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   BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85   

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https://dejure.org/1994,14
BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85 (https://dejure.org/1994,14)
BVerfG, Entscheidung vom 23.03.1994 - 1 BvL 8/85 (https://dejure.org/1994,14)
BVerfG, Entscheidung vom 23. März 1994 - 1 BvL 8/85 (https://dejure.org/1994,14)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Berücksichtigung eines Kirchensteuerhebesatzes für arbeitslose Nichtkirchenmitglieder

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslosengeld: Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung eines Kirchensteuer-Hebesatzes bei Berechnung des Nettoentgelts

  • ladisch.de

    Kirchensteuer beim Arbeitslosengeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei kirchenlosen Arbeitslosen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitslose - Kirche angehören - Berechnung des Nettoentgelts - Höhe des Arbeitslosengeldes - Kirchensteuer-Hebesatz

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 90, 226
  • NJW 1994, 2346 (Ls.)
  • NZS 1994, 417
  • BB 1994, 1868
  • DB 1994, 1296
 
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Wird zitiert von ... (345)

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall das Willkürverbot oder das Gebot verhältnismäßiger Gleichbehandlung durch den Gesetzgeber verletzt ist, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (BVerfGE 75, 108 ; stRspr des Zweiten Senats, z.B. BVerfGE 93, 319 ; 93, 386 ; 101, 275 ; 103, 310 ; vgl. auch aus der Rechtsprechung des Ersten Senats BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 90, 226 ).
  • BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 28/12 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Rentenzahlungen einer Pensionskasse in

    Allerdings gebietet es Art. 3 Abs. 1 GG nicht, dass der Gesetzgeber Differenzierungen, die er vornehmen darf, auch tatsächlich vornimmt (vgl BVerfGE 86, 81, 87; 90, 226, 239 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6 S 29 f) .

    Es bleibt grundsätzlich ihm überlassen, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, die er also im Rechtssinne als "gleich" ansehen will (vgl BVerfGE 21, 12, 26; 23, 242, 252; 90, 226, 239 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6 S 30; BSG SozR 4-2500 § 309 Nr. 1 RdNr 18) , solange bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich ein einleuchtender Grund für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte vorliegt (vgl BVerfGE 76, 256, 329; 90, 226, 239 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6 S 30; BVerfGE 109, 96, 123 = SozR 4-5868 § 1 Nr. 2 RdNr 69) .

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

    Vielmehr ist die Norm insoweit, als sie zulässigerweise vorgelegt worden ist, unter allen denkbaren verfassungsrechtlichen Gesichtpunkten Gegenstand des Verfahrens (vgl. BVerfGE 90, 226 ; 93, 121 ).
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