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   BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87   

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https://dejure.org/1992,32
BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87 (https://dejure.org/1992,32)
BVerfG, Entscheidung vom 16.12.1992 - 1 BvR 167/87 (https://dejure.org/1992,32)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - 1 BvR 167/87 (https://dejure.org/1992,32)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • DFR

    Private Grundschule

  • openjur.de

    Private Grundschule

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Voraussetzungen für die Zulassung einer privaten Grundschule

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Zulässigkeit privater Grundschulen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung einer privaten Grundschule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Genehmigung) - Besonderes pädagogisches Interesse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Private Grundschule - Anerkennung des besonderen pädagogischen Interesses - Maßstäbe der fachgerichtlichen Überprüfung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 88, 40
  • NJW 1993, 2599 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 666
  • DVBl 1993, 485
  • DÖV 1993, 525
 
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Wird zitiert von ... (432)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 10.12.1986 - 7 C 60.84

    Private Grundschule - Besonderes pädagogisches Interesse - Entscheidungsspielraum

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
    das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1986 - BVerwG 7 C 60.84 -,.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1986 - BVerwG 7 C 60.84 - verletzt den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 7 Absatz 4 Satz 1 und Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.

    Der Einholung eines Sachverständigengutachtens habe es nicht bedurft (vgl. die Entscheidungsgründe im einzelnen in BVerwGE 75, 275).

    Anders als staatliche Schulversuche unterliegt die Erprobung pädagogischer Konzepte in privaten Grundschulen auch keiner engen zeitlichen Begrenzung, nach deren Abschluß das erprobte Konzept entweder mangels Bewährung zu verwerfen oder in das gesamte Schulwesen zu übernehmen wäre - mit der Folge, daß die "Besonderheit" des pädagogischen Interesses für die Privatschule entfiele (vgl. Peschke, RdJB 1988, S. 107).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
    Wie weit die danach erforderliche Kontrolle durch die Fachgerichte zu gehen hat, bestimmt sich nach dem zugrundeliegenden materiellen Recht (vgl. BVerfGE 84, 34 ).

    Der lückenlose Rechtsschutz, den Art. 19 Abs. 4 GG gewährt, schließt daher normativ eröffnete Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräume der Verwaltung nicht von vorneherein aus (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 84, 34 ).

    Anders als bei Berufszulassungsprüfungen (vgl. BVerfGE 84, 34) muß hier nicht wegen des Gebots der Chancengleichheit auf persönliche Erfahrungen und Eindrücke des zur Entscheidung berufenen Behördenbediensteten oder den Vergleich von Leistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgegriffen werden.

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
    Dem trägt die Verbürgung der Institution Privatschule in Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG Rechnung (vgl. BVerfGE 75, 40 ).

    Auch ihre Entstehungsgeschichte (vgl. BVerfGE 75, 40 ) ist wenig ergiebig.

  • OVG Niedersachsen, 08.01.1991 - 9 L 280/89

    Öffentliches Bedürfnis; Anschluß- und Benutzungszwang; Beschränkte gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
    Allerdings werden vergleichbare Formulierungen in jüngeren Gesetzen mit dem ausdrücklichen Ziel verwandt, die gerichtliche Überprüfung einzuschränken (vgl. OVG Lüneburg, DVBl. 1991, S. 1004 ; Redeker, DÖV 1993, S. 10).
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
    Kennzeichnend für die Privatschule ist ein Unterricht eigener Prägung, insbesondere im Hinblick auf die Erziehungsziele, die weltanschauliche Basis, die Lehrmethode und die Lehrinhalte (vgl. BVerfGE 27, 195 ).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
    Der lückenlose Rechtsschutz, den Art. 19 Abs. 4 GG gewährt, schließt daher normativ eröffnete Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräume der Verwaltung nicht von vorneherein aus (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 84, 34 ).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
    Die Verwaltung handelt in einer solchen Lage kraft eigener Kompetenz (vgl. BVerfGE 49, 89 ).
  • BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 20.92

    Opus pistorum - Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Kunstfreiheit, § 1 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 2,

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
    Welche Substantiierungsanforderungen dabei an die Einwände des rechtsuchenden Bürgers zu stellen sind, bestimmt sich auch nach dem Maß der in der Behördenentscheidung zum Ausdruck kommenden Fachkunde (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1992 - BVerwG 7 C 20.92 -, Umdruck S. 11).
  • BVerfG, 25.10.1951 - 1 BvR 24/51

    Grundrechtsgeltung in Berlin

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
    Diese Bestimmungen galten in Berlin gemäß Art. 23 Satz 1 GG nach Maßgabe des Genehmigungsschreibens der Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 schon zu Verfahrensbeginn unmittelbar (vgl. BVerfGE 1, 70 ; 7, 1 ).
  • BVerfG, 21.05.1957 - 2 BvL 6/56

    Berlin-Vorbehalt I

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
    Diese Bestimmungen galten in Berlin gemäß Art. 23 Satz 1 GG nach Maßgabe des Genehmigungsschreibens der Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 schon zu Verfahrensbeginn unmittelbar (vgl. BVerfGE 1, 70 ; 7, 1 ).
  • OVG Berlin, 02.02.1984 - 3 B 61.82
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde hat der Beschwerdeführer sich mit dieser inhaltlich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 86, 122 ; 88, 40 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Die gerichtliche Überprüfung kann nicht weiter reichen als die materiell-rechtliche Bindung der Exekutive (BVerfGE 88, 40 ); die geschützten Rechtspositionen selbst ergeben sich nicht aus Art. 19 Abs. 4 GG, sondern werden darin vorausgesetzt (BVerfGE 84, 34 ).

    Gerichtliche Kontrolle endet also dort, wo das materielle Recht der Exekutive in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise Entscheidungen abverlangt, ohne dafür hinreichend bestimmte Entscheidungsprogramme vorzugeben (BVerfGE 88, 40 ).

    Normativ eröffneten Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräumen der Behörden steht Art. 19 Abs. 4 GG daher nicht von vornherein entgegen (BVerfGE 61, 82 ; 88, 40 ).

    Sie sind nichts weiter als Elemente der Unbestimmtheit von Rechtsbegriffen (Schmidt-Aßmann in: Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Kommentar, Januar 1985, Art. 19 Abs. 4, Rn. 198; Schenke in: Bonner Kommentar, Dezember 1982, Art. 19 Abs. 4, Rn. 353) und rechtfertigen nicht schon von sich aus eine Kontrollbeschränkung der Gerichte (Schmidt-Aßmann in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Kommentar, Januar 2000, Einleitung, Rn. 188; vgl. auch BVerfGE 88, 40 ).

    Den Materialien zu Art. 13 GG ist aber nicht zu entnehmen, dass die Mütter und Väter des Grundgesetzes diese reichsgerichtliche Rechtsprechung übernehmen wollten oder dass sie die richterliche Überprüfbarkeit von "Gefahr im Verzug" überhaupt als Problem gesehen und erörtert hätten (vgl. Doemming/Füsslein/Matz, Entstehungsgeschichte der Artikel des Grundgesetzes, in: JöR N. F., Bd. 1, 1951, S. 138 ff.; s. auch BVerfGE 88, 40 zu Art. 7 Abs. 5 GG).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Dies hätte der Beschwerdeführer jedoch innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG tun müssen (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 88, 40 ).
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