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   BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87   

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https://dejure.org/1994,163
BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87 (https://dejure.org/1994,163)
BVerfG, Entscheidung vom 11.01.1994 - 1 BvR 434/87 (https://dejure.org/1994,163)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Januar 1994 - 1 BvR 434/87 (https://dejure.org/1994,163)
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Kriegsschuld-Buch

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Vereinbarkeit von § 1 Abs. 1 Satz 1 GjS (Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften) mit dem GG Grundgesetz, jedoch keine Indizierung von Büchern mit der Begründung, es enthalte eine falsche geschichtliche Darstellung;

Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, zur Einordnung eines Buches als wissenschaftlich

Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    Jugendgefährdende Schriften III

  • openjur.de

    Jugendgefährdende Schriften

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Aufnahme eines Buches in die Liste jugendgefährdender Schriften

  • Wolters Kluwer

    Jugendgefährdende Schriften - Meinungsfreiheit - Schuldfrage - Zweiter Weltkrieg - Buch - Indizierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wissenschaftsfreiheit und Jugendschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 90, 1
  • NJW 1994, 1781
  • MDR 1994, 844
  • NVwZ 1994, 892 (Ls.)
  • FamRZ 1994, 751 (Ls.)
  • ZUM 1994, 709
  • afp 1994, 118
 
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Wird zitiert von ... (116)

  • BVerwG, 30.10.2019 - 6 C 18.18

    Indizierung eines Albums (CD) aus dem Bereich Gangsta-Rap

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die erforderlichen Wertungen nicht auf gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirkungsmacht von Medien, insbesondere von Schriften, gestützt werden können; die bestehenden Ungewissheiten nimmt der Bundesgesetzgeber hin (stRspr; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. März 1971 - 1 BvL 25/61 und 3/62 - BVerfGE 30, 336 , vom 27. November 1990 - 1 BvR 402/87 - BVerfGE 83, 130 und vom 11. Januar 1994 - 1 BvR 434/87 - BVerfGE 90, 1 ; Kammerbeschluss vom 10. September 2007 - 1 BvR 1584/07 - NVwZ-RR 2008, 29 ; BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 1971 - 1 C 31.68 - BVerwGE 39, 197 , vom 3. März 1987 - 1 C 16.86 - BVerwGE 77, 75 und vom 31. Mai 2017 - 6 C 10.15 [ECLI:DE:BVerwG:2017:310517U6C10.15.0] - BVerwGE 159, 49 Rn. 38; zum Ganzen Liesching/Schuster, Jugendschutzrecht, 5. Aufl. 2011, § 18 JuSchG Rn. 6 ff.; Roll, in: Nikles u.a., Jugendschutzrecht, 3. Aufl. 2011, § 18 JuSchG Rn. 4).
  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 461/08

    Meinungsfreiheit; Tatsachenbehauptung; Werturteil; allgemeines Gesetz;

    Die für die Entscheidung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen der Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bei der strafrechtlichen Beurteilung von Meinungsäußerungen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 90, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ; 124, 300 ).

    Diese Thesen sind ihrerseits aber als wertende Äußerungen vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst (vgl. BVerfGE 90, 1 ; 241 ).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zwischen der Leugnung der Judenverfolgung im Dritten Reich und der Leugnung der deutschen Schuld am Ausbruch des Zweiten Weltkriegs, um die es in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 1994 - 1 BvR 434/87 - ging.

    Auch insoweit unterscheidet sich die Leugnung der Judenverfolgung von der Leugnung der deutschen Kriegsschuld (vgl. BVerfG, Beschluß vom 11. Januar 1994 - 1 BvR 434/87).

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