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   BVerfG, 27.10.1994 - 2 BvH 4/92   

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BVerfG, 27.10.1994 - 2 BvH 4/92 (https://dejure.org/1994,3638)
BVerfG, Entscheidung vom 27.10.1994 - 2 BvH 4/92 (https://dejure.org/1994,3638)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Oktober 1994 - 2 BvH 4/92 (https://dejure.org/1994,3638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 71 Abs. 1 Nr. 3; GG Art. 92 Abs. 1 Nr. 4
    Antragsbefugnis im Landesorganstreitverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 91, 246
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 27.04.1982 - 2 BvH 1/81

    Unmittelbare Beteiligung an Rechtsverhältnissen und deren Verletzung im

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1994 - 2 BvH 4/92
    Die Antragsbefugnis ist mithin nur dann gegeben, wenn ein Antragsteller schlüssig behauptet, daß er und der Antragsgegner an einem Rechtsverhältnis unmittelbar beteiligt sind und daß der Antragsgegner hieraus erwachsende eigene Rechte und Zuständigkeiten des Antragstellers durch die beanstandete Maßnahme oder das Unterlassen verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 60, 319 [324]; 62, 194 [201]; 85, 353 [358]; 88, 63 [67 f.]).

    Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG soll nicht einen möglichst umf assenden Rechtsschutz in landesverfassungsrechtlichen Streitigkeiten gewährleisten, sondern nur eine lückenlose gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 4, 375 [377]; 60, 319 [326]).

    Dieser lückenlose Rechtsschutz ist bereits dann erreicht, wenn den am Verfassungsleben in einem Land Beteiligten gegen alle Verletzungen ihrer eigenen verfassungsmäßigen Rechte der Rechtsweg offensteht (vgl. BVerfGE 60, 319 [326]).

    Die Geltendmachung von Rechten des Organs oder des Organteils, dem die Antragstellerin angehört, ist ihr im Landesorganstreit gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 3 BVerfGG verwehrt (vgl. BVerfGE 60, 319 [326]; 62, 194 [201]).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvH 3/80

    Gewährleistung des freien Mandats und Anspruch auf Fraktionszuschüsse

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1994 - 2 BvH 4/92
    Die Antragsbefugnis ist mithin nur dann gegeben, wenn ein Antragsteller schlüssig behauptet, daß er und der Antragsgegner an einem Rechtsverhältnis unmittelbar beteiligt sind und daß der Antragsgegner hieraus erwachsende eigene Rechte und Zuständigkeiten des Antragstellers durch die beanstandete Maßnahme oder das Unterlassen verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 60, 319 [324]; 62, 194 [201]; 85, 353 [358]; 88, 63 [67 f.]).

    Die Geltendmachung von Rechten des Organs oder des Organteils, dem die Antragstellerin angehört, ist ihr im Landesorganstreit gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 3 BVerfGG verwehrt (vgl. BVerfGE 60, 319 [326]; 62, 194 [201]).

  • BVerfG, 10.03.1992 - 2 BvH 3/90

    Antragsbefugnis einer Landtagsfraktion bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1994 - 2 BvH 4/92
    Die Antragsbefugnis ist mithin nur dann gegeben, wenn ein Antragsteller schlüssig behauptet, daß er und der Antragsgegner an einem Rechtsverhältnis unmittelbar beteiligt sind und daß der Antragsgegner hieraus erwachsende eigene Rechte und Zuständigkeiten des Antragstellers durch die beanstandete Maßnahme oder das Unterlassen verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 60, 319 [324]; 62, 194 [201]; 85, 353 [358]; 88, 63 [67 f.]).

    Das gilt auch in der besonderen Situation der neuen Bundesländer (vgl. BVerfGE 85, 353 [358]; 88, 63 [68]).

