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   BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90   

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https://dejure.org/1991,60
BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90 (https://dejure.org/1991,60)
BVerfG, Entscheidung vom 11.06.1991 - 1 BvR 538/90 (https://dejure.org/1991,60)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juni 1991 - 1 BvR 538/90 (https://dejure.org/1991,60)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Mietverhältnis - Kündigungsschutz - Gewerblicher Zwischenvermieter - Gleichbehandlung - Soziales Mietrecht

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verfassungswidrigkeit der Versagung von Kündigungsschutz bei Kenntnis der gewerblichen Zwischenvermietung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Kündigungsschutz; Zwischenvermietung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Wohnraumkündigungsschutz bei gewerblicher Zwischenvermietung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen Mietrechts bei Anmietung von einem gewerblichen Zwischenvermieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Irrungen und Wirrungen bei Zwischenmietverhältnissen (IBR 1991, 415)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 84, 197
  • NJW 1991, 2272
  • NJW-RR 1991, 1223 (Ls.)
  • ZIP 1991, 1078
  • MDR 1991, 864
  • ZMR 1991, 368
  • NJ 1991, 458
  • WM 1991, 1382
  • DB 1991, 1771
  • JR 1992, 101
 
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Wird zitiert von ... (147)

  • BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 180/18

    Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung; sogenannte Sozialklausel in §§ 574 ff.

    (aa) Der in § 574 BGB zum Schutz des Mieters vorgesehene Fortsetzungsanspruch konkretisiert zum einen die Sozialbindung des Eigentums an Wohnraum, indem sie der Tatsache Rechnung trägt, dass große Teile der Bevölkerung auf Mietwohnungen unausweichlich angewiesen sind und die Wohnung Lebensmittelpunkt des Mieters ist (BVerfGE 84, 197, 199 f. [zu § 556a BGB aF]).
  • BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 100/15

    Rentenzahlungen von Pensionskassen sind unter bestimmten Voraussetzungen in der

    Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch die Rechtsprechung liegt auch vor, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften oder der Lückenfüllung zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung oder zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Gleichbehandlung von Ungleichem gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 ; 69, 188 ; 70, 230 ; 84, 197 ).
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    Differenzierungen, die dem Gesetzgeber verboten sind, dürfen auch von den Gerichten im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften nicht für Recht erkannt werden (BVerfGE 84, 197, 199; 112, 164, 174 = SozR, aaO, RdNr 13).
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