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   BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92, 2 BvE 5/93, 2 BvE 7/93, 2 BvE 8/93   

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BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92, 2 BvE 5/93, 2 BvE 7/93, 2 BvE 8/93 (https://dejure.org/1994,79)
BVerfG, Entscheidung vom 12.07.1994 - 2 BvE 3/92, 2 BvE 5/93, 2 BvE 7/93, 2 BvE 8/93 (https://dejure.org/1994,79)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juli 1994 - 2 BvE 3/92, 2 BvE 5/93, 2 BvE 7/93, 2 BvE 8/93 (https://dejure.org/1994,79)
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AWACS

Art. 24 Abs. 2, 87a GG;

Parlamentsvorbehalt

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bund - Eintritt - System gegenseitiger kollektiver Sicherheit - Beschränkungen seiner Hoheitsrechte - Verbundene Aufgaben - Einsätze der Bundeswehr - Bewaffnete Streitkräfte - Friedenswahrung - Internationale Organisation - Friedenssicherndes Regelwerk - Völkerrechtliche ...

  • spiegel.de (Pressebericht, 18.07.1994)

    Außenpolitik - Nun siegt mal schön

  • zeit.de (Pressebericht, 15.07.1994)

    Zum Sterben verpflichtet? - Auslandseinsätze der Bundeswehr sind Rechtens - wenn der Bundestag zustimmt

Besprechungen u.ä. (5)

  • zaoerv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die militärische Integration der Bundeswehr und der konstitutive Parlamentsvorbehalt (Dr. iur. Dieter Wiefelspütz, MdB; ZaöRV 64 (2004), 363-389)

  • zaoerv.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 24 GG; Art. 87a GG; Art. 43 SVN
    Bundeswehreinsätze in kollektiven Sicherheitssystemen (Wiss. Ref. Dr. iur. Georg Nolte; ZaöRV 54/1994, S. 652-755)

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung, 20.05.2011)

    Bundeswehrreform: Mit Waffengewalt für den Wohlstand

  • bpb.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Urteil zu Auslandseinsätzen

  • betrifftjustiz.de PDF, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    Die neue Wehrverfassung

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Auslandseinsätze der Bundeswehr

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Airborne Warning and Control System

Sonstiges (3)

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antragsschrift

  • bmvg.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Ein geschichtsträchtiges Urteil

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 90, 286
  • NJW 1994, 2207
  • MDR 1994, 882
  • NVwZ 1994, 993 (Ls.)
  • DVBl 1994, 999
  • DÖV 1994, 824
 
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Wird zitiert von ... (150)

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    aa) Mit der Behauptung, sein Recht auf Mitwirkung an der Arbeit im Bundestag sei verkürzt worden, legt der Antragsteller zu I. nicht hinreichend dar, dass dieses Recht (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 90, 286 ) durch die angegriffene Gesetzgebung verletzt oder gefährdet sein könnte (§ 64 Abs. 1, § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG).

    Der Prozessstandschafter bedarf daher einer ausdrücklichen gesetzlichen Zulassung (vgl. BVerfGE 60, 319 ; 90, 286 ).

    Eine solche liegt nicht vor, da sich § 63, § 64 Abs. 1 BVerfGG nur auf die Prozessstandschaft eines Organteils für das Gesamtorgan beziehen und der Abgeordnete kein solcher Organteil ist (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 67, 100 ; 90, 286 ; 117, 359 ).

    aa) Mit ihrer Rüge der Verletzung des wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalts (vgl. BVerfGE 90, 286 ) durch das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon legt die Antragstellerin zu II. hinreichend dar, dass der Deutsche Bundestag durch das Zustimmungsgesetz in Rechten verletzt oder unmittelbar gefährdet sein könnte (§ 23 Abs. 1 Satz 2, § 64 Abs. 1 BVerfGG).

    Der Auslandseinsatz der Streitkräfte ist außer im Verteidigungsfall nur in Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit erlaubt (Art. 24 Abs. 2 GG), wobei der konkrete Einsatz von der Zustimmung des Deutschen Bundestages konstitutiv abhängt (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 100, 266 ; 104, 151 ; 108, 34 ; 121, 135 ; stRspr).

    Die Bundeswehr ist ein "Parlamentsheer" (BVerfGE 90, 286 ), über dessen Einsatz das Repräsentationsorgan des Volkes zu entscheiden hat (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Die auf die Streitkräfte bezogenen Regelungen des Grundgesetzes sind darauf angelegt, die Bundeswehr nicht als Machtpotential allein der Exekutive zu überlassen, sondern sie als "Parlamentsheer" in die demokratisch rechtsstaatliche Verfassungsordnung einzufügen (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 121, 135 ).