  • BVerfG, 22.12.1992 - 2 BvQ 14/91

    Antragsbefugnis bei Organstreit innerhalb eines Bundeslandes

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1994 - 2 BvH 4/92
    Die Antragsbefugnis ist mithin nur dann gegeben, wenn ein Antragsteller schlüssig behauptet, daß er und der Antragsgegner an einem Rechtsverhältnis unmittelbar beteiligt sind und daß der Antragsgegner hieraus erwachsende eigene Rechte und Zuständigkeiten des Antragstellers durch die beanstandete Maßnahme oder das Unterlassen verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 60, 319 [324]; 62, 194 [201]; 85, 353 [358]; 88, 63 [67 f.]).

    Das gilt auch in der besonderen Situation der neuen Bundesländer (vgl. BVerfGE 85, 353 [358]; 88, 63 [68]).

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1994 - 2 BvH 4/92
    Denn diese beziehen sich ausschließlich auf den innerparlamentarischen Raum (vgl. BVerfGE 1, 208 [229]), nicht aber auf das Verhältnis zwischen Parlament und Regierung.
  • BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56

    Wahlrechtsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1994 - 2 BvH 4/92
    Eine Verweisung wäre im übrigen auch bei Eröffnung des Rechtsweges wegen des besonders gearteten Verhältnisses zwischen den beiden Gerichtsbarkeiten nicht möglich (vgl. BVerfGE 6, 376 [383]; 64, 301 [318]; Beschluß des Zweiten Senats - 2 BvH 6/92 - vom 14. Februar 1994, Umdruck S. 43).
  • BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55

    Schwerpunktparteien

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1994 - 2 BvH 4/92
    Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG soll nicht einen möglichst umf assenden Rechtsschutz in landesverfassungsrechtlichen Streitigkeiten gewährleisten, sondern nur eine lückenlose gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 4, 375 [377]; 60, 319 [326]).
  • BVerfG, 06.03.1952 - 2 BvE 1/51

    Geschäftsordnungsautonomie

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1994 - 2 BvH 4/92
    Aus dem Vortrag der Antragstellerin ergibt sich, daß durch das Handeln der Antragsgegner weder das Recht zu Gesetzesinitiativen (vgl. BVerfGE 1, 144) noch das Recht zur parlamentarischen Anfrage verletzt wurde.
  • BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Anfechtung der Regelung zur

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1994 - 2 BvH 4/92
    Eine Verweisung wäre im übrigen auch bei Eröffnung des Rechtsweges wegen des besonders gearteten Verhältnisses zwischen den beiden Gerichtsbarkeiten nicht möglich (vgl. BVerfGE 6, 376 [383]; 64, 301 [318]; Beschluß des Zweiten Senats - 2 BvH 6/92 - vom 14. Februar 1994, Umdruck S. 43).
  • BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvH 6/92

    Landesorganstreit und Rechtsweg im Sinne des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1994 - 2 BvH 4/92
    Eine Verweisung wäre im übrigen auch bei Eröffnung des Rechtsweges wegen des besonders gearteten Verhältnisses zwischen den beiden Gerichtsbarkeiten nicht möglich (vgl. BVerfGE 6, 376 [383]; 64, 301 [318]; Beschluß des Zweiten Senats - 2 BvH 6/92 - vom 14. Februar 1994, Umdruck S. 43).
  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Daraus folgt für die Fraktionen im Deutschen Bundestag, dass sie nicht nur die Verletzung in eigenen Rechten rügen (vgl. BVerfGE 91, 246 ; 100, 266 ; 124, 161 ), sondern darüber hinaus, unabhängig von ihrer Beteiligung an der Frage, ein Recht aus dem Rechtskreis des Deutschen Bundestages (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) in nach § 63 BVerfGG zulässiger Prozessstandschaft geltend machen können (vgl. BVerfGE 124, 161 ; 139, 194 ).
  • BVerfG, 02.06.2015 - 2 BvE 7/11

    Parlamentarisches Informationsrecht über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei

    Das betreffende Recht auf Information stellt sowohl ein eigenes Recht der Fraktionen aus dem innerparlamentarischen Raum (vgl. BVerfGE 91, 246 ; 100, 266 ) dar, das der Bundesregierung gegenüber geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 124, 161 ), als auch ein Recht des Deutschen Bundestages aus Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG, auf welches die Antragstellerin sich im Wege der Prozessstandschaft berufen kann (vgl. BVerfGE 124, 161 ).
  • BVerfG, 01.07.2009 - 2 BvE 5/06

