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   BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91   

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BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91 (https://dejure.org/1991,76)
BVerfG, Entscheidung vom 12.12.1991 - 2 BvR 562/91 (https://dejure.org/1991,76)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Dezember 1991 - 2 BvR 562/91 (https://dejure.org/1991,76)
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Wahlprüfung

Art. 3 GG, Wahlgleichheit, formelle Verfahrensvoraussetzungen

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Wahlprüfungsumfang

  • openjur.de

    Wahlprüfungsumfang

  • Wolters Kluwer

    Wahlprüfung - Umfang - Wahlgleichheit - Zulässiger Einspruch - Ordnungsgemäße Parlamentszusammensetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Grundsatz der Wahlgleichheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 85, 148
  • NJW 1992, 2623 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 257
  • DVBl 1992, 426
  • DÖV 1992, 401
 
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Wird zitiert von ... (157)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74

    Wahlprüfung

    Auszug aus BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91
    Insbesondere findet das in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 40, 11 [30 ff.]; 59, 119 [123 f.]; zuletzt BVerfGE 79, 50 [50]) anerkannte Gebot, den Wahleinspruch innerhalb der Einspruchsfrist substantiiert zu begründen, seine prinzipielle Rechtfertigung in dem Interesse an der raschen und verbindlichen Klärung der ordnungsgemäßen Zusammensetzung des Parlaments.

    Von dem Fall, der dem Beschluß des Senats vom 3. Juni 1975 (BVerfGE 40, 11) zugrundeliegt, unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt ebenso durch den knappen Wahlausgang wie dadurch, daß es überwiegend schon an der Substantiierung der Beanstandungen fehlte, die sich gegen viele Wahlergebnisse - die Zuteilung der Mandate in allen Wahlkreisen - richteten.

  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

    Auszug aus BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91
    Dies ergibt sich bei Zugrundelegung der bisherigen Rechtsprechung aus den in der Entscheidung des Senats vom 11. Oktober 1972 (BVerfGE 34, 81 [92 ff.]) dargelegten Gründen.

    a) Aus dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl folgt, daß jedermann sein aktives und passives Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben können soll (BVerfGE 12, 73 [77]; 34, 81 [98]; 41, 399 [413]; 48, 64 [81]).

  • BVerfG, 21.12.1955 - 1 BvC 2/54

    Mandatsrelevanz

    Auszug aus BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91
    Dementsprechend können grundsätzlich nur solche festgestellten Gesetzesverletzungen zu Eingriffen der Wahlprüfungsinstanzen führen, die auf die gesetzmäßige Zusammensetzung der Volksvertretung, also auf die konkrete Mandatsverteilung, von Einfluß sind oder sein können (vgl. BVerfGE 4, 370 [372 f.]; st. Rspr.; zuletzt BVerfGE 79, 173 [173 f.]).
  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvR 547/60

    Inkompatibilität/Kommunalbeamter

    Auszug aus BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91
    a) Aus dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl folgt, daß jedermann sein aktives und passives Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben können soll (BVerfGE 12, 73 [77]; 34, 81 [98]; 41, 399 [413]; 48, 64 [81]).
  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81

    Briefwahl II

    Auszug aus BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91
    Insbesondere findet das in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 40, 11 [30 ff.]; 59, 119 [123 f.]; zuletzt BVerfGE 79, 50 [50]) anerkannte Gebot, den Wahleinspruch innerhalb der Einspruchsfrist substantiiert zu begründen, seine prinzipielle Rechtfertigung in dem Interesse an der raschen und verbindlichen Klärung der ordnungsgemäßen Zusammensetzung des Parlaments.
  • BVerfG, 24.11.1988 - 2 BvC 6/88

    Umfang des Wahlprüfungsverfahrens

    Auszug aus BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91
    Dementsprechend können grundsätzlich nur solche festgestellten Gesetzesverletzungen zu Eingriffen der Wahlprüfungsinstanzen führen, die auf die gesetzmäßige Zusammensetzung der Volksvertretung, also auf die konkrete Mandatsverteilung, von Einfluß sind oder sein können (vgl. BVerfGE 4, 370 [372 f.]; st. Rspr.; zuletzt BVerfGE 79, 173 [173 f.]).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 2 BvC 5/88

