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   BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94   

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https://dejure.org/1994,25
BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94 (https://dejure.org/1994,25)
BVerfG, Entscheidung vom 13.04.1994 - 1 BvR 23/94 (https://dejure.org/1994,25)
BVerfG, Entscheidung vom 13. April 1994 - 1 BvR 23/94 (https://dejure.org/1994,25)
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Auschwitzlüge

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, § 5 Nr. 4 VersG

Volltextveröffentlichungen (10)

  • DFR

    Auschwitzlüge

  • openjur.de

    Auschwitzlüge

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit von Auflagen für eine Versammlung, in der die Leugnung der Judenverfolgung im "Dritten Reich" zu erwarten ist

  • Telemedicus

    Auschwitz-Lüge

  • Telemedicus

    Auschwitz-Lüge

  • Wolters Kluwer

    Versammlungen - Leugnung der Judenverfolgung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Judenverfolgung

    Art. 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, 8 GG

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Leugnung der Judenverfolgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Zulässigkeit von Auflagen für eine Versammlung - NPD

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Pressebericht, 29.04.1994)

    Auf den Punkt - Das Bundesverfassungsgericht sucht nach Klarheit: Wer Mord leugnet, wird bestraft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 90, 241
  • NJW 1994, 1779
  • MDR 1994, 738
  • NVwZ 1994, 892 (Ls.)
  • DVBl 1994, 688
  • DÖV 1994, 780
  • afp 1994, 126
 
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Wird zitiert von ... (376)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Meinungen sind im Unterschied zu Tatsachenbehauptungen durch die subjektive Einstellung des sich Äußernden zum Gegenstand der Äußerung gekennzeichnet (vgl. zuletzt BVerfGE 90, 241 ).
  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Dabei richtet sich die Reichweite der Versammlungsfreiheit insoweit nach dem Umfang des von Art. 5 Abs. 1 und 2 GG gewährten Schutzes (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ).

    Für sie ist das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens kennzeichnend (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 90, 241 ).

    Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (vgl. BVerfGE 90, 241 ).

    Hiervon ausgehend hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Art. 5 Abs. 2 GG etwa die Vorschriften zu den politischen Mäßigungspflichten der Soldaten und Beamten (vgl. BVerfGE 28, 282 ; 39, 334 ), zur Strafbarkeit der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gemäß § 90a StGB (vgl. BVerfGE 47, 198 ; 69, 257 ), zur Beleidigung nach § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfGK 8, 89 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 ) oder zur Vorgängerfassung des Volksverhetzungstatbestandes nach § 130 StGB a.F. (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ) als allgemeine Gesetze beurteilt.

    Entsprechend gewährleistet Art. 5 Abs. 1 und 2 GG die Meinungsfreiheit als Geistesfreiheit unabhängig von der inhaltlichen Bewertung ihrer Richtigkeit, rechtlichen Durchsetzbarkeit oder Gefährlichkeit (vgl. BVerfGE 90, 241 ).

    Allein die Wertlosigkeit oder auch Gefährlichkeit von Meinungen als solche ist kein Grund, diese zu beschränken (vgl. BVerfGE 90, 241 ).

  • VG Meiningen, 26.09.2019 - 2 E 1194/19

    Björn Höcke darf als "Faschist" bezeichnet werden

    Dann ist ausnahmsweise keine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht notwendig, weil die Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Ehrenschutz zurücktreten wird (vgl. BVerfGE 82, 43; 90, 241 ; 93, 266 ).
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