausländerwahlrecht II

  • Wolters Kluwer

    Ausländerwahlrecht - Ausländer - Wahlrecht - Hamburg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit des Hamburgischen Gesetzes über die Wahl zu den Bezirksversammlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Pressebericht, 09.11.1990)

    Ausländerwahlrecht - Alle Macht dem (deutschen) Volk

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 83, 60
  • NJW 1991, 158
  • NJW 1991, 159
  • NVwZ 1991, 156 (Ls.)
  • NJ 1991, 37
  • DVBl 1990, 1401
  • DÖV 1991, 69
 
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Wird zitiert von ... (110)

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    545 bb) Der Grundsatz der Volkssouveränität (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG) erfordert daneben, dass sich alle Akte der Ausübung der Staatsgewalt auf den Willen des Volkes zurückführen lassen (vgl. BVerfGE 38, 258 ; 47, 253 ; 77, 1 ; 83, 60 ; 93, 37 ; 107, 59 ).

    Soweit das Volk die Staatsgewalt nicht selbst durch Wahlen oder Abstimmungen ausübt, sondern dies besonderen Organen (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) übertragen ist, bedarf es eines hinreichend engen Legitimationszusammenhangs, der sicherstellt, dass das Volk einen effektiven Einfluss auf die Ausübung der Staatsgewalt durch diese Organe hat (vgl. BVerfGE 83, 60 ; 89, 155 ; 93, 37 ).

    546 cc) Das Grundgesetz hat sich für das Modell der parlamentarisch-repräsentativen Demokratie entschieden, weshalb der Wahl des Parlaments bei der Herstellung des notwendigen Zurechnungszusammenhangs zwischen Volk und staatlicher Herrschaft besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 83, 60 ).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Das kann jedoch nur in Betracht kommen, wenn Kompetenzen gegenständlich im Einzelnen und auch ihrem Umfang nach eng begrenzt sind und die zu treffenden Entscheidungen inhaltlich soweit vorstrukturiert sind, dass sie sich etwa auf die messbar richtige Plan- oder Gesetzesdurchführung beschränken (vgl. BVerfG 31. Oktober 1990 - 2 BvF 3/89 - zu C I 2 a bb der Gründe, BVerfGE 83, 60) .

    Entscheidungen steuern die staatliche Herrschaft und müssen sich daher vom Volk herleiten lassen (vgl. BVerfG 31. Oktober 1990 - 2 BvF 3/89 - zu C I 2 a aa der Gründe, BVerfGE 83, 60) .

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Entscheidend ist, daß ein hinreichend effektiver Gehalt an demokratischer Legitimation, ein bestimmtes Legitimationsniveau, erreicht wird (vgl. BVerfGE 83, 60 [72]).
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