    Ohne parlamentarische Zustimmung ist ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte unter dem Grundgesetz grundsätzlich nicht zulässig; nur ausnahmsweise ist die Bundesregierung - bei Gefahr im Verzug - berechtigt, vorläufig den Einsatz bewaffneter Streitkräfte zu beschließen, damit die Wehr- und Bündnisfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland durch den Parlamentsvorbehalt nicht in Frage gestellt werden (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Den Oppositionsfraktionen und damit der organisierten parlamentarischen Minderheit als dem Gegenspieler der Regierungsmehrheit soll der Rechtsweg zum Gerichtshof der Europäischen Union eröffnet werden, um die tatsächliche Geltendmachung der dem Parlament im europäischen Integrationsgefüge vorbehaltenen Rechte zu ermöglichen (vgl. zum Organstreitverfahren: BVerfGE 90, 286 ; 117, 359 ; vgl. zur Ausgestaltung der Subsidiaritätsklage als parlamentarisches Minderheitenrecht auch Art. 88-6 § 3 der französischen Verfassung vom 4. Oktober 1958 in der Fassung vom 21. Juli 2008).

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05

    Luftsicherheitsgesetz

    Maßgeblich für die Auslegung und Anwendung des Art. 87 a Abs. 2 GG ist daher das Ziel, die Möglichkeiten für einen Einsatz der Bundeswehr im Innern durch das Gebot strikter Texttreue zu begrenzen (vgl. BVerfGE 90, 286 ).
  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Der Anspruch richtet sich vor allem gegen die im Bereich der auswärtigen Gewalt mit besonderen Kompetenzen ausgestatteten Verfassungsorgane Bundesregierung und Bundestag (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 121, 135 ; 131, 152 ; 140, 160 ; 142, 123 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juli 2019 - 2 BvR 1685/14, 2 BvR 2631/14 -, Rn. 143).
  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

    Die in § 64 BVerfGG geregelte Prozessstandschaft ist sowohl Ausdruck der Kontrollfunktion des Parlaments als auch Instrument des Minderheitenschutzes (vgl. BVerfGE 45, 1 ; 60, 319 ; 68, 1 ; 121, 135 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 23. September 2015 - 2 BvE 6/11 -, juris, Rn. 59) und wurzelt insofern im aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG abgeleiteten Status der Fraktionen, denen als organisierte parlamentarische Minderheit und Gegenspieler der Regierungsmehrheit der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht eröffnet wird, um die Geltendmachung der dem Parlament im Verfassungsgefüge zukommenden Rechte tatsächlich zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 117, 359 ).

    Art. 38 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 und Art. 79 Abs. 3 GG wird verletzt, wenn ein Gesetz nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG in die dem Bundestag vorbehaltenen Befugnisse etwa im Bereich der Haushalts- oder Wehrpolitik (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 108, 34 ; 121, 135 ; 123, 267 ; 126, 55 ; 129, 124 ; 132, 195 ; 135, 317 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 23. September 2015 - 2 BvE 6/11 -, juris, Rn. 67) eingreift oder das beabsichtigte Integrationsprogramm nicht hinreichend bestimmbar festlegt, weil dies die Inanspruchnahme nicht benannter Aufgaben und Befugnisse durch die Europäische Union ermöglichte und einer Generalermächtigung gleichkäme (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 123, 267 ).

    Dieser Anspruch richtet sich vor allem gegen die im Bereich der auswärtigen Gewalt mit besonderen Kompetenzen ausgestatteten Verfassungsorgane Bundesregierung und Bundestag (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 121, 135 ; 131, 152 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 23. September 2015 - 2 BvE 6/11 -, juris, Rn. 67 ff.).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auch nach Erlass des Zustimmungsgesetzes handelt es sich weiterhin der Rechtsnatur nach um einen völkerrechtlichen Vertrag, dessen innerstaatliche Geltung lediglich durch den Vollzugsbefehl bewirkt wird (vgl. BVerfGE 90, 286 und BVerfGE 104, 151 ; s. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juni 2010 - 2 BvR 432/07, 2 BvR 507/08 -, juris, Rn. 27).
  • BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvE 2/14

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    Sie macht geltend, als politische Partei durch eine Maßnahme der gemäß § 63 BVerfGG parteifähigen Antragsgegnerin (vgl. BVerfGE 90, 286 ) in ihrem Recht auf Chancengleichheit bei Wahlen gemäß Art. 21 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 121, 30 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvE 1/03

    Luftraumüberwachung Türkei

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Urteil vom 12. Juli 1994 festgestellt hatte, jenseits der dieser Entscheidung zu entnehmenden Mindestanforderungen und Grenzen des Parlamentsvorbehalts seien das Verfahren und die Intensität der Beteiligung des Deutschen Bundestags in der Verfassung nicht im Einzelnen vorgegeben, es sei deshalb Sache des Gesetzgebers, die Form und das Ausmaß der parlamentarischen Mitwirkung an Auslandseinsätzen der Bundeswehr näher auszugestalten (BVerfGE 90, 286 ), trat am 24. März 2005 das Gesetz über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland (Parlamentsbeteiligungsgesetz - ParlBG, BGBl 2005 I S. 775) in Kraft, das Form und Ausmaß der parlamentarischen Beteiligung näher regelt.

    a) Die in Rede stehende Verwendung der AWACS-Flugzeuge überschreite die Schwelle des zustimmungsbedürftigen Einsatzes, wie sie sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 (BVerfGE 90, 286) ergebe.

