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   BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89   

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BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89 (https://dejure.org/1991,3)
BVerfG, Entscheidung vom 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89 (https://dejure.org/1991,3)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juni 1991 - 2 BvR 1493/89 (https://dejure.org/1991,3)
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Kapitalertragssteuer

Art. 3 Abs. 1 GG, Recht des Einzelnen auf materielle Steuergerechtigkeit, Abgrenzung zu dem nicht gegebenen Anspruch auf "Gleicheit im Unrecht", gesetzgeberische Pflicht zur Kontrolle der "Steuerehrlichkeit"

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gleichheitssatz - Gleichmäßige Belastung - Besteuerungsgleichheit - Gleichheit der normativen Steuerpflicht - Durchsetzung in der Steuererhebung - Steuerehrlichkeit des Steuerpflichtigen - Deklarationsprinzip - Verifikationsprinzip - Kontrolle abgegebener Erklärungen - ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verfassungswidrigkeit einer materiellen Steuernorm wegen einer Erhebungsregelung, die die steuerliche Belastungsgleichheit nicht gewährleistet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuergleichheit bei Einkünften aus Kapitalvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zeit.de (Pressebericht, 05.07.1991)

    Schlechte Zeiten für Schummler

  • zeit.de (Pressebericht, 05.07.1991)

    Der Fiskus als Helfershelfer - Karlsruhe zur Quellensteuer: Künftig müssen auch Zinseinkünfte gerecht besteuert werden

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig?

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • zeit.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Ein Herz für Steuersünder - Finanzminister Waigel will Schlupflöcher für Kapitaleinkommen lassen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 84, 239
  • NJW 1991, 2129
  • NJW-RR 1991, 1140 (Ls.)
  • ZIP 1991, 1123
  • MDR 1991, 802
  • WM 1991, 1199
  • DVBl 1991, 872
  • BB 1991, 1
  • DB 1991, 1421
  • BStBl II 1991, 654
  • BStBl II 1991, 694
 
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Wird zitiert von ... (838)Neu Zitiert selbst (16)

  • Drs-Bund, 02.12.1985 - BT-Drs 10/4367
    Auszug aus BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
    Ausgelöst durch die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Jahres 1985 (BTDrucks. 10/4367, S. 89 ff.), in denen der Bundesrechnungshof anhand von Stichproben bei Erbschaftsteuerstellen festgestellt hatte, daß nur etwa 25 v. H. der Zinseinkünfte ordnungsgemäß versteuert worden seien, wurde das Kontrollmitteilungsverfahren im Rahmen des § 33 ErbStG intensiviert.

    Er habe bei zehn Wohnsitzfinanzämtern von Erblassern in fünf Bundesländern untersucht, ob und inwieweit die nicht dem Quellensteuerabzug unterliegenden privaten Zinseinnahmen erklärt und besteuert worden seien (Bemerkungen 1985 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung vom 11. Oktober 1985, BTDrucks. 10/4367, S. 89 ff.).

    In den Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung vom 11. Oktober 1985 (BTDrucks. 10/4367, S. 89 ff.) kommt er zu dem Ergebnis, daß diese Einkünfte aus Kapitalvermögen nur sehr unvollständig versteuert werden.

    Im Hinblick auf die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1985 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (BTDrucks. 10/4367, S. 89 ff.) wird vermutet, daß lediglich 15 bis 30 v. H. der steuerpflichtigen Kapitalerträge ordnungsgemäß versteuert werden (vgl. v. Hippel, BB 1990, S. 1951; ders., ZRP 1988, S. 81; Carl/Klos, wistra 1989, S. 1 (6); Jehner, BB 1984, Beil.

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
    Der in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 und Art. 14 GG verbürgte grundrechtliche Datenschutz gibt einen Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe individualisierter oder individualisierbarer Daten (BVerfGE 65, 1 (43); 67, 100 (143)).

    Von hier aus rechtfertigen sich - vorbehaltlich ihrer näheren Ausgestaltung anhand der aufgezeigten verfassungsrechtlichen Maßstäbe - Offenbarungspflichten der Steuerpflichtigen (vgl. BVerfGE 67, 100 (143)).

    Diese im Rechtsstaatsprinzip und dem Gleichbehandlungsgebot verankerten öffentlichen Interessen haben einen Rang, der über das nur fiskalische Interesse an der Sicherung des Steueraufkommens hinausgeht (BVerfGE 67, 100 (140)).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
    Der in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 und Art. 14 GG verbürgte grundrechtliche Datenschutz gibt einen Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe individualisierter oder individualisierbarer Daten (BVerfGE 65, 1 (43); 67, 100 (143)).

    Angesichts der Gefahren der automatisierten Datenverarbeitung ist ein - amtshilfefester - Schutz gegen Zweckentfremdung durch Weitergabe und Verwertungsverbot erforderlich (BVerfGE 65, 1 (46)).

