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   BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93   

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https://dejure.org/1993,403
BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93 (https://dejure.org/1993,403)
BVerfG, Entscheidung vom 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93 (https://dejure.org/1993,403)
BVerfG, Entscheidung vom 22. September 1993 - 2 BvR 1732/93 (https://dejure.org/1993,403)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Voraussetzungen der Fortführung eines Strafverfahrens gegen einen verhandlungsunfähigen Angeklagten in dessen Abwesenheit

  • Wolters Kluwer

    Angeklagter - Rüge - Revision - Hauptverhandlung - Grundrechtsverletzung - Ärztliche Behandlung - Zumutbarkeit - Verhandlungsfähigkeit - Patient - Erzwingung der Behandlung - Konkrete Lebensgefährdung - Staatlicher Verfolgungsanspruch - Freiheitsschutz - ...

  • Europarat
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Verhandlungsfähigkeit eines Angeklagten bei Durchführung der strafrechtlichen Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Verhandlungsfähigkeit eines Angeklagten bei Durchführung der strafrechtlichen Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 89, 120
  • NJW 1994, 1590
  • MDR 1994, 85
  • NStZ 1993, 598
  • NJ 1994, 25
  • StV 1993, 620
 
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Wird zitiert von ... (40)

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05

    Luftsicherheitsgesetz

    Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistet das Recht auf Leben als Freiheitsrecht (vgl. BVerfGE 89, 120 ).
  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Eine schädigende Zielrichtung ist nicht Voraussetzung für das Vorliegen eines Eingriffs in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (vgl. BVerfGE 89, 120 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. März 1997 - 1 BvR 1071/95 -, NJW 1997, S. 3085).
  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Zu den entgegenstehenden Belangen gehören das Persönlichkeitsrecht der am Verfahren Beteiligten (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG), der Anspruch der Beteiligten auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG; zu ihm vgl. BVerfGE 57, 250 ; 89, 120 ) sowie die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege, insbesondere die ungestörte Wahrheits- und Rechtsfindung (dazu vgl. BVerfGE 33, 367 ; 77, 65 ).
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