    Diese Abgrenzung sei aus dem Sinn der parlamentarischen Zustimmung und insbesondere aus dem Senatsurteil vom 12. Juli 1994 (BVerfGE 90, 286) zu ermitteln.

    b) Nach dem Senatsurteil vom 12. Juli 1994 komme es für die parlamentarische Zustimmungsbedürftigkeit darauf an, ob deutsche Soldaten "in bewaffnete Unternehmungen einbezogen" seien (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Daher habe es auch die strikt defensive Seeraumüberwachung in der Adria (vgl. BVerfGE 90, 286 ) als zustimmungsbedürftig angesehen.

    In seinem Urteil vom 12. Juli 1994 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Einsätze bewaffneter Streitkräfte von Verfassungs wegen der grundsätzlich vorherigen konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestags unterliegen (BVerfGE 90, 286 ).

    Gegen das Rechtsschutzbedürfnis der Antragstellerin bestehen keine Bedenken unter dem Gesichtspunkt der fehlenden Möglichkeit, beim Bundesverfassungsgericht die Erstattung eines Rechtsgutachtens zu beantragen (vgl. dazu im Fall des AWACS-Einsatzes zur Überwachung der Flugverbotszone über Bosnien-Herzegowina im Jahr 1993 BVerfGE 90, 286 - Sondervotum der Richter Böckenförde und Kruis).

    Die Definition des "Einsatzes bewaffneter Streitkräfte" in § 2 Abs. 1 ParlBG lehnt sich eng an die Begriffsbestimmung des Senatsurteils vom 12. Juli 1994 (BVerfGE 90, 286 ) an, die den Anwendungsbereich des wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalts nicht abschließend umreißt; das Parlamentsbeteiligungsgesetz klärt also gerade nicht die exakte Reichweite des Parlamentsvorbehalts für den Streitkräfteeinsatz.

    Ohnedies ergibt sich der konstitutive wehrverfassungsrechtliche Parlamentsvorbehalt unmittelbar aus dem Grundgesetz (vgl. bereits BVerfGE 90, 286 ; 108, 34 ).

    Die Antragstellerin hat, indem sie im Deutschen Bundestag den Entschließungsantrag einbrachte, der auf die Einholung der Zustimmung des Bundestags für den AWACS-Einsatz in der Türkei gerichtet war, auch die ihr möglichen Schritte unternommen, den Bundestag dazu zu veranlassen, seine Rechte geltend zu machen (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat aus dem Gesamtzusammenhang wehrverfassungsrechtlicher Vorschriften des Grundgesetzes und vor dem Hintergrund der deutschen Verfassungstradition seit 1918 dem Grundgesetz ein allgemeines Prinzip entnommen, nach dem jeder Einsatz bewaffneter Streitkräfte der konstitutiven, grundsätzlich vorherigen Zustimmung des Deutschen Bundestags bedarf (BVerfGE 90, 286 ).

    Die auf die Streitkräfte bezogenen Regelungen des Grundgesetzes sind darauf angelegt, die Bundeswehr nicht als Machtpotential allein der Exekutive zu überlassen, sondern sie als "Parlamentsheer" in die demokratisch rechtsstaatliche Verfassungsordnung einzufügen (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Die Bundesregierung muss in einem solchen Ausnahmefall jedoch das Parlament umgehend mit dem so beschlossenen Einsatz befassen und die Streitkräfte auf Verlangen des Bundestags zurückrufen (BVerfGE 90, 286 ).

    Andererseits kann auch der Deutsche Bundestag nicht ohne die Bundesregierung einen Streitkräfteeinsatz verfügen, weil der Parlamentsvorbehalt ein Zustimmungsvorbehalt ist, der keine Initiativbefugnis verleiht (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    b) Gegenstand der Parlamentsbeteiligung sind nach der Senatsrechtsprechung "Einsätze bewaffneter Streitkräfte" (BVerfGE 90, 286 ; 104, 151 ).

