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   BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92   

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https://dejure.org/1994,82
BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92 (https://dejure.org/1994,82)
BVerfG, Entscheidung vom 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92 (https://dejure.org/1994,82)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Februar 1994 - 1 BvR 1693/92 (https://dejure.org/1994,82)
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Berücksichtigung der Preissteigerung bei Mietwucher-Rückabwicklung

§ 93a Abs. 2 BVerfGG, zur "grundsätzlichen Bedeutung", "angezeigt zur Durchsetzung": besonderes Gewicht der Grundrechtsverletzung oder existentielle Betroffenheit;

§ 5 WiStG, nicht zu beanstandende Rechtsprechung, wonach eine Mietpreisvereinbarung lediglich insoweit teilnichtig ist, als sie die Vergleichsmiete um 20 % überschreitet, Art. 3 GG

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Annahmegründe

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • Wolters Kluwer

    Mietpreisüberhöhung - Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB - Ortsübliche Vergleichsmiete - Wesentlichkeitsgrenze - Teilnichtigkeit - Andere Auslegung - Zuschlag von 20 v.H.

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Zulässigkeit; Gleichheitssatz, Mietpreisüberhöhung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmevoraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde betreffend eine Mietstreitigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 90, 22
  • NJW 1994, 993
 
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Wird zitiert von ... (1482)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    cc) Auch die Kriterien für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung (§ 90 Abs. 2, § 93 a BVerfGG in Verbindung mit Art. 94 Abs. 2 GG; vgl. auch BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ) verdeutlichen, dass das Bundesverfassungsgericht einen Rechtsschutz besonderer Art gewährt.

    Die Annahme ist nicht angezeigt, wenn die geltend gemachte Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten kein besonderes Gewicht hat und den Beschwerdeführer nicht in existentieller Weise betrifft (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).

  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Der Verfassungsbeschwerde kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung nicht zu (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2233/07

    Strafbarkeit des Vorbereitens des Ausspähens und Abfangens von Daten

    Den Verfassungsbeschwerden kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
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