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   BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85, 1 BvL 4/92   

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BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85, 1 BvL 4/92 (https://dejure.org/1994,900)
BVerfG, Entscheidung vom 22.02.1994 - 1 BvL 21/85, 1 BvL 4/92 (https://dejure.org/1994,900)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 21/85, 1 BvL 4/92 (https://dejure.org/1994,900)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher Beteiligung des Personalrats bei der Beendigung der Arbeitsverhältnisse von Arbeitern und Angestellten während der Probezeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Unterschiedliche Ausgestaltung der Beteiligungsrechte des Personalrats bei Kündigungen von Arbeitern und Angestellten während der Probezeit mit Gleichheitssatz vereinbar

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Vereinbarkeit der unterschiedlichen Beteiligung des Personalrats bei Kündigung von Arbeitern und Angestellten während der Probezeit - Unterschiedliche tarifliche Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes als ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Vereinbarkeit der unterschiedlichen Beteiligung des Personalrats bei Kündigung von Arbeitern und Angestellten während der Probezeit - Unterschiedliche tarifliche Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 79 BPersVG a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 90, 46
  • NZA 1994, 661
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85
    Deshalb unterliegt der Gesetzgeber bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen regelmäßig einer strengen Bindung (vgl. BVerfGE 55, 72 ).

    Bei lediglich verhaltensbezogenen Unterscheidungen hängt das Maß der Bindung davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Merkmale zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BVerfGE 55, 72 ).

    Kommt als Maßstab nur das Willkürverbot in Betracht, so kann ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG nur festgestellt werden, wenn die Unsachlichkeit der Differenzierung evident ist (vgl. BVerfGE 55, 72 ).

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85
    Überdies sind dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers um so engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 60, 123 ; 82, 126 ; 88, 87 ).

    Dagegen prüft das Bundesverfassungsgericht bei Regelungen, die Personengruppen verschieden behandeln oder sich auf die Wahrnehmung von Grundrechten nachteilig auswirken, im einzelnen nach, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 82, 126 ).

    Die unterschiedlichen Rechtsfolgen der Regelung trafen mithin verschiedene Personengruppen (vgl. BVerfGE 82, 126 ).

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85
    Überdies sind dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers um so engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 60, 123 ; 82, 126 ; 88, 87 ).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85
    Die Auszubildenden sind auch keine so kleine Gruppe, daß der Gesetzgeber sie aus Gründen der Typisierung vernachlässigen konnte (vgl. BVerfGE 84, 348 mit weiteren Hinweisen).
  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85
    Überdies sind dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers um so engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 60, 123 ; 82, 126 ; 88, 87 ).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85
    Sie war deshalb in diesem Sinne anzuwenden (vgl. BVerfGE 83, 201 mit weiteren Hinweisen).
  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85
    Im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung ist sie deshalb vom Bundesverfassungsgericht hinzunehmen (BVerfGE 7, 171 ; st. Rspr.).
  • ArbG Wilhelmshaven, 23.01.1992 - 2 Ca 762/86
    Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85
    des Arbeitsgerichts Wilhelmshaven vom 23. Januar 1992 (2 Ca 762/86) - - 1 BvL 4/92 -.
  • ArbG Frankfurt/Main, 26.06.1985 - 9 Ca 483/84
    Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85
    des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. Juni 1985 (9 Ca 483/84) - 1 BvL 21/85 -,.
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