    Diesen Begriff hat der Senat in seinem Urteil vom 12. Juli 1994 mit Blick auf die damals zur Entscheidung stehenden Einsätze konkretisiert, die sich teilweise im institutionellen Rahmen der NATO vollzogen, völkerrechtlich allerdings sämtlich auf Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gestützt waren (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Eine unterschiedliche Behandlung solcher Einsätze verbietet sich danach, weil die Grenzen zwischen Einsätzen mit und solchen ohne Befugnis zu bewaffneten Sicherungsmaßnahmen in der Realität fließend geworden sind und weil sich die Befugnis zum Einsatz von Waffen auch ohne ein entsprechendes besonderes Mandat daraus ergeben kann, dass Selbstverteidigung erlaubt ist (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Nicht der Zustimmung des Deutschen Bundestags bedarf jedenfalls die Verwendung von Personal der Bundeswehr für bloße Hilfsdienste und Hilfeleistungen im Ausland, bei denen Soldaten nicht in bewaffnete Unternehmungen einbezogen sind (BVerfGE 90, 286 ).

    "Einsatz bewaffneter Streitkräfte" ist ein verfassungsrechtlicher Begriff, dessen Konkretisierung von der völkerrechtlichen Grundlage des konkreten Einsatzes nicht unmittelbar abhängt (vgl. BVerfGE 90, 286 ) und der auch nicht von einem im Rang unter der Verfassung stehenden Gesetz (vgl. § 2 ParlBG) verbindlich konkretisiert werden kann, wenn auch die gesetzliche Ausgestaltung des Instituts im Einzelfall Hinweise für seine verfassungsunmittelbare Reichweite zu geben vermag.

    Neben den Vereinten Nationen stellt auch die NATO als Verteidigungsbündnis ein solches System dar (vgl. bereits BVerfGE 90, 286 ; 104, 151 ; 118, 244 ).

    Die Ermächtigung zur Einordnung in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit in Art. 24 Abs. 2 GG bildet zugleich die verfassungsrechtliche Grundlage für die Beteiligung der Bundeswehr an Einsätzen außerhalb des Bundesgebiets, soweit diese im Rahmen und nach den Regeln eines solchen Systems erfolgen (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Denn die Bündniszugehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland und der sich daraus für Deutschland ergebende Schutz sind untrennbar mit der Übernahme vertraglicher Pflichten im Rahmen des Bündniszwecks der Friedenswahrung (vgl. BVerfGE 118, 244 ) verbunden (vgl. bereits BVerfGE 90, 286 ).

    Die Regelung in Art. 87a Abs. 2 GG steht dem nicht entgegen, weil sie die schon im ursprünglichen Text des Grundgesetzes zugelassene Mitgliedschaft in einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit und die damit mögliche Teilnahme deutscher Streitkräfte an bewaffneten Einsätzen im Rahmen eines solchen Systems nicht einschränken sollte (vgl. bereits BVerfGE 90, 286 ).

    Eine Erstreckung des in Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG geregelten parlamentarischen Zustimmungserfordernisses auf innerhalb dieser Grenze verbleibende Vertragsfortbildungsprozesse, wie sie sich gerade im Rahmen der NATO seit der weltpolitischen Wende nach 1989 vollzogen haben und in zahlreichen politischen Strategiekonzepten festgehalten sind (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 104, 151 ), hat der Senat abgelehnt (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 90, 286 ; 104, 151 ).

    Denn für die Entscheidung über die konkreten Modalitäten und den Umfang einzelner Einsätze verbleibt es ebenso bei der Alleinzuständigkeit der Bundesregierung wie für die Koordination der Streitkräfteintegration in und mit den Organen internationaler Organisationen (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Bei einem derart engen Verständnis des wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalts könnte der Deutsche Bundestag seinen rechtserheblichen Einfluss auf die Verwendung der Bundeswehr (vgl. BVerfGE 90, 286 ) nicht hinreichend wahrnehmen.

    Überschritte erst die Anwendung militärischer Gewalt die Grenze der Zustimmungsbedürftigkeit, könnte von einer "regelmäßig vorhergehenden" parlamentarischen Beteiligung (BVerfGE 90, 286 ) nicht mehr gesprochen werden.

    Diese Unterscheidung hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 12. Juli 1994 zugrunde gelegt, indem er nicht von einer Einbeziehung in bewaffnete Auseinandersetzungen, sondern in "bewaffnete Unternehmungen" (BVerfGE 90, 286 ) gesprochen hat, welche schon nach ihrem Wortsinn nicht implizieren, dass es tatsächlich zu Kampfhandlungen kommen muss.

