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   BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91   

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https://dejure.org/1992,70
BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91 (https://dejure.org/1992,70)
BVerfG, Entscheidung vom 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91 (https://dejure.org/1992,70)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91 (https://dejure.org/1992,70)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrolle - Vorläufiger Rechtsschutz - Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Subsidiaritätsprinzip; Verfassungsbeschwerde; vorläufiger Rechtsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen eines schweren Nachteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 86, 382
  • NJW 1992, 2749
  • NVwZ 1992, 1080 (Ls.)
  • DVBl 1992, 1218
 
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Wird zitiert von ... (315)

  • BFH, 25.04.2018 - IX B 21/18

    BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen

    Die Fachgerichte sind jedoch durch Art. 100 Abs. 1 GG nicht gehindert, schon vor der im Hauptsacheverfahren einzuholenden Entscheidung des BVerfG auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung dadurch nicht vorweggenommen wird (vgl. BVerfG-Beschluss vom 24. Juni 1992  1 BvR 1028/91, BVerfGE 86, 382, unter B.II.2.b; BFH-Beschluss in BFHE 204, 39, BStBl II 2004, 367).
  • BFH, 03.09.2018 - VIII B 15/18

    AdV eines Bescheids über die Festsetzung von Aussetzungszinsen für den Zeitraum

    bb) Die Fachgerichte sind jedoch durch Art. 100 Abs. 1 GG nicht gehindert, schon vor der im Hauptsacheverfahren einzuholenden Entscheidung des BVerfG auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung dadurch nicht vorweggenommen wird (vgl. BVerfG-Beschluss vom 24. Juni 1992 1 BvR 1028/91, BVerfGE 86, 382, unter B.II.2.b; BFH-Beschluss in BFHE 204, 39, BStBl II 2004, 367).
  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Die Fachgerichte wären durch Art. 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LV und Art. 100 Abs. 1 GG nicht gehindert, schon vor der im Hauptsacheverfahren einzuholenden Entscheidung des Verfassungsgerichts auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies nach den Umständen des Falles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung dadurch nicht vorweggenommen wird (vgl. BVerfGE 86, 382 - Juris Rn. 29; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22.4.2013 - 1 BvR 640/13 -, Juris Rn. 4).
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