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   BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85, 1 BvL 36/87   

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https://dejure.org/1992,21
BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85, 1 BvL 36/87 (https://dejure.org/1992,21)
BVerfG, Entscheidung vom 23.09.1992 - 1 BvL 15/85, 1 BvL 36/87 (https://dejure.org/1992,21)
BVerfG, Entscheidung vom 23. September 1992 - 1 BvL 15/85, 1 BvL 36/87 (https://dejure.org/1992,21)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Pachtzins für Kleingärten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pachtzins für Kleingärten; Kündigungsmöglichkeiten für Dauerkleingärten; Dauerkleingärten; Kleingärten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Begrenzung des Pachtzinses für Kleingärten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungswidrigkeit von Gesetzen - Neuregelungspflicht - Kleingarten - Pachtzins

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 87, 114
  • NJW 1993, 2523 (Ls.)
  • NJW-RR 1993, 971
  • NVwZ 1993, 1182 (Ls.)
  • DVBl 1993, 33
  • ZfBR 1993, 80
 
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Wird zitiert von ... (142)

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Darüber hinaus ist er an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG auch bei der inhaltlichen Festlegung von Eigentümerbefugnissen und -pflichten gebunden (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 34, 139 ; 37, 132 ; 49, 382 ; 87, 114 ; 102, 1 ; 126, 331 ).

    348 (α) Der Gesetzgeber ist bei der inhaltlichen Festlegung von Eigentümerbefugnissen und -pflichten nach Art. 14 Abs. 1 GG auch an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 34, 139 ; 37, 132 ; 49, 382 ; 87, 114 ; 102, 1 ).

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auch diese Begründung ist nicht offensichtlich unhaltbar und daher vom Bundesverfassungsgericht hinzunehmen (vgl. BVerfGE 87, 114 ; 88, 187 ; 96, 315 ).
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Im Falle von Interessenkollisionen, die nicht zuletzt daher rühren können, daß neben den Bestandsinteressen des Eigentümers auch die Interessen anderer grundrechtlichen Schutz genießen, hat er einen gerechten Ausgleich zu schaffen (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. März 1979 - 1 BvR 532/77 u.a. - BVerfGE 50, 290 ; Beschlüsse vom 23. September 1992 - 1 BvL 15/85 u.a. - BVerfGE 87, 114 und vom 22. November 1994 - 1 BvR 351/91 - BVerfGE 91, 294 ).
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