    Für Einsätze auf der Basis von Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen hat der Senat ausgeführt, dass angesichts der fließenden Übergänge zwischen den verschiedenen Einsatzformen und der möglichen Reichweite des Selbstverteidigungsrechts eine Einbeziehung in bewaffnete Unternehmungen stets gegeben ist (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 12. Juli 1994 darauf hingewiesen, dass der Parlamentsbeschluss über einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte in den zuständigen Ausschüssen vorzubereiten und im Plenum zu beraten ist (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Die vorherige Beteiligung ist gegenüber einem späteren parlamentarischen Rückruf deutscher Soldaten (vgl. BVerfGE 90, 286 ) auch zugleich die für die außenpolitische Handlungs- und Bündnisfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland schonendere Alternative (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 108, 34 ; Rupp, JZ 2003, S. 899).

    Solange es sich allerdings rechtlich nur um eine Ermächtigung zur Selbstverteidigung handelt und der Einsatz selbst einen nicht-militärischen Charakter hat, ist, wie der Senat bereits festgestellt hat, die Schwelle der Zustimmungsbedürftigkeit nicht schon durch diese Ermächtigung erreicht (vgl. bereits BVerfGE 90, 286 ).

    Wer im Rahmen einer bewaffneten Auseinandersetzung etwa für den Waffeneinsatz bedeutsame Informationen liefert, eine die bewaffnete Operation unmittelbar leitende Aufklärung betreibt oder sogar im Rahmen seiner militärischen Funktion Befehle zum Waffeneinsatz geben kann, ist in bewaffnete Unternehmungen einbezogen, ohne dass er selbst Waffen tragen müsste (vgl. bereits BVerfGE 90, 286 zur NATO-geführten AWACS-Überwachung von Bosnien-Herzegowina; BVerfGE 108, 34 ).

    Dies bedeutet zugleich, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, den mitentscheidenden Bundestag in, gemessen an seiner Entscheidungskompetenz, hinreichender Weise mit den erforderlichen Informationen über den Einsatzzusammenhang und gegebenenfalls über im Gang befindliche Planungen in Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit zu versorgen (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Eine nur nachträgliche Beteiligung des Deutschen Bundestags ist indes, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 12. Juli 1994 ausgeführt hat, nur bei Gefahr im Verzug zulässig (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    In Art. 23 Abs. 1, Art. 24 Abs. 1 und Abs. 1a GG ermöglicht das Grundgesetz dem Gesetzgeber, Hoheitsrechte auf die Europäische Union, andere zwischenstaatliche und grenznachbarschaftliche Einrichtungen zu übertragen und dem von diesen Organisationen gesetzten Recht einen Anwendungsvorrang vor dem innerstaatlichen Recht einzuräumen (vgl. BVerfGE 37, 271 ; 73, 339 ), in Art. 24 Abs. 2 GG, sich einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit anzuschließen und in eine entsprechende Beschränkung der Hoheitsrechte einzuwilligen (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Er dient - neben der Aufteilung der Entscheidungsbefugnisse im Bereich des auswärtigen Handelns (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 104, 151 ; 118, 244 ) - der Ermöglichung einer rechtzeitigen und damit effektiven Kontrolle der Exekutive durch die Legislative vor Eintritt der völkerrechtlichen Verbindlichkeit eines Vertrags (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 118, 244 ; 131, 152 ).

    Da der Gesetzgeber einem völkerrechtlichen Vertrag regelmäßig nur insgesamt zustimmen oder nicht zustimmen kann (vgl. BVerfGE 90, 286 ), wird zwar mitunter angenommen, dass Zustimmungsgesetz und völkerrechtlicher Vertrag derart untrennbar miteinander verbunden seien, dass das Zustimmungsgesetz - abgesehen von seiner Aufhebung im Ganzen - durch Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG gegen inhaltliche Abänderungen geschützt sei (vgl. Wohlschlegel, FR 1993, S. 48 ) oder sich der Gesetzgeber von einem völkerrechtlichen Vertrag nur in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht lösen könne (vgl. Vöneky, in: Isensee/Kirchhof, HStR XI, 3. Aufl. 2013, § 236 Rn. 33).

  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen

    Bundesminister sind als Teile des obersten Staatsorgans Bundesregierung im Grundgesetz (Art. 65 Satz 2 GG) sowie in der Geschäftsordnung der Bundesregierung (§§ 9 bis 12, 14a GOBReg) mit eigenen Rechten ausgestattet und daher "andere Beteiligte" im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG (vgl. BVerfGE 45, 1 ; 90, 286 ; 138, 102 ).
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    Über den in § 64 Abs. 1 BVerfGG gesetzlich geregelten Sonderfall hinaus kommt lediglich eine Geltendmachung eigener Rechte in eigenem Namen in Betracht (vgl. BVerfGE 13, 54 ; 90, 286 ; 123, 267 ).
  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit;

  • BVerfG, 23.09.2015 - 2 BvE 6/11

    Zur Reichweite des Parlamentsvorbehalts für Streitkräfteeinsätze bei Gefahr im

  • BVerfG, 03.07.2012 - 2 PBvU 1/11

    Plenarentscheidung: Zulässigkeit des Streitkräfteeinsatzes mit militärischen

  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit

  • BVerfG, 30.07.2019 - 2 BvR 1685/14

    Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht

  • BVerwG, 25.10.2017 - 6 C 46.16

    Rechtliche Beurteilung des Tornado-Überflugs über Demonstranten-Camp vor

  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99

    Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen

  • BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14

    Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer

  • BVerfG, 15.06.2022 - 2 BvE 4/20

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

  • BVerfG, 21.10.2014 - 2 BvE 5/11

    Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten über Rüstungsexporte nach der

  • BVerwG, 25.11.2020 - 6 C 7.19

    Deutschland muss US-Drohneneinsätze im Jemen nicht unterbinden

  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 1/19

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

  • BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvR 1390/12

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen Europäischen

  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvE 2/15

    Im besonderen Fall der NSA-Selektorenlisten hat das Vorlageinteresse des

  • BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvE 3/07

    Untersuchungsausschuss Geheimgefängnisse

  • BVerfG, 03.07.2007 - 2 BvE 2/07

    Afghanistan-Einsatz

  • BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvE 2/16

    Organstreitverfahren gegen den Anti-IS-Einsatz erfolglos

  • BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 2/09

    Organstreitverfahren in Sachen "Bundesversammlung" erfolglos

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

  • BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11

    "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 1 S 1352/13

    Anspruch auf Löschung von kopierten Daten aus dienstlicher Kennung;

  • BVerfG, 26.02.2014 - 2 BvE 2/13

    Europawahl: Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahl zum Europäischen Parlament

  • BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvE 5/07

    G8-Gipfel Heiligendamm

  • BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19

    Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvE 4/11

    Anträge im Organstreit "ESM/Euro-Plus-Pakt" erfolgreich

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04

    Klage von Union und FDP gegen Bundeshaushalt 2004 erfolglos

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 16.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

  • BVerwG, 25.10.2017 - 6 C 45.16

    Rechtliche Beurteilung des Tornado-Überflugs über Demonstranten-Camp vor

  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst;

  • SG Berlin, 25.04.2012 - S 55 AS 9238/12

    Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

  • BVerfG, 12.03.2007 - 2 BvE 1/07

    Tornadoeinsatz Afghanistan

  • BVerfG, 25.03.2003 - 2 BvQ 18/03

    AWACS

  • BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats

  • BFH, 02.09.2009 - I R 111/08

    Keine Bindungswirkung zwischenstaatlicher Verständigungsvereinbarungen über die

  • BVerfG, 08.06.2010 - 2 BvR 432/07

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

  • BVerfG, 25.03.1999 - 2 BvE 5/99

    Kosovo

  • BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05

    Visa-Untersuchungsausschuss

  • BVerwG, 17.12.2013 - 1 WRB 2.12

    Haar- und Barttracht; Uniform; Vorbehalt des Gesetzes; Einschätzungsspielraum;

  • BFH, 02.09.2009 - I R 90/08

    Keine Bindungswirkung zwischenstaatlicher Verständigungsvereinbarungen über die

  • BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08

    Antrag im Organstreit "Bahnimmobilien" verworfen - Kein parlamentarisches

  • VGH Hessen, 25.07.2018 - 6 A 673/15

    Behördeninterne Datenbank

  • BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvE 2/18

    Zum Rechtsschutzbedürfnis im Organstreitverfahren

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 1/07

    Organklage der Bundestagsabgeordneten Gauweiler und Wimmer gegen Tornado-Einsatz

  • BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06

    Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis;

  • BVerfG, 02.03.2021 - 2 BvE 4/16

    Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend das Umfassende Wirtschafts- und

  • BVerfG, 26.10.2022 - 2 BvE 3/15

    Bundesregierung hätte den Bundestag frühzeitig über das Krisenmanagementkonzept

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - VerfGH 177/20

    Teilweise erfolgreiches Organstreitverfahren wegen unvollständiger Zuleitung von

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - VerfGH 5/18

    Organstreitverfahren um das Frage- und Informationsrecht von Abgeordneten -

  • BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvE 2/07
  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 637/09

    Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum

  • BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Verstoßes

  • BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 2/20

    Erfolgloses Organstreitverfahren zum Vorschlagsrecht bei der Wahl einer

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2015 - LVerfG 4/15

    Teilweise zulässige und teilweise begründete eA im Organstreitverfahren

  • BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95

    Abgeordnetenprüfung

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2015 - LVerfG 1/14

    Mangels Antragsbefugnis unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren gegen

  • BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvE 4/08

    Organstreitverfahren der Fraktion DIE LINKE zum Bundeswehreinsatz im Kosovo ohne

  • BFH, 07.07.2015 - I R 38/14

    Besteuerung sog. Teilausgleichszahlungen an ehemalige Bedienstete des

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 01.04.2022 - VGH O 20/21

    Erfolgloser Antrag im Organstreitverfahren bzgl der Beantwortung einer an die

  • StGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - GR 2/07

    Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Kulturgüterstreit

  • StGH Baden-Württemberg, 09.03.2009 - GR 1/08

    Feststellungsanträge von drei Abgeordneten des Landtags als unzulässig

  • VG Köln, 14.07.2011 - 26 K 3869/10

    Klage gegen Atomwaffenlagerung in Büchel abgewiesen

  • BVerwG, 22.08.2007 - 2 WD 27.06

    Befehl; Gehorsam; treues Dienen; Treue; Disziplin; Ansehen der Bundeswehr;

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.04.2023 - LVG 9/22

    Parlamentarisches Fragerecht, Organstreitverfahren, Konfrontationsobliegenheit

  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 14 B 15.206

    Erstreckung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts auf Gesamtgrundstück

  • VerfGH Sachsen, 23.04.2008 - 87-I-06

    Organstreit; Verletzung von Mitwirkungs- und Informationsrechten des Landtages

  • BVerfG, 09.02.1995 - 2 BvQ 6/95

    Erfolglose Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend Rechte von

  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 14 B 15.205

    Erstreckung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts auf Gesamtgrundstück

  • VerfGH Thüringen, 02.02.2011 - VerfGH 20/09

    Organstreitverfahren - Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag ./. Thüringer

  • BVerfG, 27.05.1999 - 2 BvE 6/93

    Antragsschrift

  • VerfG Schleswig-Holstein, 30.09.2013 - LVerfG 13/12

    Funktionszulage für Parlamentarische Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer

  • VerfGH Berlin, 27.10.2008 - VerfGH 86/08

    Zurückweisung des Einspruchs gegen die Feststellung, der Volksentscheid

  • BVerwG, 04.12.1995 - 1 WB 106.95

    Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Antrag auf Aussetzung einer Vollziehung -

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 4.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 1458/03

    Innerbehördlicher Organisationsakt des Präsidenten des Europäischen Patentamtes

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 1.17

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 47/10

    Anspruch eines Soldaten auf Auslandsverwendungszuschlag für die Teilnahme an

  • VG Regensburg, 02.12.2010 - RO 5 K 09.1350

    Aufhebung der treuhänderischen Verwaltung von tschechischen Grundstücken durch

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 5.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

  • StGH Baden-Württemberg, 11.10.2007 - GR 1/07

    Feststellungsanträge der SPD-Fraktion stattgegeben

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 95/02

    Ablehnung eines Beweisantrags der qualifizierten Minderheit eines

  • VerfG Hamburg, 21.12.2021 - HVerfG 14/20

    Zur Reichweite des Neutralitätsgebots von Amtsträgern in Bezug auf Äußerungen

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 24.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

  • VGH Bayern, 31.05.2001 - 9 B 99.2581

    Vorkaufsrecht nach Art. 34 BayNatSchG

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.01.2000 - LVG 6/99

    Parlamentarisches Fragerecht als Instrument zur Erfüllung der sachlichen Aufgaben

  • BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 8/97 R

    Zahlungsanspruch auf Regelaltersrente nach DDRVtrV Art. 7 Abs. 7 ausgeschlossen

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 8.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 14.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

  • VG Augsburg, 01.12.2016 - Au 2 K 16.324

    Erfolglose Klage gegen die Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts in

  • BVerfG, 09.05.2008 - 2 BvR 733/08

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 15.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.08.2010 - VerfGH 5/10

    Verletzung der Kompetenzen des Landtags NRW durch Erlass von § 6 Abs. 3 des

  • VerfGH Saarland, 12.12.2005 - Lv 4/05
  • OVG Niedersachsen, 02.10.2012 - 8 LA 209/11

    Unmittelbare Anwendbarkeit der Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention in der

  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 8.00

    Rückübertragungsanspruch (Art. 134 Abs. 3 GG); Reichsvermögen, zum Bundesvermögen

  • VerfG Schleswig-Holstein, 21.01.2022 - LVerfG 1/22

    Eilanträge gegen Beschlüsse des Landtags und die Durchführung von

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2012 - L 29 AS 1782/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

  • VerfG Brandenburg, 28.03.2001 - VfGBbg 46/00

    Zur Frage der Verletzung des Rederechts der Landtagsabgeordneten und des

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.1997 - LVG 1/96

    Begriff der Opposition im Sinne des Art. 48 Abs. 1 Verfassung Sachsen-Anhalt

  • StGH Niedersachsen, 29.01.2016 - StGH 1/15

    Organstreitverfahren wegen Auskunft nach Art. 24 Abs. 1 der NV -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2013 - L 5 AS 273/13

