Rechtsprechung
   BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,18
BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56 (https://dejure.org/1959,18)
BVerfG, Entscheidung vom 03.02.1959 - 2 BvL 10/56 (https://dejure.org/1959,18)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Februar 1959 - 2 BvL 10/56 (https://dejure.org/1959,18)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,18) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Einfuhrgenehmigung

Reugeldgesetz, Kann-Bestimmung, Rechtsstaatsprinzip, Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG)

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 9, 137
  • NJW 1959, 931
  • MDR 1959, 365
  • DVBl 1959, 326
  • BB 1959, 323
  • DÖV 1959, 302
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (110)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56
    2 GG könnte nur dann verletzt sein, wenn das Reugeldgesetz in den Kernbereich der persönlichen Freiheit eingriffe - das ist offensichtlich nicht der Fall -, oder wenn es eine freiheitsbeschränkende Regelung enthielte, die aus anderen (also außerhalb des Art. 2 liegenden) Gründen der verfassungsmäßigen Ordnung widerspricht (vgl. BVerfGE 6, 32 [41]).

    § 1 des Reugeldgesetzes ist nicht eine "vage Generalklausel", die es dem Ermessen der Exekutive überläßt, die Grenzen der Freiheit im einzelnen zu bestimmen (vgl. BVerfGE 6, 32 [42]); diese Grenzen sind vielmehr im voraus durch das Gesetz genau festgelegt.

  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 197/53

    Wirtschaftsstrafgesetz

    Auszug aus BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56
    Es erübrigt sich daher eine Untersuchung der Frage, inwieweit diese Vermutung ein binden der Verfassungssatz ist und innerhalb welcher Grenzen sie zur Disposition des Gesetzgebers steht (vgl. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 1959 - 1 BvR 197/53 S. 5 ff. 1-).

    Insbesondere kann kein Einwand daraus hergeleitet werden, daß nicht die Verwaltung dem Reugeldpflichtigen nachweisen muß, daß er die Nichtausnutzung zu vertreten hat, sondern daß dem Reugeldpflichtigen der Gegenbeweis auferlegt ist (vgl. auch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 1959 - 1 BvR 197/53 1) Man könnte zwar unter rechtsstaatlichem Aspekt Bedenken dagegen erheben, wenn der vermögensrechtliche Nachteil des Reugeldes wegen eines vom Gesetzgeber mißbilligten Verhaltens verhängt werden könnte, ohne Rücksicht darauf, ob der Betroffene das generell mißbilligte Verhalten zu vertreten hat.

  • BFH, 06.08.1954 - III 10/53 S

    Zulässigkeit von Wertfortschreibungen von Grundstücken - Berücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56
    In diesem Sinne hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg in der Entscheidung vom 16. Dezember 1953 (OVG Bf. III 10/53) eingehend geprüft, ob der Anfechtungskläger die Nichtausnutzung zu vertreten hatte.
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56
    Mit diesen Erwägungen des vorlegenden Gerichts ist den Grundsätzen genügt, die das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Entscheidungserheblichkeit im Sinne des § 80 Abs. 2 BVerfGG entwickelt hat (vgl. BVerfGE 2, 266 [271]).
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56
    Nur wenn die Verschiedenheit der durch den Gesetzgeber gleich geregelten Fälle so bedeutsam ist, daß ihre Gleichbehandlung mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise unverträglich erscheint, kann ein Willkürakt und damit ein Verstoß gegen Art. 3 GG vorliegen (BVerfGE 1, 264 [276]).
  • BVerfG, 29.05.1974 - 2 BvL 52/71

    Solange I

    Alle Bedenken, die aus dem Vergleich mit einer strafrechtlichen oder strafrechtsähnlichen Sanktion hergeleitet werden, gehen deshalb von vornherein fehl (ebenso BVerfGE 9, 137 [144]).

    Eine "in sich verfassungswidrige, weil übermäßig belastende und nicht zumutbare" Auflage steht hier ebensowenig in Rede wie in dem insoweit vergleichbaren Fall, der mit der sog. Reugeld-Entscheidung vom 3. Februar 1959 (BVerfGE 9, 137) entschieden wurde; in jener Entscheidung hat das Gericht nicht einmal erwogen, daß Art. 12 GG verletzt sein könnte (BVerfGE 9, 137 [146]).

  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

    Bei der Beurteilung des Strafcharakters einer Rechtsfolge sind vielmehr weitere, wertende Kriterien heranzuziehen, insbesondere der Rechtsgrund der Anordnung und der vom Gesetzgeber mit ihr verfolgte Zweck (vgl. BVerfGE 9, 137 ; 21, 378 ; 21, 391 ; 22, 125 ; 23, 113 ; 27, 36 ; 80, 109 ; 110, 1 ).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Bei der Beurteilung des pönalen Charakters einer Rechtsfolge sind vielmehr weitere, wertende, Kriterien heranzuziehen, insbesondere der Rechtsgrund der Anordnung und der vom Gesetzgeber mit ihr verfolgte Zweck (vgl. BVerfGE 9, 137 ; 21, 378 ; 21, 391 ; 22, 125 ; 23, 113 ; 27, 36 ; 80, 109 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 - ; siehe auch Volk, ZStW 1971, S. 405 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht