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   BVerfG, 27.01.1994 - 1 BvR 1693/92   

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BVerfG, 27.01.1994 - 1 BvR 1693/92 (https://dejure.org/1994,2378)
BVerfG, Entscheidung vom 27.01.1994 - 1 BvR 1693/92 (https://dejure.org/1994,2378)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Januar 1994 - 1 BvR 1693/92 (https://dejure.org/1994,2378)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Herzog

  • openjur.de

    Herzog

  • Bundesverfassungsgericht

    Kein Ausschluss und keine Befangenheit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts durch dessen Vorschlag für die Wahl des Bundespräsidenten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 19 Abs. 1, Abs. 3
    Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters nach seiner Benennung zum Kanditaten einer Partei für das Amt des Bundespräsidenten [Roman Herzog]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richter des BVerfG - Politische Partei - Wahl des Bundespräsidenten - Ausschluß vom Richteramt - Besorgnis der Befangenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 89, 359
  • NJW 1994, 648
  • NVwZ 1994, 472 (Ls.)
  • DVBl 1994, 335
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1994 - 1 BvR 1693/92
    Maßstab hierfür ist, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände ohne Rücksicht auf Besonderheiten einzelner Verfahren Anlaß besteht, allgemein an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. auch BVerfGE 82, 30 ; 88, 1 ; 88, 17 ).

    Daß er von Mitgliedern bestimmter politischer Parteien für die Wahl vorgeschlagen wird und diese auf eine gewisse Übereinstimmung seiner politischen Vorstellungen mit ihren eigenen Wert legen dürften, genügt hierfür nicht (vgl. § 18 Abs. 2 BVerfGG und dazu BVerfGE 82, 30 ), zumal die Mitgliedschaft von Präsident Herzog in der CDU allgemein bekannt ist.

  • BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Besetzung der Richterbank

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1994 - 1 BvR 1693/92
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Hinblick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG von Amts wegen zu prüfen, ob die Richterbank ordnungsgemäß besetzt ist, soweit Anlaß zu Zweifeln bestehen kann (vgl. BVerfGE 40, 356 ; 65, 152 ).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 1213/85

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters - Selbstablehnung

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1994 - 1 BvR 1693/92
    Maßstab hierfür ist, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände ohne Rücksicht auf Besonderheiten einzelner Verfahren Anlaß besteht, allgemein an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. auch BVerfGE 82, 30 ; 88, 1 ; 88, 17 ).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1994 - 1 BvR 1693/92
    Maßstab hierfür ist, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände ohne Rücksicht auf Besonderheiten einzelner Verfahren Anlaß besteht, allgemein an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. auch BVerfGE 82, 30 ; 88, 1 ; 88, 17 ).
  • BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 2/09

    Organstreitverfahren in Sachen "Bundesversammlung" erfolglos

    Vor diesem Hintergrund entspricht es den verfassungsrechtlichen Erwartungen an das Amt des Bundespräsidenten und der gefestigten Verfassungstradition seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland, dass der Bundespräsident eine gewisse Distanz zu Zielen und Aktivitäten von politischen Parteien und gesellschaftlichen Gruppen wahrt (vgl. BVerfGE 89, 359 ; vgl. auch BVerfGE 114, 121 ; Fritz, in: Bonner Kommentar, Bd. 8, Art. 54 Rn. 45 ; Pernice, in: Dreier, GG, Bd. 2, 2. Aufl. 2006, Art. 54 Rn. 24; Herzog, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 54 Rn. 91 ; Waldhoff/Grefrath, in: Berliner Kommentar zum GG, Art. 54 Rn. 55 ; Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 20. Aufl. 1995, Rn. 535; Heun, AöR 109 , S. 13 ; Jäger, in: Festschrift für Thomas Würtenberger, 2013, S. 213 ; vgl. auch zur Vorstellung des Bundespräsidenten als "pouvoir neutre": Süsterhenn, in: Parlamentarischer Rat, 2.Sitzung, Sten. Bericht, S. 25; ders., in: Parlamentarischer Rat, Hauptausschuss, Protokoll, S. 120; Bericht über den Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee, S. 41).