    Überwachung von Bundestagsabgeordneten

    Soweit sie die Verletzung eigener Rechte geltend macht, kommen als im Organstreit verfolgbare eigene Rechte von Fraktionen nur solche im innerparlamentarischen Raum in Betracht (vgl. BVerfGE 91, 246 ; 100, 266 ).
  • BVerfG, 13.06.2017 - 2 BvE 1/15

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit

    Das Recht auf Information stellt sowohl ein eigenes Recht der Fraktionen dar, das der Bundesregierung gegenüber geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 91, 246 ; 100, 266 ; 124, 161 ), als auch ein Recht des Deutschen Bundestages, auf welches sich die Antragstellerinnen im Wege der Prozessstandschaft berufen können (vgl. BVerfGE 124, 161 ; 139, 194 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2016 - 2 BvE 2/15 -, juris, Rn. 92, zur Veröffentlichung in der amtlichen Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91

    Funktionszulagen

    Dies lässt sich nur mit dem Gedanken rechtfertigen, dass nach der grundgesetzlichen Ordnung auch in den - durch das Grundgesetz mitverfassten - Ländern Rechtsschutz für Verfassungsorgane und -organteile notwendig ist, soweit diese zur Wahrnehmung ihrer Funktion des Schutzes bedürfen (vgl. BVerfGE 60, 319 ; 91, 246 ).
  • BVerfG, 30.10.2018 - 2 BvQ 90/18

    Erfolgloser Eilantrag auf Untersagung von Äußerungen des Bundesinnenministers

    Als im Organstreit verfolgbare eigene Rechte von Fraktionen kommen aber nur solche im innerparlamentarischen Raum in Betracht (vgl. BVerfGE 91, 246 ; 100, 266 ; 124, 161 ).
  • BVerfG, 25.03.1999 - 2 BvE 5/99

    Kosovo

    Als derartige Rechte kommen nur solche im innerparlamentarischen Raum, nicht aber im Verhältnis zwischen Parlament und Regierung in Betracht (vgl. BVerfGE 91, 246 ).
  • StGH Hessen, 09.10.2013 - P.St. 2319

    1. Eine Fraktion des Hessischen Landtags ist im Verfassungsstreit antragsbefugt,

    - Vgl. StGH, Urteil vom 26.07.1978 - P.St. 789 -, ESVGH 28, 136 [141]; BVerfGE 91, 246 [250]; 129, 356 [365]; Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Entscheidung vom 17.02.1995 - Vf. 4-I-93 -, LKV 1996, 21 [21]; Sturm/Detterbeck, in: Sachs (Hrsg.), Grundgesetz, 6. Aufl. 2011, Art. 93 Rn. 49 -.

    - Vgl. BVerfGE 91, 246 [250 f.]; 100, 266 [268] -.

    - So auch zum Verfassungsrecht des Bundes BVerfGE 91, 246 [250 f.]; 100, 266 [270]; 112, 118 [135]; 124, 161 [187]; Butzer, in: Epping/ Hillgruber (Hrsg.), Beck'scher Online-Kommentar GG, Stand: 01.07.2012, Art. 38 Rn. 125 u. 146.1; Schreiber, in: Friauf/Höfling (Hrsg.), Berliner Kommentar zum Grundgesetz, Stand: 12/2000, Art. 38 Rn. 33; vgl. ferner Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 21.11.1986 - Vf. 15-IV-85 -, BayVerfGHE 39, 96 [135 f.]; Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 22.11.1993.

  • BVerfG, 09.02.1995 - 2 BvQ 6/95

    Erfolglose Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend Rechte von

    Die Antragsbefugnis ist mithin nur dann gegeben, wenn ein Antragsteller schlüssig behauptet, daß er und der Antragsgegner an einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis unmittelbar beteiligt sind und daß der Antragsgegner hieraus erwachsende eigene Rechte und Zuständigkeiten des Antragstellers durch die beanstandete Maßnahme oder das Unterlassen verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 60, 319 ; 62, 194 ; 85, 353 ; 88, 63 ; BVerfG, Beschluß vom 27. Oktober 1994 - 2 BvH 4/92 -, Umdruck S. 5).