    Ausschluss von Leistungen des SGB 2 bei einem Unionsbürger, dessen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2012 - L 5 AS 1749/12

    Leistungsausschluss für Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 A 3.10

    Soldaten beim Bundesnachrichtendienst; Auslandsmission;

  • LSG Hamburg, 14.01.2013 - L 4 AS 332/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 98/02

    Antrag auf Wahrnehmung von Kontrollpflichten durch die Parlamentarische

  • VGH Bayern, 27.01.2014 - 14 ZB 13.1552

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; Vorliegen von Rechtfertigungsgründen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2013 - L 15 AS 374/13
  • VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 44-I-11

    Beantwortung einer Kleinen Anfrage zum Thema Sonderwirtschaftszonen

  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 217/04

    Organstreitverfahren: Verletzung von Art 86 Abs 3 S 2 Verf BE durch Unterlassen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2013 - L 13 AS 203/13
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2012 - L 5 AS 1297/12

    Leistungsausschluss für Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2005 - 2 S 100.05

    Verwaltungsentscheidung über die militärische Weiternutzung eines Geländes im

  • VG Augsburg, 16.02.2017 - Au 2 K 16.1039

    Rechtswidrig ausgeübtes naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht

  • OVG Bremen, 02.03.2004 - 1 B 79/04

    Bürgerantrag; Kommunalverfassungsstreit; Unterlassungsanspruch; Deputation

  • LG Potsdam, 19.03.1999 - 23 (H) Ns 72/98

    Vorlagebeschluß Verfassungsmäßigkeitsprüfung der Wehrpflicht an BVerfG

  • BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvE 6/12

    Zustimmungsgesetz zum ESM-Vertrag sowie zum Fiskalpakt (SKS-Vertrag) mit Art 38

  • SG Berlin, 11.06.2012 - S 205 AS 11266/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2005 - 2 S 99.05

    OVG Berlin-Brandenburg bestätigt vorläufiges Verbot der militärischen

  • OVG Brandenburg, 27.12.2004 - 3 B 337/03

    Nutzung eines Geländes als Luft-Boden-Schießplatz und Standortübungsplatz;

  • VG Augsburg, 11.11.2019 - Au 9 K 19.1040

    Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Wasserwirtschaftsamt

  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 39.99

    Rückfallrecht - Reichsvermögen - Ausschluß - Rückübertragung - Grundstück - BRD

  • VG Köln, 07.05.1999 - 19 L 1104/99

    Einhaltung allgemeiner völkerrechtlicher Regelungen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2013 - L 15 AS 302/13
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.1997 - LVerfG 2/97

    Selbstbefassungsrecht von Landtagsausschüssen

  • VG Augsburg, 26.07.2018 - Au 2 K 17.1116

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für die Ausübung des naturschutzrechtlichen

  • VG München, 21.11.2013 - M 11 K 12.6135

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2013 - L 15 AS 322/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2013 - L 15 AS 334/13
  • VerfGH Thüringen, 17.10.1997 - VerfGH 18/95

    Organstreitigkeit; Landtagsabgeordnete; parlamentarische Untersuchung;

  • VG Augsburg, 21.09.2020 - Au 9 K 19.605

    Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts - an oberirdisches Gewässer

  • VG Köln, 12.01.2007 - 18 K 3234/06

    Irak, Widerruf, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, Änderung der Sachlage,

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 15 AS 495/13
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2019 - L 4 R 21/17

    Verfassungsmäßigkeit der Einkommensanrechnung bei Bewilligung von

  • VG Würzburg, 19.02.2013 - W 4 K 12.449

    Der Ausschlussgrund des Art. 39 Abs. 9 BayNatSchG ist nicht analog auf

  • VG Ansbach, 19.06.2020 - AN 11 K 18.00862

    Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts durch eine Stiftung

  • VG Berlin, 17.04.2013 - 3 K 325.11

    Feststellungsklage über Rechte des Fakultätsrats der Charité; fehlende

  • VG München, 04.10.2012 - M 11 K 11.3023

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; keine Beschränkung auf Teilfläche;

  • VG München, 08.05.2013 - M 11 K 12.3129

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; keine Beschränkung auf Teilfläche; kein

  • VG München, 07.10.2010 - M 11 K 10.2281

    Naturschutzrechtliches Vorverkaufsrecht; kein Angrenzen an oberirdisches Gewässer

  • VG München, 05.09.2017 - M 21 K 15.3119

    Keine Weiterverpflichtung bei fehlender körperlicher Eignung für Auslandseinsätze

  • VG Münster, 28.04.2003 - 1 L 622/03

    Bürgerbegehren

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