  • Drs-Bund, 29.06.1988 - BT-Drs 11/2599
    Auszug aus BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
    In verschiedenen Ländern existieren Kapitalertragsteuern; zum Teil bestehen mehr oder weniger stark ausgeprägte Kontrollmitteilungssysteme oder Meldepflichten der Banken (vgl. BTDrucks. 11/2599, S. 14; Bundesministerium der Finanzen, Informationsdienst zur Finanzpolitik des Auslands, Nr. 1/1989, S. 9, Übersicht 5).

    In anderen Staaten (z. B. Dänemark, Frankreich, Großbritannien) bestehen zum Teil neben den Kapitalertragsteuern Melde- und Auskunftspflichten der Kreditinstitute über die bei ihnen geführten Konten (vgl. BTDrucks. 11/2599, S. 5; ausführlich: Sichtermann/Feuerborn/Kirchherr/Terdenge, Bankgeheimnis und Bankauskunft, 3. Aufl., 1984, S. 449 ff.).

  • Drs-Bund, 09.05.1988 - BT-Drs 11/2282
    Auszug aus BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
    Die Bundesregierung hat in der mündlichen Verhandlung die 1988 auf eine kleine Anfrage der SPD gegebene Antwort bestätigt, daß die Einkünfte aus Kapitalvermögen in mit anderen Einkunftsarten nicht vergleichbarem Umfang den Finanzbehörden nicht erklärt worden seien (BTDrucks. 11/2282, S. 11).

    10 Milliarden DM zusätzlich erfaßt würden (vgl. BTDrucks. 11/2282, S. 2).

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
    Im Rahmen einer gewaltenteilenden Verfassungsordnung regelt der Gesetzgeber den Maßstab der gleichen Lastenzuteilung und verpflichtet die mit dem Vollzug dieses Gesetzes beauftragte Finanzverwaltung, diese Besteuerungsvorgaben in strikter Legalität (vgl. BVerfGE 13, 318 ((328)) umzusetzen und so Belastungsgleichheit zu gewährleisten.
  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
    Der Gesetzgeber würde mit einer solchen Regelung Verletzungen einer Gemeinschaftspflicht in gleichheitswidriger Weise hinnehmen (vgl. BVerfGE 48, 127 (168 f.)).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
    Die Notwendigkeit solcher Übergangsfristen hat das Bundesverfassungsgericht in ähnlich gelagerten Fällen gewandelter Verfassungsauslegung verschiedentlich anerkannt (vgl. BVerfGE 58, 257 (280) m. w. N.).
  • BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvR 345/73

    Verfassungsmäßigkeit des Stabilitätszuschlagsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
    Daneben kann die Steuer in den Grenzen der Verfassung aber auch ein legitimes Mittel zur Wirtschaftssteuerung sein; deshalb sind wirtschaftslenkende Regelungen in Steuergesetzen zulässig (vgl. BVerfGE 36, 66 (70 f.) m. w. N.).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
    a) Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist bereichsspezifisch anzuwenden (vgl. BVerfGE 75, 108 (157); 76, 256 (329); 78, 249 (287)).
  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76

    Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung nach Nominalbeträgen

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • Drs-Bund, 19.03.1971 - BT-Drs VI/1982
  • Drs-Bund, 07.11.1989 - BT-Drs 11/5533
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Danach sind Steuerpflichtige durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleich zu belasten und materielle Steuergesetze in ein normatives Umfeld einzubetten, welches die Gleichheit der Belastung auch hinsichtlich des tatsächlichen Erfolgs prinzipiell gewährleistet (vgl. BVerfGE 84, 239 ).
  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Unter dem Gebot möglichst gleichmäßiger Belastung der betroffenen Steuerpflichtigen muss die Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestandes folgerichtig im Sinne von belastungsgleich erfolgen (BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280 ).
  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    d) Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, so kann auch dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Grundlage nach sich ziehen und die Abgabepflichtigen in ihrem Grundrecht auf Abgabengleichheit verletzen (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 110, 94 ).

    Nur wenn sich die Erhebungsregelung gegenüber einem Abgabentatbestand in der Weise strukturell gegenläufig auswirkt, dass der Abgabenanspruch weitgehend nicht durchgesetzt werden kann, und dieses Ergebnis dem Gesetzgeber zuzurechnen ist, führt die dadurch bewirkte Gleichheitswidrigkeit zur Verfassungswidrigkeit auch der materiellen Norm (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 110, 94 ).

    Für die Prüfung, ob normative Defizite einen gleichmäßigen Belastungserfolg verhindern, ist maßgeblich auf den Regelfall des Erhebungsverfahrens abzustellen (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 110, 94 ).

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