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   BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92   

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https://dejure.org/1994,473
BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92 (https://dejure.org/1994,473)
BVerfG, Entscheidung vom 11.10.1994 - 1 BvR 337/92 (https://dejure.org/1994,473)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Januar 1994 - 1 BvR 337/92 (https://dejure.org/1994,473)
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Umlaufverfahren

§§ 2, 7 AWG;

Art. 80, 82 GG

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Umlaufverfahren

  • openjur.de

    Umlaufverfahren

  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Fehlerhaftigkeit der bisherigen Staatspraxis der Bundesregierung beim Erlass von Rechtsverordnungen im Umlaufverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit des Erlasses von Verordnungen im Umlaufverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Parlament überträgt Normsetzungsbefugnisse - Bundesregierung als Kollegium - Zurechnung - Gelegenheit zur Mitwirkung - Teilnahme am Beschlußverfahren - Mehrheit stimmt der Vorlage zu - Ausfertigung der Verordnung - Fiktion

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 91, 148
  • NJW 1995, 1537
  • NVwZ 1995, 781 (Ls.)
  • DVBl 1995, 96
  • DVBl 1995, 97
 
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Wird zitiert von ... (78)

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05

    Luftsicherheitsgesetz

    Ist die Zuständigkeit für die Entscheidung über den Einsatz der Streitkräfte zum Zweck der überregionalen Katastrophenhilfe der Bundesregierung vorbehalten, verlangt Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG demzufolge einen Beschluss des Kollegiums (vgl. - zu Art. 80 Abs. 1 Satz 1 GG -BVerfGE 91, 148 ).
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Zurechenbarkeit setzt voraus, dass der Amtsträger von der anstehenden Entscheidung und ihrem Gegenstand in Kenntnis gesetzt wird und Gelegenheit hat, daran mitzuwirken (vgl. BVerfG 11. Oktober 1994 - 1 BvR 337/92 - zu B II 2 a aa der Gründe, BVerfGE 91, 148) .

    Gegen dieses Ergebnis spricht keine abweichende ständige, unbeanstandete Verwaltungspraxis des Beteiligten zu 4., welche im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle dahin berücksichtigt werden könnte, dem Verfahrensfehler mit Rücksicht auf die Rechtssicherheit keine Evidenz zukommen zu lassen (vgl. zu einer solchen Lage BVerfG 11. Oktober 1994 - 1 BvR 337/92 - zu B II 2 c der Gründe, BVerfGE 91, 148) .

    Unabhängig von der fehlenden unbeanstandeten Staatspraxis würde bei der Annahme der Wirksamkeit einer auf einem solchen Verfahrensmangel beruhenden AVE eine Lage eintreten, die mit der Rechtsordnung noch weniger in Einklang stünde, als die bei Feststellung der Unwirksamkeit auftretenden Aspekte der Rechtsunsicherheit (vgl. dazu BVerfG 11. Oktober 1994 - 1 BvR 337/92 - zu B II 2 c der Gründe, BVerfGE 91, 148) .

  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

    Nur dann kann die Beachtung von Verfahrensvorschriften Vorrang vor dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit beanspruchen (vgl. zu den Rechtsfolgen bei Verstößen gegen Art. 80 Abs. 1 Satz 1 GG BVerfG 11. Oktober 1994 - 1 BvR 337/92 - zu B II 2 c der Gründe, BVerfGE 91, 148) .
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