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   BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88   

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https://dejure.org/1991,14
BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88 (https://dejure.org/1991,14)
BVerfG, Entscheidung vom 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88 (https://dejure.org/1991,14)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Oktober 1991 - 1 BvR 1555/88 (https://dejure.org/1991,14)
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Bayer-Aktionäre

Art. 5 GG

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Telemedicus

    Kritische Bayer-Aktionäre

  • Wolters Kluwer

    Meinungsfreiheit - Darlegungslast - Pressefreiheit - Herabsetzende Tatsachenbehauptung - Bewertung tatsächlicher Vorgänge

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Bayer

    Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlbewertung von Meinungsäußerungen als Tatsachenbehauptungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressebericht, 20.01.1992)

    Konzerne - Unter Druck gesetzt

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 85, 1
  • NJW 1992, 1439
  • MDR 1992, 526
  • NVwZ 1992, 766 (Ls.)
  • DVBl 1992, 141
  • ZUM 1992, 420
  • afp 1992, 53
 
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Wird zitiert von ... (534)

  • LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19

    Renate Künast darf auf Facebook als "Sondermüll", "Schlampe" und Schlimmeres

    Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind ferner verkannt, wenn eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik eingestuft ist mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfG NJW 1992, 1439, 1440 m. w. Nachw.).
  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Denn bei Äußerungen, in denen sich - wie im vorliegenden Fall - wertende und tatsächliche Elemente in der Weise vermengen, dass die Äußerung insgesamt als Werturteil anzusehen ist, fällt bei der Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen der Wahrheitsgehalt der tatsächlichen Bestandteile ins Gewicht (Senatsurteil vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, AfP 2015, 41 Rn. 21 - Hochleistungsmagnet; BVerfG, NJW 2012, 1643 Rn. 34; BVerfGE 85, 1, 17 - kritische Bayer-Aktionäre; BVerfG, AfP 2003, 535, 536; vgl. ferner EGMR, NJW 2015, 759 Rn. 51 - Yazici/Türkei; AfP 2015, 30 Rn. 31 - Jalba/Rumänien; AfP 2014, 430 Rn. 39 - Lavric/Rumänien; NJW-RR 2013, 291, 292 - Floquet und Esménard/Frankreich; NJW 2006, 1645 Rn. 76 - Pedersen und Baadsgard/Dänemark; BeckOK InfoMedienR/Söder, § 823 BGB Rn. 173.1 [Stand: 01.11.2015]).
  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG greift unabhängig davon ein, ob die Äußerung zugleich einen tatsächlichen Kern aufweist, denn der Schutzbereich des Grundrechts erstreckt sich auch auf Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (vgl. Senat, BGHZ 132, 13, 21 ; Urteile vom 29. Januar 2002 - VI ZR 20/01 -VersR 2002, 445, 446; vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05 - VersR 2007, 249, 250; BVerfGE 61, 1, 9 ; 85, 1, 15 ; BVerfG NJW 2008, 358, 359).
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