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   BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,317
BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93 (https://dejure.org/1993,317)
BVerfG, Entscheidung vom 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93 (https://dejure.org/1993,317)
BVerfG, Entscheidung vom 20. April 1993 - 2 BvQ 14/93 (https://dejure.org/1993,317)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 49; BVerfGG § 32 Abs. 1
    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstweiliger Rechtsschutzantrag - Ausländer - Ablehnung der Abschiebung

Papierfundstellen

  • BVerfGE 88, 185
  • NVwZ 1993, 767
 
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Wird zitiert von ... (126)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 10.05.1990 - 1 BvR 559/90

    Abwägung zwischen der redaktionellen Gestaltung einer Wahlwerbesendung und der

    Auszug aus BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (BVerfGE 82, 54 [57]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 18.07.2015 - 1 BvQ 25/15

    Einstweilige Anordnung zur Durchführung einer Versammlung in Passau

    Die vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Entscheidung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG vorzunehmende Folgenabwägung (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr) führt zu dem Ergebnis, dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen.
  • BVerfG, 28.06.2017 - 1 BvR 1387/17

    G20-Protestcamp muss vorsorglich den Regeln des Versammlungsrechts unterstellt

    Im Ergebnis der somit vorzunehmenden Folgenabwägung (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr) hat danach der Antrag in eingeschränktem Umfang Erfolg und ist eine einstweilige Anordnung zu erlassen, die darauf beschränkt bleibt, die Sache zur weiteren Entscheidung nach Maßgabe der Gründe an die Versammlungsbehörde zu verweisen (b).
  • BVerfG, 03.06.2020 - 1 BvR 1246/20

    Bestätigung der Anforderungen der prozessualen Waffengleichheit in

    Angesichts dieser Klärung aller entscheidungswesentlichen Fragen führt die vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Entscheidung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG vorzunehmende Folgenabwägung (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr) zu dem Ergebnis, dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen.
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