    Das gilt auch in der besonderen Situation der neuen Bundesländer (vgl. BVerfGE 85, 353 ; 88, 63 ; BVerfG, Beschluß vom 27. Oktober 1994 - 2 BvH 4/92 -, Umdruck S. 6).

  • VerfG Hamburg, 21.12.2021 - HVerfG 14/20

    Zur Reichweite des Neutralitätsgebots von Amtsträgern in Bezug auf Äußerungen

    Im Organstreitverfahren, bei dem es sich um eine kontradiktorische Parteistreitigkeit handelt, die auf Seiten der Antragsteller der Durchsetzung von Rechten dient (s. nur HVerfG, Urt. v. 19.7.2016, 9/15, LVerfGE 27, 253, juris Rn. 44; BVerfG, Beschl. v. 17.9.2019, 2 BvE 2/16, BVerfGE 152, 8, juris Rn. 28 m.w.N.), ist eine Antragstellerin nur antragsbefugt, wenn sie schlüssig behauptet, dass sie und der Antragsgegner an einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis unmittelbar beteiligt sind und der Antragsgegner hieraus erwachsende eigene verfassungsmäßige Rechte und Zuständigkeiten der Antragstellerin durch die beanstandete Maßnahme oder das Unterlassen verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (HVerfG, Urt. v. 19.7.2016, 9/15, LVerfGE 27, 253, juris Rn. 41; Beschl. v. 11.12.2014, 3/14, juris Rn. 46; Urt. v. 11.7.1997, 1/96, LVerfGE 6, 157 juris Rn. 38; s. auch BVerfG, Beschl. v. 17.9.2013, 2 BvE 6/08, 2 BvR 2436/10, BVerfGE 134, 141, juris Rn. 160; Urt. v. 12.7.1994, 2 BvE 3/92 u. a., BVerfGE 90, 286, juris Rn. 214; Beschl. v. 27.10.1994, 2 BvH 4/92, BVerfGE 91, 246, juris Rn. 17; Walter, in: Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz-Kommentar, Werkstand: 95. EL Juli 2021, Art. 93 Rn. 224 f.).

    Als eigene Rechte einer Fraktion können im Organstreitverfahren nur solche im innerparlamentarischen Raum geltend gemacht werden (BVerfG, Beschl. v. 30.10.2018, 2 BvQ 90/18, BVerfGE 150, 163, juris Rn. 14; Beschl. v. 25.3.1999, 2 BvE 5/99, BVerfGE 100, 266, juris Rn. 20; Beschl. v. 27.10.1994, 2 BvH 4/92, BVerfGE 91, 246, juris Rn. 21; Urt. v. 5.4.1952, 2 BvH 1/52, BVerfGE 1, 208, juris Rn. 69; s. auch VerfGH Berlin, Beschl. v. 21.10.1999, 71/99, juris Rn. 22).

  • OLG Dresden, 09.05.2017 - 4 U 102/17

    Streit um Zulässigkeit eines Flyers der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag

  • StGH Hessen, 13.07.2016 - P.St. 2431

    Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsstreitigkeit über einen

  • VerfGH Sachsen, 28.08.2009 - 41-I-08

    Verletzung des Budgetrechts des Sächsischen Landtages durch die Vorgänge um die

  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 134/12

    Mangels Bestimmtheit unzulässiger Antrag und unzulässige Erweiterung des Antrags

  • VerfGh Saarland, 31.10.2002 - LV 1/02

    Zuverlässigkeit der Empfehlungen der Grundschulen beim Übergang zum Gymnasium;

  • VerfGH Saarland, 12.12.2005 - Lv 4/05
  • VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 40/15

    Die Verweisung einer Verfassungsbeschwerde an ein anderes Verfassungsgericht

  • BVerfG, 27.05.1999 - 2 BvE 6/93

    Antragsschrift

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