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   BVerfG, 10.07.1991 - 2 BvE 3/91   

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https://dejure.org/1991,575
BVerfG, 10.07.1991 - 2 BvE 3/91 (https://dejure.org/1991,575)
BVerfG, Entscheidung vom 10.07.1991 - 2 BvE 3/91 (https://dejure.org/1991,575)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juli 1991 - 2 BvE 3/91 (https://dejure.org/1991,575)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Treuhandanstalt

  • openjur.de

    Treuhandanstalt I

  • Wolters Kluwer

    Parteien - Recht auf Staatsfreiheit - Rechtauf Chancengleichheit - Vermögen - Staatliche Kontrolle - Treuhandverwaltung - DDR-Parteien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Gewährleistungsbereichs des Art. 21 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 84, 290
  • NJW 1991, 2472
  • NVwZ 1991, 977 (Ls.)
  • DVBl 1991, 991
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90

    Gesamtdeutsche Wahl

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1991 - 2 BvE 3/91
    Politische Parteien können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Verletzung ihres -- in Art. 21 Abs. 1 GG umschriebenen - verfassungsrechtlichen Status durch ein Verfassungsorgan im Organstreit geltend machen (vgl. zuletzt BVerfGE 82, 322 [335]).

    Damit wendet sie sich gegen eine Maßnahme im Sinne des § 64 Abs. 1 BVerfGG (vgl. zuletzt BVerfGE 82, 322 [335]).

  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 5/83

    Politische Stiftungen

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1991 - 2 BvE 3/91
    Antragsteller und Antragsgegner des Verfahrens müssen in einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zueinander stehen, aus dem sich die Rechte und Pflichten ergeben, die zwischen ihnen streitig sind (vgl. BVerfGE 73, 1 [30 m.w.N.]).

    Streitigkeiten hierüber können nicht im Organstreit ausgetragen werden (vgl. BVerfGE 73, 1 [31]).

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1991 - 2 BvE 3/91
    a) Ein im Organstreit parteifähiger Antragsteller ist im Einzelfall dann befugt, einen Organstreit zu führen, wenn er schlüssig behauptet, daß der Antragsgegner durch die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung ein ihm von Verfassungs wegen als Organ oder Organteil zustehendes Recht beeinträchtigt hat (vgl. BVerfGE 80, 188 [209]).
  • Drs-Bund, 27.05.1991 - BT-Drs 12/622
    Auszug aus BVerfG, 10.07.1991 - 2 BvE 3/91
    Wie im Zwischenbericht der Unabhängigen Kommission (BTDrucks. 12/622, S. 8) angesprochen, besteht zwischen der Unabhängigen Kommission und der Treuhandanstalt Einvernehmen darüber, daß vor dem 1. Juni 1990 begründete rechtliche Verpflichtungen der PDS entsprechend der bisher gehandhabten und für die Zukunft beabsichtigten Vollzugspraxis aus dem der treuhänderischen Verwaltung unterliegenden Vermögen zu erfüllen sind, soweit sie wirksam begründet wurden und ihre Begründung nicht dem Zweck dient, dieses Vermögen einer künftigen treuhänderischen Verwaltung zu entziehen.
  • VG Berlin, 05.06.1991 - 1 A 72.91

    Abfindungszahlungen für entlassene Mitarbeiter der Sozialistischen Einheitspartei

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1991 - 2 BvE 3/91
    Der Antragstellerin steht insoweit der Weg zu den Fachgerichten offen (vgl. Beschluß des Verwaltungsgerichts Berlin vom 29. Mai 1991 -- VG 1 A 72.91 -).
  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Ein die Antragsteller und die Antragsgegnerin umschließendes Verfassungsrechtsverhältnis (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 84, 290 ; 124, 161 ; 137, 185 ; 139, 194 ; 140, 115 ; stRspr) liegt vor.
  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen

    In einem Organstreit kann die geltend gemachte Verletzung eines Grundrechts durch ein anderes Verfassungsorgan daher allenfalls insoweit erheblich sein, als die Partei damit eine die Grundsätze der Staatsfreiheit und Chancengleichheit verletzende Sonderbehandlung rügt (vgl. BVerfGE 84, 290 ).
  • BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14

    Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer

    Streitgegenstand sind somit verfassungsrechtliche Organbeziehungen (vgl. BVerfGE 84, 290 ; 84, 304 ; 90, 286 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, juris, Rn. 54, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
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