    Darlegungsanforderungen im Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91
    Insbesondere findet das in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 40, 11 [30 ff.]; 59, 119 [123 f.]; zuletzt BVerfGE 79, 50 [50]) anerkannte Gebot, den Wahleinspruch innerhalb der Einspruchsfrist substantiiert zu begründen, seine prinzipielle Rechtfertigung in dem Interesse an der raschen und verbindlichen Klärung der ordnungsgemäßen Zusammensetzung des Parlaments.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.03.1991 - VerfGH 10/90

    Wahlprüfungsentscheidung des Landtags NRW vom 20. September 1990

    Auszug aus BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91
    Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19. März 1991 -- VerfGH 10/90 -- verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74

    Wahlkampfkostenpauschale

    Auszug aus BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91
    a) Aus dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl folgt, daß jedermann sein aktives und passives Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben können soll (BVerfGE 12, 73 [77]; 34, 81 [98]; 41, 399 [413]; 48, 64 [81]).
  • BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77

    Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen

    Auszug aus BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91
    a) Aus dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl folgt, daß jedermann sein aktives und passives Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben können soll (BVerfGE 12, 73 [77]; 34, 81 [98]; 41, 399 [413]; 48, 64 [81]).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    bb) Für eine freiheitlich-demokratische staatliche Grundordnung, wie das Grundgesetz sie geschaffen hat, ist die Gleichheit aller Staatsbürger bei der Ausübung des Wahlrechts eine der wesentlichen Grundlagen der Staatsordnung (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 41, 399 ; 51, 222 ; 85, 148 ; 99, 1 ; 121, 266 ).
  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

    Die Klärung der richtigen Zusammensetzung der Volksvertretung binnen angemessener Zeit ist ein Gesichtspunkt, der bei der Ausgestaltung des Wahlverfahrens und des Wahlprüfungsverfahrens berücksichtigt werden kann (vgl. BVerfGE 85, 148 ).
  • VerfGH Berlin, 16.11.2022 - VerfGH 154/21

    Ungültigerklärung der Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den

    Die Frage, ob dies zu einer Ausdehnung der Amtsermittlungen und damit des Verfahrensgegenstandes über die Anträge der Einsprechenden hinaus hätte führen können oder sollen (sog. Anstoßfunktion der Wahlprüfungsbeschwerde, vgl. BVerfG vom 12.12.1991, 2 BvR 562/91; vgl. auch Schliesky, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, Art. 41 GG, 7. Aufl. 2018, Rn. 38), wurde vom Plenum nicht in der gebotenen Tiefe erörtert.Bei der Überprüfung der 2.256 Protokolle aus den Wahllokalen wurden weitere Wahlfehler bezüglich der (potentiellen) Erststimmenabgabe in etlichen der nicht (zulässig) angegriffenen 56 Wahlkreise festgestellt.

    Die Frage, ob dies zu einer Ausdehnung der Amtsermittlungen und damit des Verfahrensgegenstandes über die Anträge der Einsprechenden hinaus hätte führen können oder sollen (sog. Anstoßfunktion der Wahlprüfungsbeschwerde, vgl. BVerfG vom 12.12.1991, 2 BvR 562/91; vgl. auch Schliesky, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, Art. 41 GG, 7. Aufl. 2018, Rn. 38), wurde vom Plenum nicht in der gebotenen Tiefe erörtert.

    welche über das normale Fehlerrisiko bei Wahlen als komplexen Massenverfahren (vgl. BVerfG vom 12.01.2022, 2 BvC 17/18, Rn. 80f; BVerfG vom 12.12.1991, 2 BvR 562/91, Rn. 35; Glauben, in: Bonner Kommentar, Art. 41 GG, 183. Akt. 2017, Rn. 80, 136; Groh, in: v. Münch/Kunig, Art. 41 GG, 7. Aufl. 2021, Rn. 22; Morlok, in: NVwZ 2012, S. 913, ebd.) hinausgehen würden.

    Die Frage, ob dies zu einer Ausdehnung der Amtsermittlungen und damit des Verfahrensgegenstandes über die Anträge der Einsprechenden hinaus hätte führen können oder sollen (sog. Anstoßfunktion der Wahlprüfungsbeschwerde, vgl. BVerfG vom 12.12.1991, 2 BvR 562/91; vgl. auch Schliesky, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, Art. 41 GG, 7. Aufl. 2018, Rn. 38), wurde vom Plenum nicht in der gebotenen Tiefe erörtert.

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