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   BVerfG, 31.03.1992 - 1 BvR 720/90   

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https://dejure.org/1992,1252
BVerfG, 31.03.1992 - 1 BvR 720/90 (https://dejure.org/1992,1252)
BVerfG, Entscheidung vom 31.03.1992 - 1 BvR 720/90 (https://dejure.org/1992,1252)
BVerfG, Entscheidung vom 31. März 1992 - 1 BvR 720/90 (https://dejure.org/1992,1252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde auf die Beseitigung der geschaffenen dinglichen Lage - Einstweilige Verfügung auf Eintragung eines Widerspruchs - Beanstandung der Richtigkeit des Grundbuchs - Obliegenheit des vorläufigen Rechtsschutzes vor den Fachgerichten - Eintragung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung im Verfahren auf Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen Miterben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 86, 46
  • NJW-RR 1992, 898
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 25.07.1989 - 1 BvR 685/89

    Einstweilige Anordnung gegen Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1992 - 1 BvR 720/90
    Über den Erlass der einstweiligen Anordnung muss danach aufgrund einer Folgenabwägung entschieden werden (vgl. BVerfGE 80, 360 [BVerfG 26.07.1989 - 1 BvR 685/89]).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Ein Beschwerdeführer, der sich gegen Entscheidungen in einem letztinstanzlich abgeschlossenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wendet, kann nicht auf das Hauptsacheverfahren verwiesen werden, wenn er gerade die Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes rügt (vgl. BVerfGE 59, 63 ), wenn das Hauptsacheverfahren keine ausreichende Abhilfemöglichkeit bietet (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 104, 65 ) oder wenn dem Beschwerdeführer die Beschreitung des Hauptsacherechtswegs unzumutbar ist (vgl. BVerfGE 86, 46 ).
  • BVerfG, 08.11.2012 - 1 BvR 22/12

    Polizeiliche Generalklausel wohl keine geeignete Rechtsgrundlage für

    Wehrt sich ein Beschwerdeführer gegen Entscheidungen in einem letztinstanzlich abgeschlossenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, kann er nicht auf das Hauptsacheverfahren verwiesen werden, wenn er gerade die Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes rügt (vgl. BVerfGE 59, 63 ), wenn das Hauptsacheverfahren keine ausreichende Abhilfemöglichkeit bietet (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 104, 65 ) oder wenn dem Beschwerdeführer die Beschreitung des Hauptsacherechtswegs unzumutbar ist (vgl. BVerfGE 86, 46 ).
  • BVerfG, 14.03.2019 - 1 BvR 169/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Grundrechts auf

    Angesichts der Funktion der einstweiligen Anordnung, das mit der Verfassungsbeschwerde verfolgte Ziel bis zur Klärung durch das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache zu sichern (vgl. BVerfGE 86, 46 ), kommt der Erlass einer einstweiligen Anordnung mit einer das verfassungsgerichtliche Hauptsacheverfahren überdauernden Geltungsdauer nicht in Betracht (vgl. Lenz/Hansel, BVerfGG, 2. Aufl. 2015, § 32 Rn. 2).
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