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   BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55   

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https://dejure.org/1959,9
BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55 (https://dejure.org/1959,9)
BVerfG, Entscheidung vom 08.01.1959 - 1 BvR 396/55 (https://dejure.org/1959,9)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Januar 1959 - 1 BvR 396/55 (https://dejure.org/1959,9)
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Gehör bei Haftbefehl

Nachträgliche Anhörung, § 308 Abs. 1 StPO (Hinweis: die restriktive Auslegung der Vorschrift, wie sie in der Entscheidung befürwortet wird, ist aufgrund des später eingefügten § 308 Abs. 1 Satz 2 StPO ausdrücklich in den Wortlaut aufgenommen worden)

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Gehör bei Haftbefehl

  • openjur.de

    Gehör bei Haftbefehl

  • opinioiuris.de

    Gehör bei Haftbefehl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlaß eines Haftbefehls in höherer Instanz und Anspruch auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 9, 89
  • NJW 1959, 427
  • MDR 1959, 182
 
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Wird zitiert von ... (292)

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Er muss diese eigenverantwortlich prüfen und dafür Sorge tragen, dass die sich aus der Verfassung und dem einfachen Recht ergebenden Voraussetzungen der Freiheitsentziehung genau beachtet werden (vgl. in Bezug auf die richterliche Entscheidung über die Wohnungsdurchsuchung BVerfGE 9, 89 ; 57, 346 ; 103, 142 ; 139, 245 ).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Obwohl die Durchsuchung abgeschlossen ist, besteht noch ein Rechtsschutzbedürfnis der Beschwerdeführerin an der verfassungsrechtlichen Überprüfung des Durchsuchungsbefehls und der Beschlagnahmebeschlüsse (BVerfGE 9, 89 [93 f.]).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    In vielen Fällen ist insbesondere die Zulassung von Gegenvorstellungen gebilligt worden (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 73, 322 ).

    Der Einzelne soll nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um als Subjekt Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 9, 89 ).

    Der Grundgedanke einer Befassung des iudex a quo liegt schon den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Möglichkeit einer Selbstkontrolle der Fachgerichtsbarkeit im Wege einer Gegenvorstellung zu Grunde (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 63, 77 ; 73, 322 ).

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