    cc) Mit dieser Stellung des Bundespräsidenten korrespondiert das Verfahren seiner Wahl (vgl. BVerfGE 89, 359 ; Herzog, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 54 Rn. 10 ff. ).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12

    Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache

    Das schließt die Entscheidung über einen kraft Gesetzes greifenden Mitwirkungsausschluss nach § 18 BVerfGG ein (vgl. BVerfGE 65, 152 ; 89, 359 ).
  • StGH Hessen, 13.08.2014 - P.St. 2466

    1. Ein Verfahren über die Mitgliedschaft im Staatsgerichtshof (§ 11 Abs. 3 des

    - BVerfGE 89, 359 [362]; 65, 152 [154]; 40, 356 [360]; Günther, Verfassungsgerichtsbarkeit in Hessen, 2004, § 11 Rn. 6 -.
  • OLG Schleswig, 24.10.2005 - 5 U 196/00

    Richterablehnung: "Gericht" im Sinne von § 45 ZPO bei Entscheidung über ein

    Nach einhelliger Auffassung hat jeder Spruchkörper bei Zweifeln an der ordnungsgemäßen Besetzung in eigener Zuständigkeit und ohne Mitwirkung des betroffenen Richters durch Beschluss über die Ordnungsmäßigkeit der Besetzung zu entscheiden (BVerfG BVerfGE 40, 356; 46, 34; 65, 152; 89, 359; VerfGH des Saarlandes NJW 1987, 3247, dazu BVerfG NJW 1991, 217; Hess. LSG, Urteil vom 27. April 2005 - L 6/7 KA 610/03 -, zitiert nach juris; Kissel, GVG, 4. Aufl., § 16 Rn 25, § 21 a Rn 3, § 21 e Rn 116).
  • BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19

    Ablehnung des Richters Müller wegen seines früheren politischen Engagements in

    Der Vergleich mit einer Entscheidung zur Mitwirkung des damaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Herzog (BVerfGE 89, 359 ff.) mache jedoch deutlich, dass hier Grenzen überschritten seien.

    Schließlich führt auch der vom Beschwerdeführer gezogene Vergleich zu einer Entscheidung über die Befangenheit des damaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Herzog (vgl. BVerfGE 89, 359 ff.) zu keinem anderen Ergebnis.

  • BSG, 26.06.2007 - B 4 R 11/07 S

    Berufsunfähigkeitsrente und gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld in der Zeit

    b) Angesichts der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG hat jedes Gericht - bei Anlass zu Zweifeln - von Amts wegen für das bei ihm geführte Verfahren nicht nur seine eigene sachliche, örtliche, funktionelle und geschäftsplanmäßige Zuständigkeit, sondern auch die ordnungsgemäße Besetzung seiner eigenen Richterbank zu prüfen (BVerfG [Plenumsbeschluss] BVerfGE 95, 322, 330; BVerfG vom 27.1.1994 - 1 BvR 1693/92 - BVerfGE 89, 359-364; BVerfG vom 10.7.1990 - 1 BvR 984/87, 1 BvR 985/87 - BVerfGE 82, 286, 298; BVerfG vom 11.10.1983 - 1 BvL 73/78 - BVerfGE 65, 152, 154; BVerfG vom 3.12.1975 - 2 BvL 7/74 - BVerfGE 40, 356, 360).
  • BVerfG, 24.02.2011 - 2 BvE 1/10

    A-limine-Abweisung eines offensichtlich unbegründeten Antrags im

    Die Gefahr einer Funktionsvermischung oder Funktionsverschiebung, der dieser Grundsatz der Gewaltenteilung vorbeugen soll, wird durch eine Kandidatur nicht begründet (BVerfGE 89, 359 ).
  • StGH Niedersachsen, 16.06.2006 - StGH 1/05

    Ausschluss von Ausübung des Richteramts; Ausübung des Richteramts; Befangenheit;

    Maßstab hierfür ist, ob ohne Rücksicht auf Besonderheiten einzelner Verfahren Anlass besteht, allgemein an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln BVerfGE 89, 359 [363] m.w.N.).
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